Thailand verschäft Gesetz für sexuelle Übergriffe

Sexualstraftäter, insbesondere Vergewaltiger und Menschen, die visuelle Bilder wie Videoclips von sexuellen Aktivitäten verbreiten oder teilen, werden nach dem kürzlich geänderten Strafgesetz härter bestraft.

Das geänderte Strafgesetz hat die Bedeutung von sexuellen Übergriffen neu definiert. Es erfasst jetzt Sodomie und Oralsex zusätzlich zum Geschlechtsverkehr, weiter die Verbreitung solcher sexuellen Aktivitäten über soziale Medien.

Gemäß dem geänderten § 27 des Strafgesetzbuchs wird ein Sexualstraftäter, der eine andere Person (entweder männlich oder weiblich) unter Zwang, Gewaltanwendung oder in Fällen, in denen das Opfer nicht in der Lage ist, Widerstand zu leisten missbraucht, zu einer Freiheitsstrafe von 4 bis 20 Jahren und eine Geldstrafe zwischen 80.000 bis100.000 Baht verurteilt.

Wenn der Täter mit einer Waffe oder einem Sprengsatz bewaffnet ist, wird er zu einer Haftstrafe von 7 bis 20 Jahren und einer Geldstrafe zwischen 140.000 und 400.000 Baht verurteilt; bei Gruppenvergewaltigung drohen eine lebenslange Haft sowie ein Bußgeld von 300.000 und 400.000 Baht.

Ist das Opfer jünger als 15 Jahre, wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 20 Jahren und einer Geldstrafe zwischen 100.000 und 400.000 Baht bestraft. Das gilt auch, wenn das Mädchen oder der Junge dem Sex zugestimmt hat. Wenn das Opfer jünger als 13 Jahre ist, können eine lebenslange Haftstrafe sowie 140.000 bis 400.000 Baht verhängt werden.

Wenn das Opfer während des sexuellen Übergriffs schwer verletzt wird, wird die Haftstrafe auf lebenslange Haft und die Geldstrafe auf 300.000 bis 400.000 Baht erhöht. Wenn das Opfer stirbt, droht dem verurteilten Täter die Todesstrafe oder lebenslange Haft. Wenn der Täter den sexuellen Übergriff zu seinen Gunsten oder zu Gunsten anderer visuell aufzeichnet, drohen ihm Strafen, die ein Drittel höher liegen.

Wenn die aufgenommenen Bilder in sozialen Medien verbreitet oder hochgeladen werden, droht dem Täter eine um die Hälfte höhere Strafe. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren müssen Verurteilte rechnen, die Prostitution begünstigen oder andere Menschen in den Sexhandel locken und davon profitieren.

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Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
2. Juni 2019 8:34 am

Da das verschärfte Gesetz es Sexualstraftätern in Zukunft unmöglich machen wird, durch Zahlung einer "Entschädigung" an die Familie der Opfer straffrei zu bleiben, ist es zu begrüßen (bis auf die Androhung der Todesstrafe).

Dieser alte "Brauch" war ausschließlich auf Täter aus der Thai-Bevölkerung zugeschnitten und wurde von Ausländern nicht in Anspruch genommen (die schiebt man nach mehr oder weniger langer Haftzeit hier im Königreich in ihre Heimatländer ab).

Daß unser Verschwörungs-Theoretiker Björn bzw. Heinz-Christian wieder und weiterhin in seiner ganz eigenen Welt verharrt und seine vorgestrige Meinung als Fake hier einstellt, zeigt wie verwirrt er mittlerweile ist. Man muß Mitleid mit ihm haben.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
1. Juni 2019 1:24 pm

Dies ist wieder ein Beweis fuer die absolute Unlauterkeit dieser selbsternannten

und wahlbetruegenden "guten Militaerdiktatur"!

Das Problem in Thailand sind nicht die fehlenden Gesetze und Verordnungen

sondern die rassistische,nationalistische,sexistische und parteiische Durchsetzung

der Gesetze und Verordnungen oder im Fall von Sexualstraftaten die Nichtdurchsetzung

gegenueber "guten" Thai!

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
31. Mai 2019 12:49 pm

SFirgendetwasdummes;     Ich bleibe am Ball! 

Dann hoffen wir doch alle mal, daß der von seiner übergroßen Angst zerfressene User damit nicht andeuten möchte, daß neben seinem (von ihm selbst berichteten) Vorhaut-Gefummel nun auch noch die Hoden des minderjährigen Sohnes seiner (angeblichen) Frau das Ziel einer völlig mißverstandenen "Körpererziehung" geworden sind.

Mit dem hier zu diskutierenden Thema hätten solche Übergriffe allerdings nichts zu tun, da bisher ja keine Anhaltspunkte vorliegen, daß dabei Zwang, Gewaltanwendung oder gar Waffen verwendet wurden. Und daß der User SFirgendetwasdummes die von ihm angesprochenen Fummeleien an den Kindern fotografiert oder auf Video festgehalten und weiterverbreitet hat, ist hoffentlich nur eine gruselige Vorstellung.

Zum Thema selbst:

Die Verschärfung des §27 ist selbstverständlich grundsätzlich zu begrüßen – wenn man von der angedrohten Todesstrafe einmal absieht. Und Anzeigen solcher Verbrechen durch die Bevölkerung oder auch Gäste Thailands sind ebenfalls positiv zu sehen. Alles, was den betroffenen Kindern hilft und die Täter einer Verurteilung näher bringt, hat mit einem angeblichen "Rufmord" nichts zu tun.

Raoul Duarte
Gast
Raoul Duarte
31. Mai 2019 2:29 pm
Reply to  Raoul Duarte

Zusatz-Hinweis zum Thema:

Leider wurde hier und in den einschlägigen Blogs und Foren die äußerst wichtige Information noch nicht thematsiert, wie sie vor allem Panadda Wongphudee, der durchaus umstrittenen Schauspielerin, die sich leider vor allem für die Todesstrafe für verurteilte Vergewaltiger einsetzt, angemerkt wurde.

Sie begrüßte die Änderungen des §27 am vergangenen Dienstag öffentlich und lobte das verschärfte Gesetz, da es Sexualstraftätern in Zukunft unmöglich macht, die angedrohten Strafen einfach "wegzuwischen" ("to wipe away") und straffrei zu bleiben, wenn sie ihre Opfer bzw. deren Familien einfach auszahlen.

Auch das ist wieder ein Schritt in die richtige Richtung.

SF
Gast
SF
31. Mai 2019 10:10 am

Na, dann koennen SIE und Ihr Stiefellecker mich ja anzeigen, oder hoern endlich mit dem Rufmord auf!

Damit verstossen Sie auch gegen das Computergesetz.

Ausserdem ist das STIN-Team einfach nur ein laecherlicher Haufen, wenn er auf so was zurueckgreifen muss!

Es geht hier um viel Geld, das er mit seinen HistoryFakes verdient!

Ich bleibe am Ball!

In der Sache stehe natuerlich hinter der Sache, was auch als weiterer Reformerfolg zu werten ist!

Wenn ich sowas schreibe , steigt die Wahrscheinlichkeit , er loescht den Kommentar, weil Hauptziel ist, jeden noch so kleinen Reformerfolg zu verschwurbeln!