Anfang Januar hatte die thailändische Einwanderungsbehörde neue Anforderungen für Ausländer bestätigt, wenn sie eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, die auf Ruhestand, Heirat oder Elternschaft eines thailändischen Kindes beruhen. In einer nationalen Polizeiverordnung vom 26. Dezember 2018, die vom Chef der Einwanderungsbehörde Polizei Generalleutnant Surachate Hakparn ( Big Joke ) unterzeichnet wurde, sind die aktualisierten Anforderungen aufgeführt. STIN berichtete hier.
Eine inoffizielle Übersetzung der aktualisierten Anforderungen lautet wie folgt:
Punkt 2.18
Bei Familienangehörigen ( Mutter, Vater, männlicher oder weiblicher Ehepartner, Kind, Adoptivkind oder Kind des Ehepartners ) mit thailändischer Staatsangehörigkeit kann ein Visum für maximal 1 Jahr zugelassen werden.
Nötig ist der Nachweis eines Jahreseinkommens, das nicht weniger als 40.000 Baht pro Monat eines ausländischen Vaters, einer Mutter oder eines Ehepartners entspricht.
Steuereinnahmen des unterstützenden Verwandten. ( Vermutlich thailändische Steuerbelege für einen in Thailand tätigen Ausländer, der einen ausländischen Ehepartner, Elternteil oder Kind unterstützt, z. B. Sie haben eine thailändische Frau und unterstützen Ihre Mutter oder ein nicht-thailändisches Kind aus einer früheren in Thailand geschlossenen Ehe ).
Nachweis einer Rente. Bescheinigung einer thailändischen Bank, die durch Kontoauszüge belegt ist, aus denen hervorgeht, dass die Rente monatlich für mindestens 12 Monate auf das Bankkonto des Rentners überwiesen wird. Ausnahmen sind zulässig für Personen, die seit weniger als einem Jahr im Ruhestand sind.
Nachweis der Einkünfte durch eine ausländische Botschaft oder eines ausländischen Konsulats.
Punkt 2.2
Für die Verlängerung des Aufenthalts aufgrund eines Ruhestands von höchstens 1 Jahr ist ein durchschnittliches Monatseinkommen von 65.000 Baht erforderlich.
Nachweis der Rente – wie oben unter Punkt 2
Nachweis der Einkünfte durch eine ausländische Botschaft oder eines Konsulats.
Die Änderungen bestehen darin, dass die Bewerber in der Lage sein müssen, Einkünfte auf ein thailändisches Bankkonto auszuweisen, und der Einnahmennachweis einer Botschaft ( sofern Ihre Botschaft noch Einkommensschreiben ausstellt ) wird weiterhin akzeptiert.
Das Dokument ist die erste offizielle Bestätigung der thailändischen Einwanderungsbehörde in Bezug auf die oben genannten Verlängerungen des Aufenthalts ( häufiger als Rentner- und Heiratsvisum bezeichnet ), nachdem im Oktober angekündigt wurde, dass mehrere Botschaften, darunter die des Vereinigten Königreichs, Australiens und der Vereinigten Staaten, nicht mehr Einkommensbescheinigungen oder eidesstattlichen Versicherungen an Expats in Thailand ausstellen.
Die Einkommensbescheinigungen wurden von Ausländern verwendet, um ihr Einkommen bei der Beantragung eines Rentner- und Heiratsvisums oder einer Verlängerung zu bestätigen.
Ab dem 1. März müssen ausländische Rentner entweder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 Baht aufweisen oder mindestens 800.000 Baht in thailändischen Banken halten. Sie müssen diesen Betrag für drei Monate nach Erteilung eines Visums oder einer Verlängerung beibehalten, danach können sie nur noch die Hälfte davon abnehmen.
Die neuen Bestimmungen machen auch unklar, wie lange der Antragsteller warten muss, um zu erfahren, ob seine Visa oder Erweiterungen genehmigt wurden.
“ Wir diskutieren mit der Rechtsabteilung, was diese neuen Richtlinien bedeuten „, sagte ein Beamter der Einwanderungsbehörde, der an der Genehmigung solcher Anträge beteiligt war, in einem Interview. “ Im Moment versuchen wir alle herauszufinden, was die Abläufe sind „.
Die Quelle sagte auch, dass einige Mitarbeiter, die Visaangelegenheiten beaufsichtigen, ihren Kommandeuren Memos einreichen und erklären, dass sie nicht mehr sicher sind, wie sie die Anträge gemäß den am Montag veröffentlichten neuen Bestimmungen bearbeiten sollen.
“ Wir werden sie bitten, es sich noch einmal zu überlegen „, sagte der Beamte, der seinen Namen nicht nennen wollte, weil er nicht befugt war, mit den Medien zu sprechen.
Ein anderer Beamter des Einwanderungsbüros sagte, die Änderungen seien von der Spitze befohlen worden, nachdem vier Botschaften in Thailand – ( Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Dänemark und Australien ) – keine Bescheinigungen mehr ausgestellt hatten, die die monatlichen Einkommen der Antragsteller aus ihren jeweiligen Ländern bestätigten.
“ Das Einwanderungsbüro muss daher eigene Methoden zur Überprüfung des finanziellen Status der Antragsteller vorlegen „, sagte die Quelle unter der gleichen Bedingung der Anonymität.
Oberst Nitipan Kanokvejyan, der Offizier, der das neue Reglement unterschrieb, konnte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert werden.
Nach den neuen Bestimmungen müssen Personen, die ein Altersvisum beantragen, mindestens 50 Jahre alt sein. Sie müssen entweder nachweisen, dass ein monatliches Gehalt von mindestens 65.000 Baht auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen wird, oder ein Guthaben von mindestens 800.000 Baht auf ihren thailändischen Bankkonten halten.
Die Konten müssen die gleichen Namen haben wie die Antragsteller. Bankkonten von Ehepartnern sind nicht berechtigt.
Der Mindestbetrag von 800.000 Baht muss zwei Monate vor der Beantragung eines Visums hinterlegt worden sein, so dass der obligatorische Saldo mindestens fünf Monate lang zuzüglich der Bearbeitungszeit des Antrags gilt.
Die Antragsteller ( Ausländer ) müssen zu jeder Zeit mindestens 400.000 Baht halten, und das Visum muss jährlich erneuert werden.
Die Änderung weicht von den bisherigen Regeln ab, für die entweder nur eine eidesstattliche Erklärung erforderlich war, mit der ein Gehalt von 65.000 Baht gezahlt wurde, oder eine einmalige Kaution von 800.000 Baht zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ihrem Bankkonto stehen sollte.
Die Reaktionen auf Thaivisa, ein von Auswanderern in Thailand frequentiertes Webforum, waren überwältigend negativ.
Viele Kommentatoren erklärten, die thailändischen Behörden unterlagen den Behauptungen, die Einlage sei durch ausreichende Mittel gesichert.
“ Warum sollte man dann mit dem Charade weitermachen, dass dieses Geld zur Deckung der Lebenshaltungskosten dient, wenn es nur sechs Monate im Jahr verwendet werden kann „, schrieb Benutzer Connda. “ Was kommt als nächstes? Was ist der nächste Hammer der uns erwartet „?
“ Und ich dachte, die 800.000 Baht sei für den Lebensunterhalt gedacht, nicht als Zinsverdiener für die thailändischen Banken „!, meinte Benutzer Madmitch.
Ergänzung zu meinem Beitrag vom 05.02.2019.
So neigt ja Stin immer wieder dazu, die Welt nur so darzustellen , wie sie ihm gefällt.
Ihm geht es ja nicht um Aufklärung, sondern um Rechthaberei.
So war meine Aussage: diese Beglaubigung macht z.B. die Deutsche Rentenversicherung,
dagegen meint Stin sofort:das hast du wohl falsch verstanden.
Ich tendiere mehr dazu, nicht solchen Leuten wie Stin zu glauben, sondern mich bei den entsprechenden Behörden sachkundig zu machen.
So hatte ich am 05.02.2019 bei der Deutsche Rentenversicherung nachgefragt und erhielt heute folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr ….,
die Klärung mit dem für Thailand zuständigen Sachgebiet ergab, dass die Möglichkeit besteht, eine Zweitschrift des Bescheides mit einem Originalstempel der Deutschen Rentenversicherung zu versenden.
Dies erfolgt aber nur ausschließlich auf schriftliche Anforderung des Versicherten unter Angabe der Versicherungsnummer und der aktuellen
Anschrift.
Das Schreiben senden Sie bitte an:
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter
[email protected]
gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie für eine Antwort nur diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund
nein, wir erklären den Klienten die Welt in Thailand, wie sie wirklich ist und wie man die Probleme dort
legal und sicher lösen kann.
Uns fällt leider momentan bei den neuen Gesetzen nur auch leider nicht mehr allzuviel ein.
Aber auch das sagen wir den Klienten – auch wenn sie dann heulen.
Es ist unser Job, die Expats so umfangreich wie möglich, aufzuklären.
Alles was ich hier erzähle, erleben wir regelmässig. Somit sind die Infos hier meist aus erster Hand und nicht
aus einem Lehrbuch für Demokratie. Das kannst ihn TH in der Pfeife rauchen.
das ist auch korrekt. Machen wir auch.
Anfangs hab ich selbst viele Behörden mit Fragen bombardiert, damit wir ein Basiswissen haben und die Klienten
dahingehend beraten können.
Als wir das Basis-Wissen hatten, versuche ich nun immer – mich durch lesen auf einem aktuellen Wissenstand zu halten.
Aber recht hast du mit einer Erklärung – vertraue niemals auf Foren-Weisheiten.
Wir haben für Thai-Recht unseren Onkel, der Anwalt ist und für deutsches Recht, z.B. bei Scheidungen – wenn die in D stattfinden, unseren
Anwalt in Berlin, der auch in TH eine Anwaltskanzlei hat.
Sind also recht gut mit realen Infos versorgt. Vieles machen wir natürlich selbst, nur eben vor Gerichten dann mit Anwalt.
es ist bekannt, dass TH abgestempelte Urkunden aus Deutschland nicht anerkennt. Daher würde auch das nicht viel bringen.
So müssen wir trotz vom Konsulat beglaubigter Kopien, diese Kopien mit Original nochmals zum Aussenministerium bringen und dort
überbeglaubigen. Die haben dann die Unterschrift vom Konsul vorliegen und beglaubigen alle Urkunden dann nochmals über.
Wie das dann bei den Rentenbescheiden mit Original-Stempel aussieht, kann ich momentan nicht sagen, weil aktuell werden die
Bescheide ohne Stempel noch beim Konsulat anerkannt.
Gut möglich, dass nun auch bald die Aufforderungen kommt, dem Konsulat nur mehr Rentenbescheide mit Originalstempel vorzulegen.
Darüber berichte ich dann separat in einem Bericht. Hole mir dann auch noch weitere Infos direkt von der Rentenstelle in Berlin an.
So sieht ein gewöhnlicher Rentenbescheid aus – also alles schwarzweiss und aus dem Drucker ausgedruckt.
Wolf5 sagt:
5. Februar 2019 um 11:31 am
Kleiner Nachtrag zu meiner Aussage vom 04.02.2019:
Deutsche Botschaft Bangkok, Einkommensbescheinigung für Immigration
11.11.2018 Raimund Haerthe 3 Kommentare
Auf Anfrage wurde bestätigt: das von der Deutschen Botschaft und auch den Honorarkonsuln (Chiang Mai, Pattaya, Phuket), Einkommensbescheinigungen auf der Basis vorgelegter Nachweise (wie Renten- und Einkommensnachweise) weiterhin ausgestellt werden.
Die Vertretungen Deutschlands werden sich nicht den Auslandsvertretungen von GB, USA und Australien anschließen, die ab 2019 diese Bescheinigungen nicht mehr ausstellen werden.
Na, endlich mal eine brauchbare Information !
Allerdings ist sie vom 11.11.2018 (Hoppediz erwachen)
Ich bin gerade auch mit der deutschen Botschaft in Thailand äusserst unzufrieden!
Das Einzige was die in Thailand sehr schnell lernen ist Thainess!
Deshalb, wer weiss ob diese Aussage noch gilt
und selbst wenn , wer weiss was Bad Jokes Geisterhaus damit macht!
Ich werde ja nächsten Monat in unserer Immi sein und dann sehen was Sache ist.
die Einkommensbestätigungen werden wohl noch ausgestellt.
Nur reicht das bei einigen Immi-Offices nicht mehr aus. Die verlangen weitere Nachweise über den Geldfluss/Geldtransfer usw.
Dies vor allem bei jenen, die alles in D laufen haben – also Rentenzahlungen usw.
Jene, wo die RV die Rente nach Thailand überweist, die tun sich etwas leichter.
Da reicht dann die Einkommensbestätigung des Konsulats/Botschaft zusammen mit einem Statement der Thai-Bank meist aus.
Verbindliche Erklärungen darüber wird es wohl so schnell nicht geben – da jede Immi es anders handhabt.
Am besten die jeweils zuständige Immi aufsuchen und nachfragen. Ob die dann Bescheid wissen – in BKK vll schon – landesweit eher nicht.
2. Nachtrag zum Beitrag vom 04.02.2019
Da ja Stin die Auffassung vertritt, dass „diese Rentner – (das dürften sehr viele sein) leider kriminell sind und dies auch in der EU wären“ gebe es noch eine weitere Möglichkeit, sich die Richtigkeit des Rentenbescheides bestätigen zu lassen, (was bisher jedoch nicht erforderlich war und diesbezüglich auch keine Forderungen bestehen).
So ist es relativ einfach, sich seinen Rentenbescheid amtlich beglaubigen zu lassen.
Diese Beglaubigung macht z.B. die Deutsche Rentenversicherung:
„Beglaubigung ist die amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift einer Urkunde. Die Rentenversicherungsträger verlangen allerdings nur eine Übereinstimmungsfeststellung mit dem Original; diese wird grundsätzlich kostenlos vorgenommen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/Functions/Lexikon.html?cms_lv2=422946&cms_lv3=241150
oder auch die zuständigen Bürgerbüros.
Die Kosten für die Bestätigung sind hier unterschiedlich und betragen in Berlin z.B. 5,00 €.
https://service.berlin.de/dienstleistung/121701/
richtig, nicht nur die Visas selbst sind tw. falsch, sondern auch Rentenbescheide.
Daher haben die Thai-Botschaften schon reagiert und haben die Voraussetzungen zumindest dahingehend geändert, dass nun Originale vorgelegt werden müssen.
„Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1.200,- Euro netto (Original muss zusätzlich vorgelegt werden)“
http://german.thaiembassy.de/visaarten-und-erforderliche-unterlagen
Das ist ziemlich neu und bestätigt auch meine Erklärungen – dass Rentenbescheide, die vorher nur mit Kopie vorgelegt werden mussten,
recht massiv gefälscht wurden.
ja, das ist wohl nun auch nötig – wenn man sich das Visum per Post beantragt.
Schützt nicht vor Missbrauch – weil wer einen deutschen Rentenbescheid kennt, der weiss – es gibt eigentlich kein Original, weil die
Rentenversicherung sich das auch – inkl. Briefkopf nur in Schwarzweiss ausdruckt.
http://www.meinekapitalanlage.info/wp-content/uploads/2015/05/meine_kapitalanlage_info_Rentenbescheid_01.jpg
Oft ist der Ausdruck, wie bei mir z.B. – sowie eine 2.klassige Kopie – obwohl es das Original von der RV ist.
ja, das geht – aber bei den Ausdrucken der Rentenbescheiden beglaubigen die beim Rathaus o.ä. wohl auch eine Kopie.
Die können das niemals auseinanderhalten, weil die RV einfach kein Original verschickt.
Unter Original verstehe ich, z.B. die Rentenbescheide aus Österreich (hab ich auch einen)-
Die drucken das auf Papier mit farbigen Briefkopf – der Briefkopf ist von der Druckerei, also nicht aus dem PC-Drucker.
Somit liegst du falsch, weil es keine Originale Rentenbescheide gibt – nur original vom PC-Drucker der RV.
das hast du wohl falsch verstanden.
Das sind Beglaubigungen durch die RV, wenn du Originale einschickst – z.B. für deinen Rentenantrag.
Das die auch ihre eigenen Rentenbescheide sozusagen „überbeglaubigen“ – davon weiss ich nix. Hab nachgesehen, finde dazu auch nix.
ok, versuch es mal.
Druck dir einen Muster-Rentenbescheid aus den Netz aus, ändere den Betrag und die Adresse und lass es beglaubigen.
Geht mit Sicherheit ohne Probleme.
Glaubst du mir nicht, änder ich einen Rentenbescheid in 2 Minuten auf Wolf5 und stell es hier ein. OK? 🙂
Die schwirren im Netz rum.
Kleiner Nachtrag zu meiner Aussage vom 04.02.2019:
Deutsche Botschaft Bangkok, Einkommensbescheinigung für Immigration
11.11.2018 Raimund Haerthe 3 Kommentare
Auf Anfrage wurde bestätigt: das von der Deutschen Botschaft und auch den Honorarkonsuln (Chiang Mai, Pattaya, Phuket), Einkommensbescheinigungen auf der Basis vorgelegter Nachweise (wie Renten- und Einkommensnachweise) weiterhin ausgestellt werden.
Die Vertretungen Deutschlands werden sich nicht den Auslandsvertretungen von GB, USA und Australien anschließen, die ab 2019 diese Bescheinigungen nicht mehr ausstellen werden.
(Artikel aus dem Wochenblitz)
Der Deutschen Botschaft liegen keine Informationen vor, dass die Immigration ab 2019 deutsche Bescheinigungen nicht mehr anerkennen wird. Allerdings kann es evtl. sein, dass die Immigration die tatsächlichen Einkommensnachweise einsehen möchte. Daher wird geraten, neben der Botschaft und Honorarkonsuln Bescheinigung, auch die entsprechenden Nachweise, bei der Verlängerung des Visums mitzunehmen, um bei Anfrage diese vorzulegen.
http://thai-ticker.com/tag/immigration/
richtig, die Immigrations vertrauen den Rentebescheiden der Konsule nicht mehr zu 100%.
Hier werden ev. noch weitere Änderungen kommen – stell ich dann aber hier als Bericht ein.
STIN hat wieder den Link nicht gelesen! Hat er halt nicht noetig!
Zur Not loescht er einfach wieder.
Die bekommen bis zu 16.000TB mehr!
Die Nachbar laender werden sich freuen. Einmal im Jahr ein Kurzbesuch oder besser die Familie kommt ins Ausland!
Ansonsten siehe hier:
Ich weiss, sie werden diese Links nicht lesen, bringt ja auch nicht viel! Aber serioese Firmen kennen diese Links! Deswegen werden diese auch nicht in TH investiereren.
Investieren werden hier nur solche Firmen, die trotz der Risiken TH schnell ganz heftig abschroepfen koennen!
Damit waeren wir wieder bei Ihren Freunden mit den Ladenhuetern!!!
xxxxxxxxxxx zensiert, sinnbefreit
doch, kenne die SPD-Forderung – Merkel ist dagegen. Sind erstmal nur Pläne.
Könnte die Koalition zerreissen, dann ist es hinfällig.
richtig, die werden warten bis nach den Wahlen. Dann werden sie aus der EU angerauscht kommen.
Japan, China, Südkorea usw. – investieren schon. Die haben keine Probleme damit, dass TH kein Rechtsstaat ist.
Man investiert ja auch in China und die sind auch kein Rechtsstaat.
alle Investoren wollen Geld verdienen – Verluste benötigt kein Welt-Unternehmen.
Schnelles „abschöpfen“ geht in TH nicht. Dazu sind zuviele Hürden vorhanden.
So müssen erstmal 40 Millionen vorinvestiert werden. Bei grossen Projekten, wie z.B. VW es plant – 100e Millionen.
Das muss erstmal investiert werden, bevor ein Cent Gewinn gemacht wird. Danach können die Unternehmen beginnen, Geld zu verdienen.
Meist dauert es aber Jahre, oftmals Jahrzehnte – bis sie die Kosten für die Investionenen wieder eingefahren haben.
Also schnell, schnell – geht hier gar nix.
natürlich kann man mit Ladenhütern aus der USA, EU, China in TH, Afrika, Lateinamerika noch gute Geschäfte machen.
Nicht jedes Land z.B. kann sich das modernste Raketensystem, Panzer usw. leisten. TH mit Sicherheit auch nicht.
Also kaufen die Ladenhüter aus China – meist ältere Systeme – da weder Russland, noch China, USA usw. je das neuste System
anbieten. Russland verkauft nun erst die S-300 Abwehrsysteme – haben aber schon S-400, die sie noch selten anbieten, aber niemals
S-500 – da muss erst S-600 kurz vor der Serienherstellung stehen.
Nur mal so als Beispiel – gibt noch viele andere Bereiche, wo TH Ladenhüter weltweit zusammenkauft.
Es ist natürlich klar, dass STIN als Anwalt jedem deutschen Rentner kriminelle Energie unterstellt.
Deshalb zweifele ich auch an, was der Konsul gesagt haben soll.
Deshalb habe ich mal einige Beispiele rausgesucht, die zeigen, dass auch elektronische Kontoauszüge grundsätzlich anzuerkennen sind, zumal auch ein Botschaftsmitarbeiter oder ein Konsul Vertreter einer Behörde sind.
Sollte es zusätzliche Probleme geben, lassen diese sich relativ einfach mit der entsprechenden Bank lösen.
1. Akzeptieren Finanzämter oder Behörden den elektronischen Kontoauszug?
Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben Ende Juli 2014 der Bankenwirtschaft schriftlich mitgeteilt, dass elektronische Kontoauszüge bei Privatkonten anerkannt werden. Für Geschäftskonten gilt das ebenfalls, allerdings sind hier die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zu erfüllen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Kunden- oder Steuerberater.
https://www.eu-banking.de/homepage/infos-zum-online-banking/elektronischer-kontoauszug.html
2. Neben der Möglichkeit, die Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker ausdrucken zu lassen, sind die meisten heutigen Onlinebanking-Anwendungen so gut, dass alle Kontobewegungen gezielt herausgefiltert und veranschaulicht werden können. Geht ein Online-Auszug von der Direktbank ausdrücklich als Auszug in PDF-Form zum Kunden, stellt dieser einen Original-Kontoauszug dar. Ein solcher Online-Kontoauszug muss bei der Einrichtung eines Online-Kontos beantragt werden. Der Vorteil liegt darin, dass weder Gebühren für den Kontoauszug anfallen noch muss der Weg zur Bank an den Auszugsdrucker unternommen werden. Kommt es einmal zu einem Verlust eines oder mehrerer Kontoauszüge, können diese erneut gegen Gebühr bei der jeweiligen Bankfiliale angefertigt werden. Senden die Banken einem Kunden hingegen unaufgefordert einen Kontoauszug zu, dürfen diese kein Entgelt hierfür verlangen.
Vielmehr ist eine Bank gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Mitteilung online, per Zusendung oder am Auszugsdrucker erfolgt (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011, Az. 2-25 O 260/10).
https://www.konto.org/ratgeber/girokonto/girokonto-eroeffnen/zuschickung-kontoauszuege/
3. Generell gehen wir von einer Anerkennung der elektronischen Kontoauszüge durch die Finanz- und Steuerbehörden aus. Sollten Sie dennoch Probleme haben, setzen Sie sich bitte mit unserer Hotline in Verbindung.
https://www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/cash/040_Kontoausz%C3%BCge+und+Kreditkartenabrechnungen.html
du bist ja schon bekannt, als Meister der Falsch-Interpretation.
Macht aber nix.
Nein, nicht jeder Rentner ist in TH kriminell. Viele haben das nötige Einkommen, dürfte aber nicht die Mehrheit sein.
Fakt ist, dass viele Klein-Rentner die sog. Visa-Offices aufsuchen, die das für ab 15.000 Baht (z.B. Ningnaja in Pattaya)usw.
dann erledigen.
Diese Rentner – (das dürften sehr viele sein) sind leider kriminell und wären das auch in der EU.
Nun mal zum Ablauf bei den Visa-Offices: (von mehreren Kunden, Bekannten usw. bestätigt und selbst Bankbuch usw. überprüft)
Man geht zu denen, bringt Pass und Heiratsurkunde mit, das reicht i.d.R.
Das Visa-Office streckt die 400.000/800.000 vor, besorgt sich dann kriminell in Zusammenarbeit (immer Bangkok Bank Pattaya) mit
Bankangestellten ein falsches Statement, dass zurückdatiert ausgestellt wird.
Der Betrag wird innerhalb von 24 Stunden dann wieder abgehoben, ist also nur 1 Tag bei der Bank, nicht wie es im Statement steht.
Danach wird das Visum beantragt, der Immi-Abt.Leiter und/oder der Immi-Chef bestochen und das Visa ist fertig.
Das ist ein krimineller Vorgang und man kann sich als Rentner in TH nicht damit rausreden, man hätte keine Ahnung davon.
Man wird durch so eine Aktion in TH kriminell, wird auch bei einem Prozess bestraft (meist Bewährung) und danach wird man
abgeschoben und darf um die 10 Jahre nicht mehr nach TH. Man gilt in TH dann also vorbestraft.
Doch, wir haben sehr guten Kontakt mit dem Konsul und er erzählt auch viele Stories, was er so erlebt.
Auch hier sieht man, dass du nicht viel Ahnung von solchen Abläufen hast.
Elektronische Kontoauszüge werden in D beschränkt anerkannt. Meist nur in Zusammenhang mit anderen Dokumenten.
Nein, niemand kann das mit der Bank selbst lösen – dagegen steht das Bankgeheimnis, dass nun durch die DSVGO noch
heftig verschärft wird. So dürfen Unternehmen, Banken usw. keine Kopien mehr annehmen, nur mehr prüfen und zurückgeben.
Auch kann eine Thai-Behörde keinen deutschen Rentenbescheid überprüfen – es gibt dazu keinerlei Auskunft von den Behörden.
Dazu wäre eine richterliche Anordnung nötig – auch für deutsche Behörden.
das mag sein, mal sehen – wie lange noch.
Druck dir mal einen PDF Kontoauszug aus, installier dir eine Testversion von Adobe Acrobat und dann wirst du sehen,
wie schnell du einen Kontoauszug ändern kannst.
Daher gehe ich davon aus, dass die Thai-Behörden, die nicht den Zugriff haben, wie ev. deutsche Behörden mit richterlichen Beschluss –
deshalb nur mehr alles im Original haben wollen.
Das war vor 2 Jahren noch nicht der Fall und niemand macht etwas ohne Grund.
DKB gibt mit Sicherheit einer ausl. Behörde keinerlei Auskunft. Ausgenommen vll Steuerbehörden der EU. Aber niemals
einer Militärdiktatur. Das wäre ja krass.
DASn hat sich einer ausgedacht, der viel Zeit hat!
Schade, dass sich die Reformregierung vor den dRECKKARREN SPANNEN LAESST!
Jetzt also auch die VerheiraTETEN!!!
uND WAS KOMMT ALS NAECHSTES?
iCH DENKE,das war der groesste Knieschuss bei den Geldgierigen!!!
Auch die kleinen Rentner, die man gerade rausschmeisst, haben Aussicht auf >16.000 TB Rente!
SomNamNA!!!!
Der Mensch ist ein "Herdenvieh", wenn einer rennt, rennen alle hinterher!!!
Mir tun immer noch die armen Thais und die Kinder leid, denn der reiche Thai hat laengst ein Standbein in den Laendern mit Zukunft!
Siehe auch Aeusserungen von STIN&Consorten!
Verstehe echt nicht warum man das bei der Reformregierung nicht erkennt!
das haben sich die Ausländer selbst eingebrockt.
Klar reagiert die Regierung, wenn sie ein Gesetz erlässt – egal ob es sinnbefreit ist – und die Farangs suchen Lücken und
umgehen das Gesetz, indem sie die 400.000/800.000 einfach ausborgen, real aber arm wie Kirchenmaus sind.
Kenne auch einen – der hat 450 EUR Frührente, hat ein illegales Versandgeschäft, schickt Tigerbalsam usw nach EU.
Die 800.000 borgt er sich von einem Chinesen aus und lebt so recht vergnügt, steuerfrei in TH.
ja, auch die Verheirateten – aber die halt dann nur mit 400.000 Baht oder 40.000 Baht Rente.
Da du aber scheinbar 100.000 oder mehr Rente hast, ist das ja für dich keine Problem, denke ich.
Ja, es wird heftiger – man überlegt, diese 400.000/800.000 Baht zu erhöhen bzw. sogar zu verdoppeln.
Sind Insider-Infos, werden wir dann bald sehen.
richtig, dass war in der Tat ein Knieschuss für alle geldgierigen Eigentümer von Visa-Offices.
nein, die möchte man nicht.
Rentner ohne mind. 1.200 EUR sind in TH nicht willkommen, denen gibt man nicht mal ein Visa zum Besuch der eigenen Frau und Kinder.
Da haben wir auch schon Heulkonzerte erlebt – können aber nicht helfen, auch nicht – wenn einer nur 1.150 EUR Rente hat und sonst kein Geld.
nicht nur die reichen Thais haben ein Standbein in Ländern mit Zukunft – auch deine Freundin und ihre Kinder haben das.
Warum bietest du denen keine Zukunft….?
Was machen die Kinder, wenn du den Löffel abgibst? Ist dir dann wohl egal – hinter dir die Sintflut.
Keine Ahnung, wie Menschen so werden, wie du es aufzeigst.
Und wieder einmal sorgen unausgereifte Verordnungen der Thai-Behörden für viel Unruhe in der Farang-Gemeinde.
Diesmal also die VO von Big Joke zur Visabeantragung.
So wurden die Länder USA, Australien und Dänemark expliziet genannt, weil deren Einkommensnachweise auf mündlichen Auskünften der Antragsteller beruhten und von den thailändischen Behörden angezweifelt wurden.
Anders z.B. für deutsche Antragsteller, wo lt. Auskunft von Konsul Hofer der Rentenbescheid auch weiterhin bestätigt wird.
Auch eine Überprüfung der Echtheit wäre recht einfach möglich, wenn man zum Rentenbescheid noch eine Kontoauszug vorlegen müßte, auf welchen der Eingang der im Rentenbescheid angegebenen Rente leicht nachvollziehbar ist.
Deshalb stimmt es auch nicht, wenn Stin meint, dass viele Rentnern mittels krimineller Energie mit gefälschten Rentenbescheiden agieren.
Deshalb sollten wir in Ruhe abwarten, wie es sich weiter entwickelt, da ja die thail. Behörden dafür bekannt sind, auch lauthals verkündete Maßnahmen nach relativ kurzer Zeit erneut zu ändern bzw. ganz fallen zu lassen.
richtig, auch lt. unserem Konsul läuft aktuell es noch so wie vorher weiter.
Nur der Konsul weiss nicht, wie lange noch. Er teilte mir mit, dass die Thai-Immigration in CM ihn aufgefordert hat, die
Einkommensbescheide zu überprüfen. Das kann er nicht, meinte er. Er hat sich diese Erklärung vorher von Bangkok geben lassen.
Wenn man sich die Rentenbescheide der Deutschen ansieht – die man schon als Schwarzweiss-Ausdruck von der Rentenversicherungsanstalt bekommt,
so sind diese in 5 Minuten dahing geändert, dass ein 700 EUR Rentern dann halt 1.700 EUR lt. dem Papier erhält.
Dazu dann noch vll ein paar Monate eine Rundüberweisung auf ein Konto und schon hat ein „Pfiffiger“ Kleinrenter sein
Visum. Wird also wohl auch nicht mehr lange so weitergehen – bis sie einen Faker mal auffliegen lassen, dann ist es auch für Deutsche zu Ende.
nein, ist nicht möglich. Bei den Online-Banken heute, bekommt man keine zugesandten Kontoauszüge mehr.
Man geht ins Online-Banking und druckt sich den Kontoauszug per PDF aus. Mit Adobe Acrobat oder einem anderen Programm, kann
man auch hier locker eine „1! vor den 700 hinsetzen.
Das ist auch dem Konsul bekannt. Er meinte, es gäbe nur eine Option, die sicher wäre.
Er faxt den Rentenbescheid an die Rentenversicherungsanstalt in Berlin und lässt sich diesen Bestätigen.
Dagegen dürften aber die Datenschützer Sturm laufen.
Die Botschaften/Konsulate in D haben darauf schon reagiert und fordern Original-Rentenbescheide.
Nur es gibt keine Originale – die RVA druckt die auch nur in Schwarzweiss aus.
es geht nicht darum, ob es viele sind. Ich weiss nur, es wird gemacht. Die Botschaft in Berlin weiss es auch, seit einiger
Zeit akzeptieren die nur mehr Originale. Wird schon Gründe haben.
Eigentlich reicht es für die Thai-Immigration aus, wenn sie nur einen oder ein paar mit Fake-Rentenbescheiden erwischen.
Dann wird wieder geändert…..
Du hast keine Ahnung, zu was Kunden uns schon in ihrer Not verleiten wollten….
einfach den 1.3. abwarten. THAIVISA ist da sehr flott mit Rücksprachen bei der Immigration, die haben dazu sicher hier Kanäle.
Richtig ist, dass Prayuth schon mehrmals zurückgerudert ist, wenn der Aufschrei bei Facebook zu heftig war.
Das sehe ich also auch so wie du.
Gannix iss klar ! Ausser Einem, dass man als Rentner hier nicht nur der Willkür
der hiesigen Unterbelichteten ausgesetzt ist sondern auch noch von den
Botschaftsangehörigen, deren einzigen Thailandkenntnisse die schnelle Übernahme
der Thainess ist, abhängig ist.
Ich werde nächsten Monat ja sehen wie es in der Praxis jetzt aussieht.
Leider muss ich noch vor dem Wahltag zur Immi,
aber hier wird sich eh nix ändern weil die Xenophobie das Einzige ist
was dieses durch sich selbst auserwählte Volk zusammenhält!