Wer Hartz IV-Leistungen beziehen will, muss Immobilienvermögen vorher verwerten und von dem Erlös leben. Ausnahmsweise kann jedoch eine akute Notlage zu vorläufigen Leistungen führen – dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss.
Dem Fall lag das Verfahren eines deutsch-thailändisches Ehepaars aus dem Landkreis Wolfenbüttel zugrunde. Die Frau besitzt ein Einfamilienhaus in Thailand, das von ihrer Mutter und einem Neffen bewohnt wird.
In Deutschland lebte das Paar zunächst von Rücklagen, die stetig weniger wurden bis sich Mietschuldenanhäuften. Das Jobcenter lehnte die Gewährung von Leistungen ab, da das Haus in Thailand verwertbares Vermögen sei und das Paar sich kaum um den Verkauf bemüht habe.
Jobcenter vorläufig zur Zahlung verpflichtet
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verpflichtete das Jobcenter im Eilverfahren vorläufig zur Zahlung von Leistungen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass Grundsicherungsleistungen zwar nur dann erbracht würden, wenn kein Vermögen mehr vorhanden sei. Eine Auslandsimmobilie müsse selbst dann verkauft werden, wenn sie im Heimatland des Leistungsbeziehers von Familienangehörigen bewohnt werde oder später Altersruhesitz sein solle. Sofern die Immobilie jedoch nicht als „bereites Mittel“ verfügbar sei, müsse eine Notlage vorläufig vom Jobcenter abgedeckt werden. Denn das gesamte Barvermögen sei inzwischen verbraucht.
Hilfebedürftigkeit wurde durch unzureichende Verkaufsbemühungen vorwerfbar aufrechterhalten
Für die Zukunft hat das Gericht die Eheleute darauf hingewiesen, dass sie die Leistungen gegebenenfalls später erstatten müssen. Sie hätten nicht glaubhaft gemacht, das Haus ernstlich verkaufen zu wollen. Zwar hätten sie angeblich ein Schild („sale/hire“) aufgestellt. Dies sei jedoch wenig erfolgversprechend, da das Haus an einer kaum frequentierten Anliegerstraße liege, an der kein Durchgangverkehr fahre und deren Zustand so desolat sei, dass nicht einmal die Müllabfuhr dort fahren könne. Durch solch unzureichende Verkaufsbemühungen hätten sie ihre Hilfebedürftigkeit vorwerfbar aufrechterhalten. Dies könne zu einem Erstattungsanspruch des Jobcenters führen.
Wenn Sie so wenig Zeit haben, lassen Sie's doch einfach, den Blog mit Ihrem Unsinn vollzumüllen. Oder halt gleich im Mülleimer, wenn's denn wirklich sein muß.
Die UserInnen werden es Ihnen danken – niemand wird Ihnen mehr antworten und Ihre "kostbare Zeit" in Anspruch nehmen wollen. Und Sie haben alle Zeit der Welt, in allen Supermärkten nach abgelaufenen Lebensmitteln zu suchen.
Eine win-win-win-win-win-win-Situation sozusagen.
Nö. Das ist nicht gesagt.
Sie kann selbstverständlich in Deutschland mit einem Deutschen verheiratet sein, ohne eine "Deutsche" mit deutschem Paß geworden zu sein.
Wenn ihr Gatte allerdings mit ihr zusammen in einem Haushalt lebt und seinerseits "Sozialleistungen" beantragt, werden die beiden (unabhängig von der Nationalität der Frau) zu einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" – hab' ich extra für Sie nachgeschlagen.
Es heißt nicht, was ich zunächst gedacht hätte, "zusammen veranlagt". Aber egal: Die mit dem "Hartz4"-Beantragenden zusammenlebende Ehefrau muß dann – falls sie "vermögend" ist – tatsächlich ihr Geld und notfalls auch ihr Häuschen anrechnen lassen und ggf. verkaufen.
Und nur darum ging es. Zunächst (siehe Artikel: wer liest, statt nur zu schwurbeln, wird's erkennen) – davon zu unterscheiden ist das, was STIN als Möglichkeit vorgeschlagen hätte, wenn das Paar rechtzeitig bei ihm oder einem anderen Berater vorstellig geworden wäre.
Nun isses dazu allerdings zu spät. Rückwirkend ist da nichts mehr zu machen. Eigentlich gar nicht sooooo schwer zu verstehen – nicht einmal für Sie (sollte man meinen). Aber inzwischen wissen wir ja von Ihren kruden Verschwörungs-Theorien, an denen Sie stets festhalten, egal wie viele gegenteilige Erklärungen Sie auch bekommen.
Grundgütiger.
Vorschlag zur Güte: Stellen Sie doch einfach alle „Kommentare“ gleich im „Mülleimer“ ein. Da sind Sie sicher, keine Antwort von mir zu bekommen.
5555 danke für die Bestätigung!
Jeder kann Ihre Methoden hier nachlesen, solange Sie noch nucht gelöscht haben!
Hören Sie endlich mit dem Psychoterror auf, mich zu duzen! Hinter dem Nick"STIN" verbergen sich 5-10Personen, keinem davon habe ich jemals das "Du" angeboten. Aber ich habe es hier öffentlich schon mehrfach allen entzogen.
Aus reiner Bösartigkeit mache. Sie es weiter. Dazu gehört auch die Duldung , der Hetzkommentare Ihres Stiefelleckers. Ich komme mir hier echt vor wie in der DDR.
Die Frau ist mit dem Deutschen verheiratet und somit auch Deutsche und H4 berechtigt. Somit war sein Ratschlag, wiedermal ein voller Schlag ins Wasser!
Im Team sind sie echt die absolute Spitze!
555555
nein, die Frau ist solange keine Deutsche, bis sie nicht eingebürgert ist.
Wir vertreten zur Zeit auch ein Pärchen – er Deutscher, sie Thai – sie ist keine Deutsche und hat auch ein Haus in
TH.
Da TH kaum ausbürgert, sind eingebürgerte Thais immer weiter auch Thais. Machen wir gerade recht häufig.
Also Einbürgerungen.
ja, sind wir – 100% bisher Erfolgsquote, bei Heirat, Einbürgerung in D und Visa für D, mit unverheirateter Thai und verheirateter Thai.
Da sind wir in der Tat absolute Spitze. Haben es sogar schon geschafft, eine Thai letztes Jahr ohne A1-Prüfung nach D zu bekommen.
Das soll mal einer nachmachen 🙂
Was genau sollte sich dadurch ändern?
Immer erst LESEN, dann schwurbeln (oder besser schweigen).
So was nennt man "Selbstzerstuemmelung"! Hier kann jeder selbst nachlesen, was ein Legalservice in SmogCity fuer einen Muell empfiehlt und mit welchen Terrormethoden hier gearbeitet wird.
Im Bericht steht eindeutig, BEIDE Ehepartner wollen als Deutsche H4!
lass mal lieber, du kennst kein usus fructus u. dgl. in einem Chanod eingetragen.
Das sind keine Terrormethoden, sondern legale Möglichkeiten – die jeder Anwalt, jeder Legalservice einem Farang sowieso rät, damit
er nicht sein ganzes Vermögen in TH verliert.
Leider gibt es immer noch Dummköpfe wie du – die davon keine Ahnung haben, Anwälte fürchten oder aus finanziellen Gründen nicht einschalten
können usw.
nein, die Frau ist Thai – ansonsten könnte sie gar kein Haus haben.
Siehe den Satz hier im Bericht:
Gute Idee.
Wird aber möglicherweise alsbald von einem bestimmten User als "Anleitung zur Beihilfe zum Betrug" mißverstanden und "angeprangert".
nein, ist kein Betrug, wenn es kein gefälschtes Chanod ist, sondern alles so nachweisbar ist, wie
erklärt. Was eine Thai mit ihrem Haus macht, ist – buddha sei dank – noch immer ihre Sache.
Ich gehe aber fast davon aus, dass die Mehrheit der Thais/Deutsche das Haus in TH in D gar nicht beim Antrag auf Hartz4 angegeben hätten.
Das wäre dann ev. Betrug, wenn man die Absicht nachweisen kann. Aber da ein Deutscher i.d.R. den Antrag einreicht und er ja über die genauen
Besitzverhältnisse in TH als Analphabet nicht wissen muss – wäre auch das schwer nachweisbar.
Das wissen Sie, das weiß ich und das werden die meisten hier ja auch verstehen. Wird aber möglicherweise unseren User mit den vielen langen Namen nicht daran hindern, diese von ihm in seiner verzogenen Wahrnehmung mißverstandene angebliche "Anleitung zur Beihilfe zum Betrug" anzugehen.
Das wird dann wahrscheinlich so beginnen: „diruktantworten geht wieder nicht“ – LOL
hätten die Eheleute hier klug gehandelt oder einen Legal-Service bemüht – hätten sie sich das ganze Theater sparen können, inkl. Anwaltskosten
(sofern sie keine RS-Versicherung haben) und Stress.
Ich hätte hier empfohlen einen Pachtvertrag ins Chanod einzusetzen, für 30 Jahre mit Option auf weitere 30 Jahre – die Pacht wurde dann schon
kassiert und für Flug und Umsiedlung nach Deutschland verwendet.
Das Haus wäre dann unverkäuflich und es gäbe keinen Stress mit dem Jobcenter.
So müssen die sich nun weiter bemühen, dass Haus zu verkaufen und das wäre alles nicht nötig gewesen.
Wär damit nicht nur das Land sicher? Also müssten doch Mieteinnahmen immer noch angerechnet werden? Oder es dürfte nicht mehr bewohnt sein.
Ob dort überhaupt Mieteinnahmen entstehen, ist nicht sicher.
Aber bei der hier diskutierten Pachtlösung hätte man natürlich ganz legal alles mögliche vereinbaren können.
"Hätte, hätte – Fahrradkette" – so oder so ist es jetzt zu spät.
Deshalb wäre das Wörtchen "vorläufig" auch im Titel so wichtig. Es steht zwar „fett“ in der Zwischen-Überschrift – aber:
Wir wissen ja alle, wie viele "UserInnen" nicht fähig sind, sich ausreichend zu konzentrieren und daher niemals die Nachrichten (die sie z.T. selbst als "full quote" eingestellt haben) bis zum Ende lesen.
Was in einem besonders schweren Fall dann gern "persönliches Kulturerbe" genannt wird.