Bangkok: König begnadigt Schweizer Pädophilen – dieser taucht danach unter

Die Baselbieter Behörden befassen sich mit einem aussergewöhnlichen Fall: Ein in Thailand lebender und wegen sexueller Nötigung von Kindern verurteilter Schweizer ist kürzlich vom thailändischen König begnadigt worden.

Damit ist der Mann aber nicht aus dem Schneider: Vor der Begnadigung hatte der Baselbieter in seinem Heimatkanton beantragt, die von einem thailändischen Gericht verhängte Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 23 Monaten in der Schweiz abzusitzen. Das Baselbieter Kantonsgericht erklärte im Mai das Urteil für vollstreckbar. Laut aktuellem Amtsblatt gilt dieser Entscheid weiterhin.

Doch der Reihe nach: Der 1998 ausgewanderte Mann wurde im August 2017 in Pattaya wegen sexueller Nötigung von unter 15-Jährigen und Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilt. Der Schweizer stellte den Antrag, die Gefängnisstrafe in seinem Heimatland absitzen zu dürfen.

Dies lehnte das Baselbieter Strafgericht in erster Instanz im Dezember 2018 ab. Eine Überstellung in die Schweiz mache nur Sinn, wenn der Täter nach Verbüssung der Strafe auch hier leben wolle. Davon sei beim Auswanderer nicht auszugehen.

Thailand schiebt alle ausländischen Straftäter ab
Dagegen legte der Mann Berufung ein. Er räumte zwar ein, dass ein Beziehungsnetz in der Schweiz fehle; auch zu Sohn und Tochter, die hier leben, sei der Kontakt abgebrochen. Dennoch stehe fest, dass er nach Verbüssung der Strafe in der Schweiz bleiben werde, schrieb er aus einem thailändischen Knast. Dies auch deshalb, weil das Königreich alle ausländischen Straftäter abschiebt, sobald sie aus dem Gefängnis kommen. Es gilt ein unbefristetes Wiedereinreiseverbot.

Dieses Argument hat das Baselbieter Kantonsgericht als Zweitinstanz aufgenommen. Sinn und Zweck einer Überstellung sei es, Straftätern die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Diese könne im Falle des pädophilen Schweizers nur gelingen, wenn er den Rest der Strafe hier absitzen könne.

Da das Kantonsgericht auch die formellen Voraussetzungen als erfüllt ansah, erklärte es am 7. Mai 2019 das Urteil für in der Schweiz vollstreckbar. Doch zum Vollzug ist es nicht gekommen: Laut Amtsblatt ist der Täter vom neuen König Vajiralongkorn begnadigt worden. Dies kommt im südostasiatischen Land immer wieder vor, die Gefängnisse sind chronisch überfüllt.

Gericht publiziert vollen Namen

Offenbar ist der Schweizer nach dem Erlass der Reststrafe abgetaucht. Die Baselbieter Behörden konnten ihm den Entscheid nicht zustellen. Damit er rechtskräftig wird, musste das Kantonsgericht diesen im Amtsblatt unter Nennung des vollen Namens eröffnen.

Letztlich hat sich der Mann mit seinem Wunsch, die Strafe in der Schweiz zu verbüssen, selbst ein Ei gelegt: Reist er ein, muss er mit seiner sofortigen Verhaftung rechnen – royale Begnadigung hin oder her. (haj/chmedia)

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