Bangkok: Experten sehen in einer Partei keine juristische Person und halten das Urteil zur FFP-Auflösung somit für falsch

Rechtsexperten bemängeln die Auslegung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht im Fall der Future Forward Partei. Dutzende von Rechtsdozenten an der Thammasat Universität gaben am Montag (24. Februar) eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ihre Einwände gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Ausdruck brachten, die Future Forward Partei aufzulösen und ihre Führungskräfte für 10 Jahre von der Politik auszuschließen.

Das Verfassungsgericht kam zu dem Urteil, weil die Partei illegal einen Kredit von 191 Millionen Baht von seinem Führer Thanathorn Juangroongruangkit erhalten hatte.

Die 36 Dozenten sagten, die Richter hätten das Gesetz nicht richtig ausgelegt und warnten davor, dass der aktuelle politische Konflikt nur durch eine genaue und faire Auslegung der Gesetze gelöst werden könne.

Sie stimmten dem Urteil des Gerichts nicht zu, sagten die Dozenten, wonach eine politische Partei keine Kredite aufnehmen dürfe.

Erstens argumentierten sie, dass eine politische Partei keine öffentlich juristische Person sei, weil sie keine öffentliche Macht ausüben könne. Politische Parteien sind eher Unternehmen oder Wohltätigkeitsstiftungen, die keine öffentliche Macht haben. Politische Parteien können nur Richtlinien unter der internationalen Benchmark und dem thailändischen Rechtssystem vorschlagen. Frühere Urteile des thailändischen Verwaltungsgerichts zu Fällen entsprachen dieser internationalen Praxis.

„Daher könnten politische Parteien Geld leihen“, sagten die Rechtsdozenten. Die Rechtsexperten sagten, politische Parteien könnten wie Firmen Geld leihen, und es sei nicht erforderlich, ein separates Gesetz zu haben, das ihnen die Befugnis zur Kreditaufnahme einräumt. Das Urteil des Gerichts besagt, dass politische Parteien das tun können, was nur das Gesetz ihnen erlaubt, wenn es kein solches spezifisches Gesetz gibt.

Zum zweiten Punkt stimmten sie nicht mit der Argumentation des Gerichts überein, dass der Zinssatz für das Darlehen niedriger als der Marktzinssatz sei und nicht als Darlehen anzusehen sei. Die Juristen argumentierten, dass eine niedrigere Zinsbelastung keine ungewöhnliche Praxis auf dem Markt sei. Der berechnete Zinssatz hänge von einer Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber ab.

Daher ist das zinsgünstige Darlehen keine Spende, wie in Abschnitt 66 des Organischen Gesetzes über politische Parteien angegeben. Es ist eine Schuld, die die politische Partei zurückzahlen muss.

Zum dritten Punkt konnte Abschnitt 72 des Organischen Gesetzes über politische Parteien, der es politischen Parteien verbietet, rechtswidriges Geld zu erhalten, oder das als aus illegalen Aktivitäten stammend angesehen wird, nicht auf diesen Fall angewendet werden.

Die maximale Spende von 10 Mio. Baht pro Jahr pro Spender gemäß Abschnitt 66 bezieht sich nicht auf Abschnitt 72, die beiden Abschnitte müssen getrennt angewendet werden, es sei denn, es gibt eindeutige Beweise dafür, dass das Geld rechtswidrig erworben wurde oder aus illegalen Aktivitäten stammt, sagten die Rechtsdozenten.

Ein Verstoß gegen § 66 kann daher nicht der Grund für die Auflösung der politischen Partei sein.

Viertens besteht die Absicht, eine international praktizierte politische Partei aufzulösen darin, die Demokratie und die Verfassung zu schützen, um ein demokratisches politisches System vor der Bedrohung durch die Diktatur zu schützen. Die Auflösung der politischen Partei kann nur angewendet werden, wenn nachgewiesen ist, dass eine politische Partei oder eine politische Gruppe beabsichtigt, ein demokratisches politisches System oder die Verfassung zu stürzen.

Nach dem Grundsatz des Gesetzes muss das Verfassungsgericht seine Entscheidungsbefugnis in Fällen der Auflösung politischer Parteien einschränken. Die Auflösung muss das letzte Mittel sein und sollte nur verhängt werden, wenn eine politische Partei schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, die nicht durch das Prinzip der Meinungsfreiheit geschützt werden können.

„Wenn es keine eindeutigen Beweise gibt, muss das Gericht seine eigene Macht einschränken“, sagten die Rechtsexperten.

„Wir glauben, dass der anhaltende politische Konflikt durch genaue Rechtsauslegung und Gerechtigkeit gelöst werden kann. Die Demokratie könnte überleben, wenn die Juristen ihre Pflichten unbeschadet erfüllen und die Menschen gemeinsam mit angemessenen Gründen und Geduld einen Ausweg aus Konflikten finden “, heißt es in der von den 36 Rechtsdozenten gemeinsam unterzeichneten Erklärung, in der festgestellt wurde, dass ihre Meinungen nicht die Ansichten der juristischen Fakultät der Universität Thammasat widerspiegeln.

Inzwischen hat auch der Berater des stellvertretenden Ministerpräsidenten für Sicherheitsfragen, Panitan Wattanayagorn, die Kritik der US-Botschaft an der Auflösung der Future Forward Partei als „Entrechtung“ von sechs Millionen Wählern kritisiert.

Er sagte, die Reaktion der USA sei nicht angemessen und stelle eine Einmischung eines Außenstehenden in die inneren Angelegenheiten Thailands dar. Er fügte jedoch hinzu, dass er verstehe, dass Länder wie die USA ihre Vorteile sichern möchten.

„Ich denke, sie geben vor, nicht zu verstehen, was tatsächlich passiert ist, weil einige Mitglieder der Future Forward Partei noch immer arbeiten können“, sagte Panitan.

„Unsere Verfassungsgerichte sind ziemlich gleich. Wir erlauben keine Transaktionen, die politische Parteien betreffen würden, und sie wissen es. Dies wirkt sich jedoch auf sie aus, da sie die thailändische Regierung nicht so leicht unter Druck setzen konnten“.

„Als sie ihr Bündnis verloren, sahen sie es als einen Nachteil an. Der neue Botschafter ist mit den thailändischen Angelegenheiten nicht vertraut und wir müssen deshalb darüber mit ihm sprechen. Ihre Kritik wirft sie in ein noch negativeres Licht als wir, da ihre politische Situation noch schlimmer ist als die Thailands“, fügte er weiter hinzu.

Er sagte, die Europäische Union (EU) habe mehr Verständnis und Wissen über den komplexen Rechtsprozess gezeigt, obwohl sie ähnliche Bedenken wie die USA habe.

„Es ist ziemlich verwirrend, warum ein großes Land wie die USA einigen Kindern erlaubt hat, etwas auf ihrer offiziellen Webseite zu schreiben. Die USA könnten einfach so tun, als wären sie ein Idiot. Wir wollen jedoch nichts mehr hinzufügen, um unsere diplomatischen Beziehungen nicht zu unterbrechen“. / TP-TN

 

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Wolf5
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Wolf5
28. Februar 2020 9:07 am

Wie wir den Thailand-Stürmer kennen.
Denen geht es nicht um Aufklärung oder Recht oder Unrecht, sondern um Diffamierung Thanathorns.
Ist halt nach wie vor das Sprachrohr der Junta.
https://www.nationthailand.com/opinion/30382829

Wolf5
Gast
Wolf5
27. Februar 2020 3:44 pm

Kleine Ergänzung zu stin´s Aussagen:

“In der Parteienstaatslehre nach Leibholz sind auch die politischen Parteien Verfassungsorgane, soweit ihre Rechte aus Art.21 Abs.1 Grundgesetz reichen.

Dieser Auffassung folgte das Bundesverfassungsgericht anfangs (vgl. BVerfGE 1, 208 [223ff.], zuletzt 12, 267 [280]).

Seit der Entscheidung BVerfGE 20, 1 (9, 29) jedoch werden Parteien lediglich als „im Rang einer verfassungsrechtlichen Institution“ stehend bezeichnet, im Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht aber immer noch sehr ähnlich den Verfassungsorganen behandelt.

In der rechtswissenschaftlichen Literatur wurde die Einordnung als Verfassungsorgan zum Teil heftig kritisiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan

Fazit: man war sich nicht ganz einig, ob die Parteien Verfassungsorgane sind oder nicht.
In der letzten Entscheidung des BVerfGE werden sie lediglich als „im Rang einer verfassungsrechtlichen Institution“ stehend bezeichnet, im Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht aber immer noch sehr ähnlich den Verfassungsorganen behandelt.

Damit sollte auch diese Frage abgearbeitet sein, zumal sie D und nicht Thailand betrifft.
Interessanter wäre es zu erfahren, wie dies in Thailand geregelt ist?

berndgrimm
Gast
berndgrimm
26. Februar 2020 6:46 pm

Die 36 Dozenten sagten, die Richter hätten das Gesetz nicht richtig ausgelegt und warnten davor, dass der aktuelle politische Konflikt nur durch eine genaue und faire Auslegung der Gesetze gelöst werden könne.

 

Genau darum geht es. Es haben 36 Parlamentsparteien davon 21 Regierungsparteien

sich genauso finanziert.Nur Thanathorn hat es tranparent und öffentlich gemacht.

STIN sagt , dass war sein Fehler.Stimmt, im Land wo Alles nur hintenrum gemacht wird und nur wenige anständige Leute etwas transparent machen.

Wolf5
Gast
Wolf5
26. Februar 2020 4:32 pm

Schon wieder greift stin auf D zurück, obwohl die Einschätzung der Rechtsexperten sich auf Thailand beziehen und deshalb ist deren Argumentation, dass eine politische Partei keine öffentlich juristische Person sei, weil sie keine öffentliche Macht ausüben könne, nicht falsch und weisen zugleich auf frühere Urteile des thailändischen Verwaltungsgerichts hin, welche dieser internationalen Praxis entsprachen.

Auch kann es in den einzelnen Ländern sehr verschieden sein, was ein nationaler Gesetzgeber als Rechtsperson anerkennt.

Nun hat ja stin bereits folgendes zugegeben:
„ Wie weit Parteien nun in TH in der Verfassung verankert sind, weiß ich aktuell nicht – wird aber auch der Fall sein.“

Soll heißen, außer Mutmaßungen kann stin leider nichts bieten, aber Hauptsache er meldet sich zu Wort – wird schon keinem auffallen.

Und wer sich trotzdem für Parteien in D interessiert (warum auch immer), findet es hier:
„Voraussetzungen, Rechte und Pflichten von Parteien in Deutschland“
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/parteien-in-deutschland/197278/voraussetzungen-rechte-und-pflichten

berndgrimm
Gast
berndgrimm
26. Februar 2020 6:34 pm
Reply to  STIN

Wie ich gerade lesen, stellen die Oppositionsparteien einen Misstrauensantrag und haben keine Ahnung, was sie Prayuth eigentlich vorwerfen wollen, bzw.
haben dazu keinerlei Nachweise.
So sehe ich auch die Einschätzung dieser selbsternannten Rechtsexperten. Völlig daneben…..

 

Vielleicht sollte sich STIN ganz einfach mal die Parlamentsdebatte im Fernsehen ansehen.

In Thai PBS wird seit Montag Live übertragen.

Ich hab auch keinen Bock mehr mir den Mist

länger anzusehen.Aber meine Thai Frau hat

sich die Übertragung die ganze Zeit lang

angesehen.

Wenn sie gelangweilt hätte, hätte sie schon

lange auf eine andere Thai Soap umgeschaltet.
Natürlich ist es langweilig weil die
FFP Leute nicht dabei sind.
Aber dies ist nicht ihr Fehler!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
27. Februar 2020 8:24 am
Reply to  STIN

Parteien sind i.d.R. Verfassungsorgane – in Deutschland spricht man dazu auch von: verfassungsrechtlichen Institution.

Hä?

"Verfassungsorgane sind die in der Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den Verfassungsorganen der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame Ausschuss und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und Pflichten der Verfassungsorgane des Bundes sind im Grundgesetz geregelt."

n der Parteienstaatslehre nach Leibholz sind auch die politischen Parteien Verfassungsorgane, soweit ihre Rechte aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz reichen. Dieser Auffassung folgte das Bundesverfassungsgericht anfangs (vgl. BVerfGE 1, 208 [223 ff.], zuletzt 12, 267 [280]). Seit der Entscheidung BVerfGE 20, 1 (9, 29) jedoch werden Parteien lediglich als „im Rang einer verfassungsrechtlichen Institution“ stehend bezeichnet, im Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht aber immer noch sehr ähnlich den Verfassungsorganen behandelt. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wurde die Einordnung als Verfassungsorgan zum Teil heftig kritisiert.

 

Dies hat übrigens mit den Vorgängen um die FFP in Thailand

überhaupt nix zu tun

sondern STIN versucht nur wieder uns Thailand als Rechtsstaat

zu verkaufen, was es derzeit sicherlich nicht ist und während

dieser fortdauernden Militärdiktatur auch nicht werden wird.