Die Immigration in Chonburi rechtfertigt einen Haftbefehl des Gerichts von Pattaya, mit dem ein 60-jähriger Österreicher festgenommen wurde.
Der Haftbefehl wurde am 9. Dezember ausgestellt, dass William W. in einem Hotel übernachtet, gegessen und Getränke konsumiert hatte, in dem Wissen, dass er nicht in der Lage war zu zahlen. Der Haftbefehl gab auch an, dass er sein Visum überschritten hatte.
Der Overstay betrag EINEN Tag.
Bilder des Ausländers im Transnational Crime Data Center wurden auf der Naew Na Medienseite veröffentlicht.
Der Immigrationkommandeur Pol Col Naren Khreuangsanuk von Chonburi „enthüllte“, dass er unter der Leitung des Immigrationchefs Pol Generalleutnant Sompong Chingduang das Land von gesetzeswidrigen Ausländern befreien solle.
Die Öffentlichkeit wurde aufgefordert, weiterhin die Hotline 1178 anzurufen, um Verstöße zu melden.
Diese Erklärungen und „Enthüllungen“ sind der Standard für jeden Naew Na Bericht dieser Art. / WB-NN
Da er gemäß Bericht ein Visum hatte, ist ein Tag Overstay NIEMALS ein Grund für eine Festnahme, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt!
leider wieder eine Lüge.
Illegaler Aufenthalt beginnt mit Ablauf des Visums – auch Overstay genannt.
Dies ist sowohl in TH eine Straftat, aber auch in D.
In Deutschland ist es der illegale Aufenthalt, nach der Ausreisepflicht – und wird mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe
geahndet. Ist also keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Hat man festen Wohnsitz, wird man i.d.R. nicht inhaftiert, ohne Wohnsitz kommt man erstmal von der Kontrolle nicht mehr weg.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html
Ein abgelaufenes Visum ist gleichzusetzen mit: keinem Visum und somit ein illegaler Aufenthalt.
Reist man ohne Visum ein, kommt noch die illegale Einreise dazu.
xxxxxxxxx zensiert – sinnbefreit
Reist man mit einem Visum in dessen Gültigkeitsdauer ein, bekommt man eine Aufenthaltsberechtigung eingestempelt.
Die kann man vergleichen mit der Aufenthaltsberechtigung ohne Visum.
Overstay ist nicht gleich Overstay!
Ist die Berechtigung überzogen, aber das Visum noch gültig ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, die nicht zur Festnahme und Abschiebung reicht.
Hat er nur eine Aufenthaltsberechtigung (ohne Visum) und überzieht diese, wird dieses Overstay aus meiner Sicht zur Straftat. DAS war aber hier gemäß Bericht nicht der Fall, denn er hatte ein Visa.
Hören Sie endlich mit dem Psychoterror auf, mich zu duzen.
nicht wirklich.
Ein Visa ist ein im Ausland beantragter Einreiseerlaubnis.
Eine Aufenthaltsberechtigung beantragt man i.d.R. im Land selbst.
Reise ich also ohne Visum in TH ein, darf ich 30 Tage dort verweilen. Am 31. Tag befinde ich mich illegal im Lande.
nein.
doch, Overstay setzt ein vorheriges Visum/Aufenthaltsberechtigung voraus.
Gibt es das nicht, spricht man juristisch zusätzlich auch noch von illegaler Einreise.
Die Strafe kann dann härter ausfallen.
diese Konstellation gibt es eigentlich nicht.
Solange das Visum gültig ist, gibt es kein Overstay und keine Abschiebung.
Was du vermutlich meinst, ist beim Jahresvisum die versäumte 90-Tages-Meldung.
Das ist ganz was anderes, führt meist nicht zur Abschiebung.
Der Mann im Bericht, hatte kein gültiges Visum mehr, war also illegal in Thailand und wird abgeschoben.
es gibt keine Aufenthaltsberechtigung mit Visa – beides geht nicht.
Du drückst dich vermutlich falsch aus. Aber egal.
Illegaler Aufenhtalt – egal wie, ist immer eine Straftat, in TH, wie in D auch und wird mit Haft bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet (in D)
oder eben zur Inhaftierung und Abschiebung.
Sind in einem nwuen Schwimmbad direkt am Meer.
Habe noch kein Overstay!
Die Kleine ist 20 Monate alt und schwimmt alleine!!!
Jetzt ist sie schlagkaputt.
Jetzt kommt gleich der Sonnenuntetgang!
Dummbeutel, die an den Knöppen sitzen, und zensierrn, löschen, nicht-freigeben können, sind nicht nur kontraproduktiv, sie sind vor allem im Höchsten Grade lächerlich! 5555
naja, wir man das halt betrachtet.
Foren-Moderatoren, die nicht korrekt moderieren, ihr Forum für Lügen usw. zur Verfügung stellen, sind wohl
noch dümmer.
Es liegt mir fern, für einen Zechpreller die Lanze brechen zu wollen, da es egal ist, ob der Kellner oder das Restaurant letztendlich auf den Kosten sitzen bleiben.
Deshalb ist solch ein Benehmen grundsätzlich abzulehnen.
Aber es ist auch nicht die Aufgabe eines zufälligen Zeugen, den Zechpreller anzuzeigen, sondern eine Sache zwischen dem Betroffenen und der Polizei.
So ist es auch in der Theorie wiederum richtig, dass für Zechprellerei Geld- oder Gefängnisstrafe angedroht wird.
Die Praxis sieht oftmals anders aus.
Einige Beispiel:
Die Hemmschwelle scheint niedrig, da es sich für Hotels kaum lohnt, wegen der Bagatellfälle vor Gericht zu ziehen.
https://www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/wenn-der-gast-die-zeche-prellt-id7571428.html
oder
Zeche prellen, in den Pool pinkeln, Fremdgehen: Das sind die häufigsten Urlaubssünden der Deutschen.
https://www.brigitte.de/leben/reise/reiseberichte-und-infos/zeche-prellen—co–unsere-liebsten-urlaubssuenden-10330896.html
Andererseits sollte jedoch auch nicht übersehen werden, dass gerade in Urlaubsländern Gäste oftmals abgezockt werden.
So passiert es in Thailand öfters, dass Barbesitzer mit Polizeibeamten gemeinsame Sache machen und dem Gast ordentlich zur Kasse bitten.
War schon oft zu lesen, z.B. auch hier:
https://drcharly66.wordpress.com/uberleben-in-thailand-nach-hollandischer-art-van-andern/
Unser Erwin hat erneut zum Ausdruck gebracht, was er von Leuten hält, welche Overstay begehen und dann auch noch zum Zechpreller werden.
Diese Verhaftung hat sich wieder einmal gelohnt, dass man diesem „Schwerverbrecher“ das Handwerk legen konnte.
20 Jahre Thai-Knast sollten das mindeste sein, zu welchen man derartige Bösewichter verurteilen müßte.555
Erstaunlich in dem Zusammenhang ist auch die Tatsache, dass sich von diesen öffentlichkeits-geilen Beamten diesmal nur drei Beamte ablichten ließen.
Denn mehr als je zuvor gilt: „Bürger, ruft weiterhin die Hotline 1178 an, um Verstöße zu melden, denn es gibt noch genug Denunzianten.“
So hatte unser Erwin bereits an anderer Stelle seine Meinung zum Ausdruck gebracht:
„Hier (mir) geht es um das Anzeigen von Straftaten.
Es geht nicht um das Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit.
Wobei dies in vielen Fällen auch gerechtfertigt sein kann.
Und es hat nichts mit „Sherif“ spielen zu tun.
Auf der einen Seite wird Zivilcourage gefordert, auf der anderen Seite werden Leute, die Straftaten anzeigen, als Lumpen verunglimpft.
Dazu sage ich Pfui!“
Glücklicherweise steht Erwin mit seiner Auffassung ziemlich allein, denn richtig ist: „Lump bleibt Lump – wenn er andere Leute denunziert.“
Nur zu Erläuterung:
Als Zechprellerei wird bezeichnet, wenn in einem Gastronomiebetrieb ein Gast sich der Bezahlung entzieht, also den Gastwirt um die Zeche prellt.
Ob überhaupt und unter welchen Umständen die Zechprellerei einen Straftatbestand erfüllt, ist je nach Land unterschiedlich geregelt.
Einige Länder drohen Gefängnis- und Geldstrafen an, andere machen nicht so ein Aufsehen.
Wie das in Thailand gesetzlich geregelt ist, weiß ich leider nicht, jedoch versucht man zumeist, dieses Problem friedlich zu klären.
Beispiel:
http://thailandtip.info/2015/09/16/zwei-neuseelaender-bei-der-einreise-auf-phuket-wegen-zechprellerei-von-2013-verhaftet/
ich teile noch deine Ansicht, wenn es sich um einem Landsmann handelt, der den Zechpreller denunziert.
Aber ich teile nicht deine Ansicht, wenn es sich um eine Thai-Servierin handelt, die um ihr Geld betrogen wird.
Weil so wie ich Thailand kenne, zahlt die das selbst aus ihrer Tasche.
Ich bin überzeugt, dass hier die meisten Thais, diese Straftat bei der Polizei melden, um vll an ihr Geld zu kommen.
In Bars wäre er Österreicher wohl nicht so heil aus der Sache rausgekommen – da hätten den die Securities vermöbelt.
In D wird Zechprellerei als Betrug gem. § 263 Abs. 1 StGB – wenn der Gast bewusst die Leistungen in Anspruch genommen hat, obwohl er nicht zahlen kann.
In der Schweiz bis zu 3 Jahre Haft, in A ist es auch ein eigenes Gesetz, auch Betrug.
Wie schon Erwin schrieb: selbst schuld.
Habe ich da Mitleid mit? Nein!
Der eine Tag "Overstay" ist Bille Balle.
Aber Zechprellerei geht gar nicht.
Und ich denke, der Tag "Overstay" ist erst bei der Untersuchung der Zechprellerei herausgekommen.
Also nicht der Grund für die eigentliche Verhaftung.
Finde ich gut, wenn man solche Leute aus dem Verkehr zieht.