Bangkok: Regierung genehmigt Verlängerung des Aufenthalts um 30 Tage

Nummer 1 des Memos besteht darin, mehr als eine 30-tägige Verlängerung für Personen mit Touristenvisum oder visumfreier Einreise gemäß Abschnitt „2.4 Für touristische Zwecke“ der Polizeiverordnung 327/2557 zuzulassen.

Nummer 2 gilt für Personen, die mit einem Nichteinwanderungsvisum eingereist sind, das gemäß Ziffer „2.28 im Bedarfsfall mit Bescheinigung oder Antrag einer Botschaft oder eines Konsulats um 30 Tage verlängert werden kann“.

Nummer 3 steht darunter im Begleitschreiben der Polizeibefehl.

„5. In dem Fall, in dem ein ausländischer Antragsteller nicht die vollständigen Qualifikationen erfüllt, die durch die hierin enthaltenen Kriterien festgelegt sind, oder in anderen Fällen, die nicht in dieser Verordnung festgelegt sind, aber ein kompetenter Beamter, der dem Inspektor gleichwertig oder höher ist, ist der Ansicht, dass der Ausländer einen berechtigten Grund hat für einen Aufenthalt im Königreich Thailand wird der Antrag an den Befehlshaber der Royal Thai Police oder einen befugten zuständigen Beamten zur weiteren Prüfung des Antrags des Ausländers weitergeleitet.“ / WB-TV

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