Jetzt ist für dieses Jahr die LETZTE Gelegenheit zur Anmeldung für die A1-Prüfung (Start Deutsch 1) die auch dieses mal wieder vom Goethe-Institut Bangkok in Pattaya durchgeführt wird. Prüfungstermin ist der 17. Dezember 2019 um 10:30 Uhr, bevor es in die Weihnachtsferien geht. Die Anmelde- und Prüfungsgebühren betragen 4,800 Baht.
Wer für seine/n Partner/in noch ein paar Auffrischungsstunden benoetigt, oder einen authentischen Vortest durchführen moechte, um den aktuellen Leistungsstand zu erfahren, hat jetzt noch Gelegenheit dazu. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass bereits Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Level A1 vorhanden sind.
Wofür braucht man das A1-Zertifikat?
Zum einen dient es als Nachweis für die Beantragung eines Heirats- oder Langzeitvisums für Deutschland, Oesterreich und die Schweiz (Au-Pair Visa, Studienvisum, etc.). Ferner ist es ein Leistungsnachweis um sich z.B. auf eine bestimmte Arbeitsstelle bewerben zu koennen, wo u.a. Grundkenntnisse der deutschen Sprache erforderlich sind.
Die Anmeldung zur Prüfung ist in Pattaya bei den Easy ABC Sprachschulen in Süd-Pattaya/Jomtien oder Naklua moeglich. / WB
Anmeldeschluss ist Montag der 9. Dezember 2019.
Tel: 038-251952 oder 038-411 745
www.easy-abc-th.com
"authentischen Vortest" das heißt, die üben den Original-Test, lernen die Bilder auswendig, wo das Kreuz zu setzen ist und können aber kein Wort Deutsch lesen!? 5555
xxxxxxxxx zensiert – sinnbefreit
nein, nur ähnlich aufgebaut.
Haben gerade wieder einen erfolgreichen Abschluss beim Goethe-Institut begleitet.
Die Thai musste dann beim Test ein Gespräch mit einem Kollegen führen, über eine Anmietung
einer Wohnung.
Hat sie dann mit fast 80 Punkten, von nötigen 60 Punkten bestanden. Spricht schon passabel
Deutsch. Kann also selbständig nach einem Taxi rufen, in Deutsch einen Brief schreiben usw.
Sie fliegt nun nach Deutschland und muss dort dann noch in den Integrationskurs und der läuft dann bei
A-2 weiter und endet bei B-1. Mit diesem Zertifikat kann sie dann den deutschen Pass beantragen, wenn die
Zeit reif ist.
in deutschland herrscht ein monopolverbot und es existiert Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zählt aber wohl nicht für A1 und Goethe ? DA HIER NUR GOETHE DIE A1 ausstellen darf! Im Grunde nur Abzocke da es auch ausnahmen für die einreise ohne A1 nach deutschland gibt. darunter fällt natürlich ISRAEL und Australien, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA, Andorra, Honduras, Monaco, San Marino und die Türkei. WAS IST DA EIGENTLICH MIT DEM DISKREMINIERUNGSVERBOT UND GG artikel 3???? die botschaft in bangkok kann man eh vergessen!!!!!! merkels millionen goldstücke brachen auch keine A1!!
4.800TB???
Für was denn? :Angry:
Gibt Gerichtsurteil, geht auch ohne!
geht i.d.R. nicht ohne. Wir haben das erst einmal geschafft, eine Familienzusammenführung, ohne A-1 Test vorweisen zu müssen.
Es gibt zwar ein Gerichtsurteil, aber Deutsche Botschaft hält sich nicht daran. D.h. der Deutsche benötigt schon mal einen
Anwalt und das Geld bekommt er nicht zurück. Dauert dann – bis er durch ist – um die 2 Jahre.
Hat schon einer versucht, den wir kennen – hat ihm 5000 EUR gekostet.
Also dann doch lieber 4800 Baht + Kurskosten von etwa 16.000 Baht – als dann mit Versuch ohne A-1 und Kosten von 200.000+ Baht.
"In der Regel haben Germanen rote Bärte"
Was soll jetzt das Geschwurbel?
Mein Sohn ist Deutscher und hat bis heute kein. A1!
Verkaufen Sie das auch als Legalservice Ihren Kunden?
Was denn für "Kosten" von 200.000TB? In D in TB?
Das müßten Sie aber jetzt schon mal erläutern!
Sie haben für Ihren Mandanten gewonnen und das hat diesen 200.000TB gekostet?
er braucht auch kein A-1 für sein Thai.
Ziehst du nach Deutschland, braucht er und auch seine Mutter kein A-1.
ja, machen wir auch, auch Vaterschaftsanerkennungen bei der deutschen Botschaft in Bangkok.
Die ist erforderlich, damit der Sohn einen deutschen Pass bekommt.
musste einer zahlen, damit die Frau, die nach 8 Prüfungen den A-1 nicht geschafft hat,
nach D kommt. Anwalt, Gerichtskosten usw.
Anwälte in D arbeiten leider nicht umsonst. Die Gerichte auch nicht.
Seit wann muß man Gerichtskosten zahlen, wenn man Recht bekommt? Ziehen Sie so Ihre Kunden über den Tisch?
wenn man einen Vergleich schliesst, sind Gerichtskosten zu bezahlen.
Würde man einen Vergleich ablehnen, könnte die Gegenseite in Berufung gehen und
dann dauert es ev. Jahre, bis nach Ausschöpfung aller Instanzen, man dann gewinnt.
Lächerlicher Verdreher!
Es gibt ein Gerichtsurteil!
Und Sie haben für Ihren "Mandanten" einen Vergleich geschlossen?
das Gerichtsurteil aus dem Jahr 2012 von einem Gericht ist recht schwammig.
Also hat man dann die Alternative als deutscher Freund einer Thai.
1. man klagt aufgrund dieses Urteils bis zur letzten Instanz durch – Dauer etwa 2-3 Jahre
2. man schliesst einen Vergleich, der annehmbar ist – z.B. freiwillger Integrationskurs in Deutschland usw. und kann die
Frau sofort holen.
Wir besprechen es dann immer mit dem Mandanten, wie er es möchte – danach handeln wird.