Eine junge Rucksacktouristin, die sich bei einem Unfall den Hals gebrochen hat, sitzt in einem Krankenhaus in Thailand fest, es sei denn, sie sammelt 60.000 Pfund, um nach Großbritannien zurückzukehren.
Sophie Wilson träumte schon immer davon die Welt zu bereisen, wurde jedoch nur eine Woche nach Reiseantritt verletzt, nachdem sie in ein Schwimmbad getaucht und dessen Tiefe falsch eingeschätzt hatte.
Die 24-Jährige wurde am 1. Dezember vor dem Ertrinken von einem Mitreisenden gerettet, der sie aus dem Wasser zog. Sie wurde ins Krankenhaus gebracht, konnte sich nicht bewegen oder ihre Beine fühlen.
Ihre Kopfwunde sei in einem örtlichen Krankenhaus genäht worden, und sie habe dann eine dreistündige Reise in ein Hauptkrankenhaus ohne Schmerzlinderung ertragen müssen, behauptete sie. Als Sophie ankam wurde sie bewusstlos. Ihre Familie sagte, es sei noch unsicher, ob sie überleben würde.
War der Schwimmbadbesitzer nicht versichert!
Das war ja wohl nicht beim Tauchen. Ich vermute eher, sie ist vom Beckenrand gesprungen. Warum war der nicht abgesichert.
Gerade hat er Polizist veröffentlicht, die Touristen wären in TH sicher.
Dazu gehört auch, daß solche Unfälle nicht passieren.
Und wenn doch, ermittelt die Polizei den Verantwortlichen und der übernimmt KH-Kosten und zählt Schmerzensgeld und falls nötig auch Rücktransport.
Wofür braucht es da eine Geldsammlung?
Ausserdem sollte auch hier die Notfallverordnung greifen!
die meisten Versicherungen zahlen nur dann, wenn z.B. der Schwimmbadbesitzer einen Fehler gemacht hat – hat er aber nicht.
Die Britin hat sich verschätzt. Also benötigt sie eine Versicherung – Unfallversicherung würde reichen, oder eben die Kombi-Versicherung:
Kranken- und Unfall-Versicherung. Kostet 9,90 bei Europe Assistance – bei anderen auch ab 8 EUR. Meist für bis zu 60 Tage.
Mastercard-Gold bietet die kostenlos an.
es gibt keine abgesicherten Beckenränder. Ich kann von allen Beckenrändern reinspringen. Wenn ich dann einen Kopfsprung mache, obwohl das
Wasser nicht tief genug ist, kann so etwas schon passieren.
durch eigene Dummheit verursachte Unfälle, wenn ich voll mit Magic Mushrooms vom Poolhaus springe und dann noch daneben,
dagegen kann man nicht schützen.
doch, einem Freund meiner Tochter auch mal passiert. Der hatte aber nur gestauchten Nacken, musste dann 1 Monat lang so eine Krause tragen.
Dagegen gibt es keinen Schutz weltweit. Ausser man schliesst den Pool mit Stacheldraht ein.
richtig, in dem Fall war die Schuldige das Opfer selbst.
weil niemand zahlt. Sie alleine war schuld.
nein, für Rücktransport gibt es keine Notfall-Verordnung. Nur für 72 Stunden Stabilisierung, die hat sie vll auch schon erhalten.
Der betreiber ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen!
Wenn das wie ein Schwimmbad aussieht, aber nur 80cm tief ist, muß er die Ränder entsprechend absperren oder HinweisSchilder aufstellen.
Das ist heute eigentlich Standard.
Auch ist es Standard, entsprechende Versicherungen zu haben, die dann auch solche Vorgaben machen.
sieht hier nicht so aus. Die Dame hat sich bzw. ihre FÄhigkeiten überschätzt.
das könnte man überprüfen, nur steht meist bei den Pools das schon auf der Warntafel.
Das Springen vom Beckenrand ist verboten. Steht bei unserem öffentlichen Pool um die Ecke gross und in roter Farbe geschrieben.
Somit ist das Springen vom Becken auch bei vollem Pool verboten und das reicht aus.
Versicherungen verlangen nur das übliche.
1. Kleinkinder, meist unter 12 – nur in Begleitung Erwachsener
2. keine Getränke in Gläsern/Glasflaschen im Pool
3. Springen von den Seitenrändern verboten
usw.
Sieht dann so ähnlich aus, bei uns in Thai und Englisch.
Wäre keine Badeordnung vorhanden, kann es natürlich anders aussehen, wäre auch strafbar.
Aber da dies hier nicht berücksichtigt wurde, gehe ich davon aus, dass die öffentlich sichtbar vorhanden war.
Dann zahlt keine Versicherung bei Eigenverschulden. Definitiv nicht.