Bangkok: Neue Visa-Regeln wurden nun von der Einwanderungsbehörde bestätigt

Anfang Januar hatte die thailändische Einwanderungsbehörde neue Anforderungen für Ausländer bestätigt, wenn sie eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, die auf Ruhestand, Heirat oder Elternschaft eines thailändischen Kindes beruhen. In einer nationalen Polizeiverordnung vom 26. Dezember 2018, die vom Chef der Einwanderungsbehörde Polizei Generalleutnant Surachate Hakparn ( Big Joke ) unterzeichnet wurde, sind die aktualisierten Anforderungen aufgeführt. STIN berichtete hier.

Eine inoffizielle Übersetzung der aktualisierten Anforderungen lautet wie folgt:

Punkt 2.18

Bei Familienangehörigen ( Mutter, Vater, männlicher oder weiblicher Ehepartner, Kind, Adoptivkind oder Kind des Ehepartners ) mit thailändischer Staatsangehörigkeit kann ein Visum für maximal 1 Jahr zugelassen werden.

Nötig ist der Nachweis eines Jahreseinkommens, das nicht weniger als 40.000 Baht pro Monat eines ausländischen Vaters, einer Mutter oder eines Ehepartners entspricht.

Steuereinnahmen des unterstützenden Verwandten. ( Vermutlich thailändische Steuerbelege für einen in Thailand tätigen Ausländer, der einen ausländischen Ehepartner, Elternteil oder Kind unterstützt, z. B. Sie haben eine thailändische Frau und unterstützen Ihre Mutter oder ein nicht-thailändisches Kind aus einer früheren in Thailand geschlossenen Ehe ).

Nachweis einer Rente. Bescheinigung einer thailändischen Bank, die durch Kontoauszüge belegt ist, aus denen hervorgeht, dass die Rente monatlich für mindestens 12 Monate auf das Bankkonto des Rentners überwiesen wird. Ausnahmen sind zulässig für Personen, die seit weniger als einem Jahr im Ruhestand sind.

Nachweis der Einkünfte durch eine ausländische Botschaft oder eines ausländischen Konsulats.

Punkt 2.2

Für die Verlängerung des Aufenthalts aufgrund eines Ruhestands von höchstens 1 Jahr ist ein durchschnittliches Monatseinkommen von 65.000 Baht erforderlich.

Nachweis der Rente – wie oben unter Punkt 2
Nachweis der Einkünfte durch eine ausländische Botschaft oder eines Konsulats.
Die Änderungen bestehen darin, dass die Bewerber in der Lage sein müssen, Einkünfte auf ein thailändisches Bankkonto auszuweisen, und der Einnahmennachweis einer Botschaft ( sofern Ihre Botschaft noch Einkommensschreiben ausstellt ) wird weiterhin akzeptiert.

Das Dokument ist die erste offizielle Bestätigung der thailändischen Einwanderungsbehörde in Bezug auf die oben genannten Verlängerungen des Aufenthalts ( häufiger als Rentner- und Heiratsvisum bezeichnet ), nachdem im Oktober angekündigt wurde, dass mehrere Botschaften, darunter die des Vereinigten Königreichs, Australiens und der Vereinigten Staaten, nicht mehr Einkommensbescheinigungen oder eidesstattlichen Versicherungen an Expats in Thailand ausstellen.

Die Einkommensbescheinigungen wurden von Ausländern verwendet, um ihr Einkommen bei der Beantragung eines Rentner- und Heiratsvisums oder einer Verlängerung zu bestätigen.

Ab dem 1. März müssen ausländische Rentner entweder ein monatliches Einkommen von mindestens 65.000 Baht aufweisen oder mindestens 800.000 Baht in thailändischen Banken halten. Sie müssen diesen Betrag für drei Monate nach Erteilung eines Visums oder einer Verlängerung beibehalten, danach können sie nur noch die Hälfte davon abnehmen.

Die neuen Bestimmungen machen auch unklar, wie lange der Antragsteller warten muss, um zu erfahren, ob seine Visa oder Erweiterungen genehmigt wurden.

“ Wir diskutieren mit der Rechtsabteilung, was diese neuen Richtlinien bedeuten „, sagte ein Beamter der Einwanderungsbehörde, der an der Genehmigung solcher Anträge beteiligt war, in einem Interview. “ Im Moment versuchen wir alle herauszufinden, was die Abläufe sind „.

Die Quelle sagte auch, dass einige Mitarbeiter, die Visaangelegenheiten beaufsichtigen, ihren Kommandeuren Memos einreichen und erklären, dass sie nicht mehr sicher sind, wie sie die Anträge gemäß den am Montag veröffentlichten neuen Bestimmungen bearbeiten sollen.

“ Wir werden sie bitten, es sich noch einmal zu überlegen „, sagte der Beamte, der seinen Namen nicht nennen wollte, weil er nicht befugt war, mit den Medien zu sprechen.

Ein anderer Beamter des Einwanderungsbüros sagte, die Änderungen seien von der Spitze befohlen worden, nachdem vier Botschaften in Thailand – ( Großbritannien, die Vereinigten Staaten, Dänemark und Australien ) – keine Bescheinigungen mehr ausgestellt hatten, die die monatlichen Einkommen der Antragsteller aus ihren jeweiligen Ländern bestätigten.

“ Das Einwanderungsbüro muss daher eigene Methoden zur Überprüfung des finanziellen Status der Antragsteller vorlegen „, sagte die Quelle unter der gleichen Bedingung der Anonymität.

Oberst Nitipan Kanokvejyan, der Offizier, der das neue Reglement unterschrieb, konnte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht zu einer Stellungnahme aufgefordert werden.

Nach den neuen Bestimmungen müssen Personen, die ein Altersvisum beantragen, mindestens 50 Jahre alt sein. Sie müssen entweder nachweisen, dass ein monatliches Gehalt von mindestens 65.000 Baht auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen wird, oder ein Guthaben von mindestens 800.000 Baht auf ihren thailändischen Bankkonten halten.

Die Konten müssen die gleichen Namen haben wie die Antragsteller. Bankkonten von Ehepartnern sind nicht berechtigt.

Der Mindestbetrag von 800.000 Baht muss zwei Monate vor der Beantragung eines Visums hinterlegt worden sein, so dass der obligatorische Saldo mindestens fünf Monate lang zuzüglich der Bearbeitungszeit des Antrags gilt.

Die Antragsteller ( Ausländer ) müssen zu jeder Zeit mindestens 400.000 Baht halten, und das Visum muss jährlich erneuert werden.

Die Änderung weicht von den bisherigen Regeln ab, für die entweder nur eine eidesstattliche Erklärung erforderlich war, mit der ein Gehalt von 65.000 Baht gezahlt wurde, oder eine einmalige Kaution von 800.000 Baht zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ihrem Bankkonto stehen sollte.

Die Reaktionen auf Thaivisa, ein von Auswanderern in Thailand frequentiertes Webforum, waren überwältigend negativ.

Viele Kommentatoren erklärten, die thailändischen Behörden unterlagen den Behauptungen, die Einlage sei durch ausreichende Mittel gesichert.

“ Warum sollte man dann mit dem Charade weitermachen, dass dieses Geld zur Deckung der Lebenshaltungskosten dient, wenn es nur sechs Monate im Jahr verwendet werden kann „, schrieb Benutzer Connda. “ Was kommt als nächstes? Was ist der nächste Hammer der uns erwartet „?

“ Und ich dachte, die 800.000 Baht sei für den Lebensunterhalt gedacht, nicht als Zinsverdiener für die thailändischen Banken „!, meinte Benutzer Madmitch.

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Wolf5
Gast
Wolf5
7. Februar 2019 5:29 pm

Ergänzung zu meinem Beitrag vom 05.02.2019.

So neigt ja Stin immer wieder dazu, die Welt nur so darzustellen , wie sie ihm gefällt.
Ihm geht es ja nicht um Aufklärung, sondern um Rechthaberei.
So war meine Aussage: diese Beglaubigung macht z.B. die Deutsche Rentenversicherung,
dagegen meint Stin sofort:das hast du wohl falsch verstanden.

Ich tendiere mehr dazu, nicht solchen Leuten wie Stin zu glauben, sondern mich bei den entsprechenden Behörden sachkundig zu machen.

So hatte ich am 05.02.2019 bei der Deutsche Rentenversicherung nachgefragt und erhielt heute folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ….,

die Klärung mit dem für Thailand zuständigen Sachgebiet ergab, dass die Möglichkeit besteht, eine Zweitschrift des Bescheides mit einem Originalstempel der Deutschen Rentenversicherung zu versenden.
Dies erfolgt aber nur ausschließlich auf schriftliche Anforderung des Versicherten unter Angabe der Versicherungsnummer und der aktuellen
Anschrift.

Das Schreiben senden Sie bitte an:

Deutsche Rentenversicherung Bund

10704 Berlin.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter
[email protected]
gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie nicht an einzelne Mitarbeiter, nutzen Sie für eine Antwort nur diese Mailadresse.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Deutsche Rentenversicherung Bund

berndgrimm
Gast
berndgrimm
5. Februar 2019 5:58 pm

Wolf5 sagt:

5. Februar 2019 um 11:31 am

Kleiner Nachtrag zu meiner Aussage vom 04.02.2019:

Deutsche Botschaft Bangkok, Einkommensbescheinigung für Immigration
11.11.2018 Raimund Haerthe 3 Kommentare

Auf Anfrage wurde bestätigt: das von der Deutschen Botschaft und auch den Honorarkonsuln (Chiang Mai, Pattaya, Phuket), Einkommensbescheinigungen auf der Basis vorgelegter Nachweise (wie Renten- und Einkommensnachweise) weiterhin ausgestellt werden.
Die Vertretungen Deutschlands werden sich nicht den Auslandsvertretungen von GB, USA und Australien anschließen, die ab 2019 diese Bescheinigungen nicht mehr ausstellen werden.

Na, endlich mal eine brauchbare Information !

Allerdings ist sie vom 11.11.2018 (Hoppediz erwachen)

Ich bin gerade auch mit der deutschen Botschaft in Thailand äusserst unzufrieden!

Das Einzige was die in Thailand sehr schnell lernen ist Thainess!

Deshalb, wer weiss ob diese Aussage noch gilt

und selbst wenn , wer weiss was Bad Jokes Geisterhaus damit macht!

Ich werde ja nächsten Monat in unserer Immi sein und dann sehen was Sache ist.

 

 

 

Wolf5
Gast
Wolf5
5. Februar 2019 12:20 pm

2. Nachtrag zum Beitrag vom 04.02.2019

Da ja Stin die Auffassung vertritt, dass „diese Rentner – (das dürften sehr viele sein) leider kriminell sind und dies auch in der EU wären“ gebe es noch eine weitere Möglichkeit, sich die Richtigkeit des Rentenbescheides bestätigen zu lassen, (was bisher jedoch nicht erforderlich war und diesbezüglich auch keine Forderungen bestehen).

So ist es relativ einfach, sich seinen Rentenbescheid amtlich beglaubigen zu lassen.

Diese Beglaubigung macht z.B. die Deutsche Rentenversicherung:
„Beglaubigung ist die amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift einer Urkunde. Die Rentenversicherungsträger verlangen allerdings nur eine Übereinstimmungsfeststellung mit dem Original; diese wird grundsätzlich kostenlos vorgenommen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/07_lexikon/Functions/Lexikon.html?cms_lv2=422946&cms_lv3=241150

oder auch die zuständigen Bürgerbüros.
Die Kosten für die Bestätigung sind hier unterschiedlich und betragen in Berlin z.B. 5,00 €.

https://service.berlin.de/dienstleistung/121701/

Wolf5
Gast
Wolf5
5. Februar 2019 11:31 am

Kleiner Nachtrag zu meiner Aussage vom 04.02.2019:

Deutsche Botschaft Bangkok, Einkommensbescheinigung für Immigration
11.11.2018 Raimund Haerthe 3 Kommentare

Auf Anfrage wurde bestätigt: das von der Deutschen Botschaft und auch den Honorarkonsuln (Chiang Mai, Pattaya, Phuket), Einkommensbescheinigungen auf der Basis vorgelegter Nachweise (wie Renten- und Einkommensnachweise) weiterhin ausgestellt werden.
Die Vertretungen Deutschlands werden sich nicht den Auslandsvertretungen von GB, USA und Australien anschließen, die ab 2019 diese Bescheinigungen nicht mehr ausstellen werden.
(Artikel aus dem Wochenblitz)
Der Deutschen Botschaft liegen keine Informationen vor, dass die Immigration ab 2019 deutsche Bescheinigungen nicht mehr anerkennen wird. Allerdings kann es evtl. sein, dass die Immigration die tatsächlichen Einkommensnachweise einsehen möchte. Daher wird geraten, neben der Botschaft und Honorarkonsuln Bescheinigung, auch die entsprechenden Nachweise, bei der Verlängerung des Visums mitzunehmen, um bei Anfrage diese vorzulegen.
http://thai-ticker.com/tag/immigration/

SF
Gast
SF
4. Februar 2019 3:34 pm

STIN hat wieder den Link nicht gelesen! Hat er halt nicht noetig!

Zur Not loescht er einfach wieder.

https://web.de/magazine/politik/heil-legt-milliardenschweres-konzept-grundrente-33545892

Die bekommen bis zu 16.000TB mehr!

Die Nachbar laender werden sich freuen. Einmal im Jahr ein Kurzbesuch oder besser die Familie kommt ins Ausland!

 

Ansonsten siehe hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

https://de.wikipedia.org/wiki/Willk%C3%BCr_(Recht)

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit#Staatsrechtliche_Aspekte

Ich weiss, sie werden diese Links nicht lesen, bringt ja auch nicht viel! Aber serioese Firmen kennen diese Links! Deswegen werden diese auch nicht in TH investiereren.

Investieren werden hier nur solche Firmen, die trotz der Risiken TH schnell ganz heftig abschroepfen koennen!

Damit waeren wir wieder bei Ihren Freunden mit den Ladenhuetern!!!

xxxxxxxxxxx zensiert, sinnbefreit

Wolf5
Gast
Wolf5
4. Februar 2019 11:24 am

Es ist natürlich klar, dass STIN als Anwalt jedem deutschen Rentner kriminelle Energie unterstellt.
Deshalb zweifele ich auch an, was der Konsul gesagt haben soll.
Deshalb habe ich mal einige Beispiele rausgesucht, die zeigen, dass auch elektronische Kontoauszüge grundsätzlich anzuerkennen sind, zumal auch ein Botschaftsmitarbeiter oder ein Konsul Vertreter einer Behörde sind.
Sollte es zusätzliche Probleme geben, lassen diese sich relativ einfach mit der entsprechenden Bank lösen.

1. Akzeptieren Finanzämter oder Behörden den elektronischen Kontoauszug?
Die Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben Ende Juli 2014 der Bankenwirtschaft schriftlich mitgeteilt, dass elektronische Kontoauszüge bei Privatkonten anerkannt werden. Für Geschäftskonten gilt das ebenfalls, allerdings sind hier die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) zu erfüllen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Kunden- oder Steuerberater.
https://www.eu-banking.de/homepage/infos-zum-online-banking/elektronischer-kontoauszug.html

2. Neben der Möglichkeit, die Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker ausdrucken zu lassen, sind die meisten heutigen Onlinebanking-Anwendungen so gut, dass alle Kontobewegungen gezielt herausgefiltert und veranschaulicht werden können. Geht ein Online-Auszug von der Direktbank ausdrücklich als Auszug in PDF-Form zum Kunden, stellt dieser einen Original-Kontoauszug dar. Ein solcher Online-Kontoauszug muss bei der Einrichtung eines Online-Kontos beantragt werden. Der Vorteil liegt darin, dass weder Gebühren für den Kontoauszug anfallen noch muss der Weg zur Bank an den Auszugsdrucker unternommen werden. Kommt es einmal zu einem Verlust eines oder mehrerer Kontoauszüge, können diese erneut gegen Gebühr bei der jeweiligen Bankfiliale angefertigt werden. Senden die Banken einem Kunden hingegen unaufgefordert einen Kontoauszug zu, dürfen diese kein Entgelt hierfür verlangen.
Vielmehr ist eine Bank gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Mitteilung online, per Zusendung oder am Auszugsdrucker erfolgt (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011, Az. 2-25 O 260/10).
https://www.konto.org/ratgeber/girokonto/girokonto-eroeffnen/zuschickung-kontoauszuege/

3. Generell gehen wir von einer Anerkennung der elektronischen Kontoauszüge durch die Finanz- und Steuerbehörden aus. Sollten Sie dennoch Probleme haben, setzen Sie sich bitte mit unserer Hotline in Verbindung.

https://www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/cash/040_Kontoausz%C3%BCge+und+Kreditkartenabrechnungen.html

SF
Gast
SF
3. Februar 2019 4:22 pm

DASn hat sich einer ausgedacht, der viel Zeit hat!

Schade, dass sich die Reformregierung vor den dRECKKARREN SPANNEN LAESST!

 

Jetzt also auch die VerheiraTETEN!!!

uND WAS KOMMT ALS NAECHSTES?

 

iCH DENKE,das war der groesste Knieschuss bei den Geldgierigen!!!

Auch die kleinen Rentner, die man gerade rausschmeisst, haben Aussicht auf >16.000 TB Rente!

https://web.de/magazine/politik/heil-legt-milliardenschweres-konzept-grundrente-33545892

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat ein Konzept für die von der großen Koalition vereinbarte Grundrente vorgelegt. Es sei ein milliardenschweres Programm, das für drei bis vier Millionen ehemalige Geringverdiener die Rente um bis 447 Euro monatlich aufstocken werde

SomNamNA!!!!

Der Mensch ist ein "Herdenvieh", wenn einer rennt, rennen alle hinterher!!!

Mir tun immer noch die armen Thais und die Kinder leid, denn der reiche Thai hat laengst ein Standbein in den Laendern mit Zukunft!

Siehe auch Aeusserungen von STIN&Consorten!

Verstehe echt nicht warum man das bei der Reformregierung nicht erkennt!

Wolf5
Gast
Wolf5
3. Februar 2019 12:45 pm

Und wieder einmal sorgen unausgereifte Verordnungen der Thai-Behörden für viel Unruhe in der Farang-Gemeinde.

Diesmal also die VO von Big Joke zur Visabeantragung.

So wurden die Länder USA, Australien und Dänemark expliziet genannt, weil deren Einkommensnachweise auf mündlichen Auskünften der Antragsteller beruhten und von den thailändischen Behörden angezweifelt wurden.

Anders z.B. für deutsche Antragsteller, wo lt. Auskunft von Konsul Hofer der Rentenbescheid auch weiterhin bestätigt wird.

Auch eine Überprüfung der Echtheit wäre recht einfach möglich, wenn man zum Rentenbescheid noch eine Kontoauszug vorlegen müßte, auf welchen der Eingang der im Rentenbescheid angegebenen Rente leicht nachvollziehbar ist.

Deshalb stimmt es auch nicht, wenn Stin meint, dass viele Rentnern mittels krimineller Energie mit gefälschten Rentenbescheiden agieren.

Deshalb sollten wir in Ruhe abwarten, wie es sich weiter entwickelt, da ja die thail. Behörden dafür bekannt sind, auch lauthals verkündete Maßnahmen nach relativ kurzer Zeit erneut zu ändern bzw. ganz fallen zu lassen.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
3. Februar 2019 9:46 am

Gannix iss klar ! Ausser Einem, dass man als Rentner hier nicht nur der Willkür

der hiesigen Unterbelichteten ausgesetzt ist sondern auch noch von den

Botschaftsangehörigen, deren einzigen Thailandkenntnisse die schnelle Übernahme

der Thainess ist, abhängig ist.

Ich werde nächsten Monat ja sehen wie es in der Praxis jetzt aussieht.

Leider muss ich noch vor dem Wahltag zur Immi,

aber hier wird sich eh nix ändern weil die Xenophobie das Einzige ist

was dieses durch sich selbst auserwählte Volk zusammenhält!