Aktueller Hinweis: Thai-Airways stellt die Flüge in die EU am 1. April ein

Die COVID-19-Epidemie fordert weitere Opfer: Die thailändische Fluggesellschaft Thai Airways stellt den Flugverkehr nach Europa vorerst vollständig ein. Dies gab die thailändische Botschaft am Dienstag (24.03.2020) auf Facebook bekannt.

Aufgrund der international stark eingeschränkten Einreisebestimmungen derzeit, sieht sich die offizielle Fluggesellschaft Thailands, Thai Airways International, dazu gezwungen, den europäischen Flugverkehr temporär einzustellen. Die Thailändische Botschaft veröffentlichte hierzu ein Statement der Airline auf ihrer offiziellen Facebookseite.

Das Statement von Thai Airways International

“Aufgrund der verschiedenen Reisebeschränkungen und Reiseverbote, die sich aus dem Ausbruch von COVID-19 weltweit ergeben, möchte Thai Airways die vorübergehende Einstellung aller TG-Flüge bekannt geben:
a) Alle europäischen Flüge vom 01. April bis zum 31. Mai 2020
b) Alle Regionalflüge (einschließlich Singapur) vom 25. März bis zum 31. Mai 2020

In dieser Hinsicht wird TG410/24Mar heute Abend (21.15 Uhr) unser letzter Flug von Singapur aus sein. Für alle thailändischen Staatsbürger wird TG bei allen Umbuchungen flexibel sein. Thailändische Passagiere mit TG-Dokumenten werden unabhängig vom Reisedatum auf den Tickets an Bord untergebracht. Für thailändische Staatsangehörige werden alle Gebühren erlassen.”

Die aktuellen Einreisebestimmungen für Thailand (Stand: 24.03.2020)

Mit dieser Maßnahme ist Thai Airways International aktuell nicht alleine: Aufgrund der dynamischen Situation um die globale Ausbreitung der COVID-19-Pandemie werden derzeit weltweit Flugpläne verengt, Flugverbindungen eingestellt und Flughäfen geschlossen. Aktuell sitzen immer noch einige Urlauber und Touristen in Thailand fest. Die Einreisebestimmungen für Thailand hatten sich zuletzt beinahe täglich aktualisiert – wir haben die aktuellen Einreisebeschränkungen für Thailand noch einmal für Euch aufgelistet. Sämtliche Einreisebestimmungen anderer Länder findet Ihr unter diesem Link.

1. Thailändische Staatsangehörige müssen ein von einer thailändischen Botschaft oder einem Konsulat ausgestelltes ärztliches Attest “FIT TO FLY” besitzen.

2. Alle Passagiere, die keine thailändischen Staatsbürger sind, müssen ein ärztliches Attest haben:
– ein Gesundheitszeugnis und einen Labortest COVID-19, um nachzuweisen, dass sie frei von Coronavirus (COVID-19) sind. Das Gesundheitszertifikat und der Labortest COVID-19 dürfen nicht länger als 72 Stunden vor der Abreise gültig sein, und
– eine Krankenversicherung mit einer Deckung von 100.000 USD.

3. Passagiere, die aus China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Südkorea oder Macao (SAR China) einreisen, müssen ein Gesundheitszeugnis sowie einen Labortest COVID-19 vorweisen, um zu beweisen, dass sie frei von Coronaviren (COVID-19) sind. Das Gesundheitszertifikat und der Labortest COVID-19 dürfen nicht länger als 2 Tage vor der Abreise gültig sein.
– Dies gilt nicht für die Besatzung der Fluggesellschaft.

4. Passagiere, die aus China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Korea (Republik) oder Macao (SAR China) ankommen, müssen eine Krankenversicherung mit einer Deckung von 100.000 USD haben.
– Dies gilt nicht für Staatsangehörige Thailands.
– Dies gilt nicht für die Besatzung der Fluggesellschaft.

5. Passagiere und Besatzungsmitglieder müssen bei der Ankunft einen ausgefüllten T.8-Gesundheitsfragebogen beim Gesundheitskontrollbüro vorlegen.

6. Besatzungsmitglieder, die nicht in Thailand ansässig sind und aus China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Korea (Republik) oder Macao (SAR China) ankommen, werden bis zum nächsten Abflugplan im Hotel unter Quarantäne gestellt.

7. Besatzungsmitglieder mit Sitz in Thailand, die aus China (Volksrepublik), Hongkong (SVR China), Iran, Italien, Korea (Republik) oder Macao (SVR China) anreisen, werden bis zum nächsten Abflugplan zu Hause unter Quarantäne gestellt.
– Dies gilt nicht, wenn sie nur über China (Volksrepublik), Hongkong (SAR China), Iran, Italien, Korea (Rep.) oder Macao (SAR China) reisen.

8. Aufgrund der von der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate erlassenen Reisebeschränkung dürfen Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate nicht nach Thailand reisen.

9. Staatsangehörige von Bulgarien, Bhutan, China (Volksrepublik), Zypern, Äthiopien, Fidschi, Georgien, Indien, Kasachstan, Malta, Mexiko, Nauru, Papua-Neuguinea, Rumänien, Saudi-Arabien, Usbekistan, Vanuatu und Passagiere mit einem Reisepass von Taiwan (auf dem Umschlag: Republik China Taiwan) können bei der Ankunft kein Visum mehr erhalten.

10. Staatsangehörige Italiens sind nicht mehr von der Visumpflicht befreit.

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