Mordanklage für Abhisit und Suthep?

Bangkok Post – …….Es ist möglich das der ehemalige Ministerpräsident Abhisit Vejjajiva und sein ehemaliger Stellvertreter Suthep Thaugsuban im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Demonstration der Rothemden im April und Mai 2010, als Folge der heutigen Entscheidung des Strafgerichts, des Mordes angeklagt werden, erklärte der Direktor des Department of Special Investigations  ( DSI )  Tharit Pengit am Montag. Der Strafgerichtshof entschied am Montag, dass Phan Khamkong, ein Taxifahrer aus Yasothon, am 15. Mai 2010 von Truppen auf Befehl des Zentrums zur Auflösung von Notfallsituationen  ( CRES )  erschossen wurde. Suthep war der Leiter der CRES.

Der DSI-Chef sagte, dass die heutige Entscheidung des Gerichts einen Präzedenzfall für die weiteren 35 Fälle im Zusammenhang mit den Unruhen des Jahres 2010 sein wird.

Er sagte, dass Abhisit und Suthep nach Artikel 288 und 289 des Strafgesetzbuches des vorsätzlichen Mordes angeklagt werden können, da sie letztlich die Verantwortung für die Niederschlagung der Demonstration durch die Militärs trugen.

Die Soldaten, die ihrer Pflicht nachgegangen sind, sind durch Artikel 70 des Strafgesetzbuches geschützt.

Es gibt zwei Möglichkeiten, sagte er. Erstens, sie werden angeklagt aber nicht strafrechtlich verfolgt. Zweitens, sie werden strafrechtlich verfolgt, aber treten als Zeuge auf.

Unabhängig davon, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden, muss ein Untersuchungsausschuss entscheiden, ob die Fälle weiter verfolgt werden, sagte Tharit.

 

http://www.bangkokpost.com/breakingnews/312758/abhisit-suthep-may-face-murder-charge

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
19. September 2012 11:17 am

Er sagte, dass Abhisit und Suthep nach Artikel 288 und 289 des Strafgesetzbuches des vorsätzlichen Mordes angeklagt werden können, da sie letztlich die Verantwortung für die Niederschlagung der Demonstration durch die Militärs trugen.

Thakins Vasallen träumen weiter.
Da müsste der grosse Führer aber wasserdichte Kronzeugen einkaufen
und seehr grosse Lunchpakete schicken……
Ist aber Alles sowieso nur Ablenke von seinem Komödienstadl.

bukeo
Gast
bukeo
18. September 2012 8:44 am

Die Soldaten, die ihrer Pflicht nachgegangen sind, sind durch Artikel 70 des Strafgesetzbuches geschützt.

d.h. also – weder Anupong, noch Prayuth haben was zu befürchten. Momentan auch nicht Abhisit, da er ja parlam. Immunität besitzt.
Ausserdem dürfte es ohne den Schützen schlecht nachzuweisen sein, das er auf Befehl gehandelt hat. Man kann ja nicht mal nachweisen, das es ein regulärer Soldat war, oder doch ein Seh Daeng Söldner, die ja auch Militärwaffen besassen.

Da wird nichts draus.

bukeo
Gast
bukeo
18. September 2012 8:33 am

Das erste Gerichtsurteil …………..

geschrieben von Walter Roth , September 17, 2012

…..gegen die Armee ist gefallen.

Prayuth, Abhsit, Suthep und Consorten dürften heute Magenschmerzen haben….smilies/wink.gif

nein, das Urteil sagt lediglich aus, das ein Soldat den Taxifahrer erschossen hat.
Nun muss der Soldat ausgeforscht und verhört werden. Hat er ohne Befehl gehandelt, wird er wohl alleine dafür verantwortlich gemacht werden, ansonsten muss er diejenigen benennen, die ihm den Befehl zum Erschiessen des Taxifahrers erteilt haben. Bezweifle da sehr, das man dann auf Abhist usw. kommen wird, da dieser in die Entscheidungen der CRES gar nicht involviert war. Also nicht zu früh freuen.

Ausserdem, warum Prayuth – Anupong war damals Armeechef, nicht Prayuth.

Weiters…
Wenn also hier Urteile aufgrund der Verantwortung als PM gefällt werden sollten, müsste eigentlich auch gleich anschliessend Thaksin auf die Anklagebank, immerhin war er seinerzeit, bei der Ermordung von über 3500 UNschuldigen und mehrere 100 beim Tempelmassaker, verantwortlicher PM.

Da kann man jetzt nur noch hoffen, das die Armee das Spielchen nicht mitspielt.