Privat-Krankenhäuser sind vor dem Obersten Verwaltungsgericht gescheitert, die Anordnung eines Regierungsausschusses zur Kontrolle medizinischer Preise als unzulässig zu erklären.
Die Richter haben jedoch zugestimmt, die Klage privater Krankenhäuser zu prüfen, ob die Anordnung möglicherweise verfassungswidrig ist.
Der Zentralausschuss für Produkt- und Dienstleistungspreise hatte vor Wochen beschlossen, die medizinischen Preise zu überprüfen, nachdem sich viele Verbraucher über zu hohe medizinische Gebühren beschwert hatten. Beispielsweise wurden einem Patienten 30.000 Baht für die Behandlung einer Durchfallerkrankung berechnet.
Untersuchungen zeigen, dass private Krankenhäuser Medikamente mit großen Gewinnspannen verkaufen. Die Private Hospital Association hatte zusammen mit 42 privaten Krankenhäusern eine Petition beim Gericht gegen die Kontrolle von Preisen für medizinische Dienstleistungen und Medikamente eingereicht.
Jeder einigermaßen vernunftbegabte Patient – egal, ob "gesetzlich" oder privat krankenversichert – wird sich nach dem Aufenthalt im Krankenhaus die verschriebenen Medikamente dort abholen (kaufen), wo sie am preiswertesten sind.
Hierfür braucht es eine Offenlegung der Preise, damit man sich entscheiden kann. Das muß (und ich bin der Auffassung: das darf auch) gesetzlich geregelt werden.
Die Marktwirtschaft war in der alten Verfassung garantiert und so wird es auch in der neuen sein.
Funjtionieren die Märkte nicht (Marktversagen) muß der Staat eingreifen!
Bekommt er das nicht in den Griff, liegt Staatsversagen vor!
welche alte Verfassung? Da die ja regelmässig geändert wird, müsstest du das Jahr angeben.
Die alte Verfassung ab Mai 2014 war ja wertlos – durch Art. 44 sofort ausser Kraft zu setzen, was bis zur
Kündigung von Big Joke auch eingesetzt wurde.
sollte er besser nicht. Hat man in D bei Air Berlin gesehen. Da hat der Staat eingegriffen,
100e Millionen EUR versenkt und geholfen hat es nix.
Besser es bereinigt sich die Marktwirtschaft selbst.