Akademiker fordern das Lèse Majesté Gesetz zu überarbeiten

Bangkok Post – Mehr als 100 international renommierte Akademiker rufen die Regierung Yingluck Shinawatra dazu auf das Gesetz der Majestätsbeleidigung (Artikel 112 des Strafgesetzbuches) zu überprüfen und die anstehenden Fälle zu überdenken. Die 112 Akademiker, angeführt von Kevin Hewison von der North Carolina Universität, Michael Connors von der La Trobe Universität und Tyrell Haberkorn von der Australian National Universität, forderten auch den Beschuldigten Kaution zu gewähren.

Die Akademiker aus 15 Ländern unterstrichen in ihrer Petition an die Regierung die Fälle von Chiranuch Premchaiyaporn, Redakteurin des Prachatai Online-Magazins, Somyos Preuksakasemsuk, Gewerkschafter und Redakteur der Zeitschrift “Voice of Thaksin” sowie den Fall des eingebürgerten Amerikaners Joe Gordon.

Chiranuch, 42, wurde am 6. März 2009 gemäß § 15 des Computer Crime Act von 2007 dafür angeklagt, dass sie majestätsbeleidigende Kommentare in dem Forum des Online-Magazins nicht schnell genug gelöscht habe. Sie steht derzeit in Bangkok vor Gericht.

Somyos, 50, wurde am 30. April nach dem Start einer Kampagne gegen das Majestätsbeleidigungs-Gesetz verhaftet. Er wurde beschuldigt zwei Artikel veröffentlicht zu haben, welche angeblich die Monarchie beileidigen.

Joe Gordon, geboren als Lerpong Wichaikampart, wurde am 24. Mai für seine Übersetzung eines Buches mit majestätsbeleidigenden Inhalten in seiner Heimatstadt Nakhon Ratchasima verhaftet. Das Buch “The King never Smiles” ist in Thailand verboten.

Die Akademiker erklärten, dass sie außerdem über die Verhaftung von Somsak Jeamteerasakul besorgt seien, ein Professor der freien Künste an der Thammasat Universität. Er wird ebenfalls der Majestätsbeleidigung beschuldigt. Sie erklärten, dass dies die akademische Freiheit beeinträchtigen würde.

Mitglieder des Kabinetts, unter ihnen der stellvertretende Ministerpräsident Chalerm Yubamrung und der Minister des Ministeriums für Kommunikation- und Informationstechnologie (MICT), Anudith Nakornthap, erklärten, dass sie weiterhin das Gesetz der Majestätsbeleidigung durchsetzen werden, trotz der wiederholten Aufforderung durch die Anhänger der Rothemden das Gesetz, aufgrund dessen viele Rothemden inhaftiert wurden, aufzuheben.

http://www.bangkokpost.com/news/local/254594/rethink-lese-majeste-law-academics-say

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
4. September 2011 3:03 am

Es ist offensichtlich Endzeitstimmung bei den grossen “Siegern”
Ja ,so kanns gehen wenn eine Rundumverarsche an der
Dummheit der eigenen Führung scheitert.

Aurillac
Gast
Aurillac
2. September 2011 7:53 pm

Michael Jacobi hat es trotz .de-Seite nie fuer noetig befunden ein gueltiges Impressum zu erstellen. Niedlich wie die Diktatorenfreunde da ploetzlich aus der Grube gekrochen kommen wenn sie merken, dass es ihnen endgueltig an den Kragen geht.
😛

eni_rambus
Gast
eni_rambus
2. September 2011 2:35 pm

Ist ja echt niedlich, jetzt hat der WR RanTu 5x das selbe gepostet, …
haettest ruhig mehr schreiben koennen, hier (!) wird nichts gestrichen 😀

berndgrimm
Gast
berndgrimm
2. September 2011 11:31 am

Warten wir ab bis Chalerm das LM Gesetz gegen missliebige
DP oder Rak Thailand Abgeordnete anwenden lässt.
Die BJT wird geschont weil Takki den Rest für seine Zweidrittelmehrheit braucht.

Pila
Gast
Pila
2. September 2011 5:49 am

Chiranuch, 42, wurde am 6. März 2009 gemäß § 15 des Computer Crime Act von 2007 dafür angeklagt, dass sie majestätsbeleidigende Kommentare in dem Forum des Online-Magazins nicht schnell genug gelöscht habe.

Mit anderen Worten, eine andere, genauere Regelung im § 15 des Computer Crime Act
wuerde ausreichen, aber …. eigentlich geht es den Roten ja um etwas anderes. (N)

bukeo
Gast
bukeo
2. September 2011 4:44 am

das Thema ist sowieso vom Tisch, neben Chalerm hat nun auch der Informationsminister die Beibehaltung des LMs bestätigt.

eni_rambus
Gast
eni_rambus
2. September 2011 4:10 am

Halte den Zeitpunkt fuer solche Aktionen fuer ” ungeschickt”!

Grundsaetzlich sollte aus dem thailaendischen Strafrecht die Todesstrafe herausgenommen werden.
Ansonsten waere eine Bestimmung analog zum § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten Absatz 4:

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

sehr sinnvoll.
Wodurch sich aber auch alle anderen Diskussionen erledigen.