Bangkok: Regeln bei Arbeitsausfall durch Corona-Infektion

Das Ministerium für Arbeitsschutz und Soziales hat verschiedene Fragen geklärt, die die Vorteile und Rechte von Mitarbeitern betreffen, die vom Ausbruch des neuen Coronavirus oder Covid-19 betroffen sind.

„Mitarbeiter, die auf Anordnung des Gesundheitsministeriums nach dem Gesetz über übertragbare Krankheiten BE 2558 in Quarantäne sind, werden vorübergehend von ihrer Verpflichtung entbunden, für den Arbeitgeber zu arbeiten“, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. „Der Arbeitgeber darf jedoch nicht abwesenden Arbeitnehmern den Lohn nach dem Grundsatz ‚keine Arbeit, kein Lohn‘ vorenthalten.“

Wenn die Mitarbeiter Symptome wie Fieber haben und den Verdacht auf eine Infektion aufweisen, können sie aufhören, zur Arbeit zu kommen, während sie weiterhin nach dem Arbeitsgesetz bezahlten Krankenurlaub erhalten [30 Tage pro Jahr]. „Wenn sie jedoch bereits krankgeschrieben sind, können sie stattdessen ihren Urlaub nutzen“, fügte die Abteilung hinzu. Die Anzahl der Urlaubstage ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern erfolgt in der Regel im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer, die gemäß §33 des Sozialversicherungsgesetzes versichert sind (die derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind), haben Anspruch auf ein monatliches Entgelt von 50 Prozent, basierend auf einem Höchstbetrag von 15.000 Baht pro Monat, wenn Sie mehr als 30 Tage Krankheitstage in Anspruch nehmen, sofern die 30 Tage bezahlten Krankenstands des Arbeitgebers bereits aufgebraucht sind.

Weitere Voraussetzungen für diese Entschädigung sind: Die versicherte Person muss vor ihrer Abreise länger als drei Monate am Sozialversicherungsfonds teilnehmen, eine ärztliche Krankenbescheinigung vorlegen und den Nachweis eines 30-tägigen bezahlten Krankenstands des Arbeitgebers vorlegen. Diese Entschädigung wird an maximal 180 Tagen pro Jahr für jede chronische Krankheit gezahlt.

Arbeitnehmer, die nach §39 des Sozialversicherungsgesetzes versichert sind (diejenigen, die früher bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, jetzt aber gekündigt haben und ihren Versichererstatus erhalten möchten, indem sie weiterhin ihren Beitrag zum Fonds leisten), haben Anspruch auf 50 Prozent. Auf der Grundlage ihres aktuellen Lohns beträgt der maximale Beitrag der versicherten Person gemäß §39 4.800 Baht pro Monat, wenn sie von ihrem derzeitigen Arbeitsplatz oder als Geschäftsinhaber krankgeschrieben wird. Andere Anforderungen ähneln denen gemäß §33 abzüglich des Nachweises eines 30-tägigen bezahlten Krankenstands des Arbeitgebers.

Die Leistungen der Sozialversicherung sind noch sechs Monate nach Ablauf des Versicherungsstatus wirksam. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb dieser Frist krankgeschrieben wird, hat er Anspruch auf die oben genannten Leistungen.

Darüber hinaus können diejenigen, die gerade aus Ländern zurückgekehrt sind, die als Risikozonen für Covid-19 angekündigt wurden oder ähnliche Symptome wie die Covid-19-Lungenentzündung aufweisen, eine kostenlose Untersuchung in den Krankenhäusern erhalten, die in ihrer Liste der Sozialversicherungsleistungen aufgeführt sind. / WB-TN

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.