Majestätsbeleidgung: Kaution verweigert

Prachatai – ………Einem Mann, der von seinem eigenen Bruder der Majestätsbeleidigung beschuldigt wurde, wurde zum zweiten Mal die Kaution verweigert. Am 24. Oktober wies das Strafgericht den Kautionsantrag für Yutthaphum ab. Der Antrag wurde von seinem Anwalt mit einer Kautionsgarantie von 500.000 Baht in bar eingereicht. Das Gericht bestätigte die erste Entscheidung und erklärte dies unter Berufung der Schwere der zur Last gelegten Straftaten, der nationalen Sicherheit und einer möglichen Fluchtgefahr.

Yutthaphum, 35, stammt aus der Provinz Sri-Sa-Ket, im Nordosten Thailands, und arbeitet als Angestellter. Er wurde von seinem Bruder im Jahr 2009 der Straftat der Majestätsbeleidigung beschuldigt. Ein Jahr später erhob die Polizei Anklage gegen den Beschuldigten.

Ende August 2009 soll er unangemessene Bemerkungen in Anwesenheit seines Bruders gemacht haben, während die Nachrichten im Fernsehen den König im Rollstuhl zeigten. Fünf Tage später kaufte er eine CD auf der   “Stop offending HM the King”   und   “Newin asks Thaksin”   zu lesen war. Er schrieb unangebrachte Worte hinter die erste Zeile. Sein Bruder übergab der Polizei die CD als Beweismittel.

Yutthaphum erklärte dem Gericht in seinem Kautionsantrag, dass er und sein Bruder Streitereien und Auseinandersetzungen über ihr Familienunternehmen hatten.

Er wandte sich am 19. November 2010 an die Polizei und bestritt alle Anschuldigungen. Er wurde während der polizeilichen Ermittlungen freigelassen und am 19. September 2012 angeklagt. Seitdem sitzt er im Untersuchungsgefängnis von Bangkok.

Die erste Verhandlung soll am 12. November stattfinden.

Quelle :  http://www.prachatai.com/journal/2012/10/43316

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