EIL: Neue Einreisebestimmungen für Deutschland

Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen, schlägt die Bundesregierung strengere Einreisebestimmungen vor. Ziel der Maßnahmen ist es, neue Infektionsketten durch Einreisen aus dem Ausland zu verhindern.

Das Coronavirus breitet sich weltweit mit rasanter Geschwindigkeit aus. Das macht eine einheitliche Vorgehensweise beim Umgang mit Einreisen nach Deutschland erforderlich. Dabei gilt: Die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten durch Rückkehrer und durch Einreisende aus dem Ausland muss minimiert und nicht erforderliche Einreisen müssen vermieden werden.

Die Regelungen im Einzelnen:

Ab dem 10. April 2020 soll nach dem Vorschlag der Bundesregierung für Einreisen nach Deutschland gelten:

  • Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen nicht einreisen.
  • EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien dürfen einreisen, um an ihren Wohnort zurückkehren. Nach mehrtägigem Auslandsaufenthalt wird grundsätzlich eine verbindliche 14-tägige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Deutsche.
  • Für Personen wie Berufspendler oder Geschäftsreisende, die aus notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen Gründen ein- und ausreisen, wird keine Quarantäne angeordnet, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen.
  • An den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark finden in Abstimmung mit den Nachbarstaaten weiterhin vorübergehende Grenzkontrollen statt.
  • Fluggäste und Schiffspassagiere sind verpflichtet, Identität, Reiseroute und Kontaktdaten weiterzugeben. Die jeweiligen Beförderer müssen diese sammeln und an die zuständigen Behörden übermitteln.

Berufspendler sind von den neuen Beschränkungen ausgenommen, auch die Warenverkehrsfreiheit ist nicht betroffen. Dem Vorschlag der Bundesregierung müssen die Bundesländer noch zustimmen. Gespräche zwischen Bund und Ländern hierzu sind in der laufenden Woche geplant. /BR

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