Die Regierung bereitet rund 3.500 private Hotelzimmer in Bangkok und in den Provinzen vor, um zurückkehrende Thailänder in Quarantäne zu bringen,sobald das von der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) verhängte Verbot internationaler Inlandsflüge ausläuft.
Der stellvertretende Verteidigungsminister Chaicharn Changmongkol und der ständige Generalsekretär der Verteidigung, Nath Intharacharoen, haben am Samstag ein Treffen mit Beamten abgehalten, um die entsprechenden Vorbereitungen zu erörtern.
Zusätzlich zu den Quarantäneeinrichtungen sagte er, dass Krankenhäuser auch bereit sein werden, diejenigen aufzunehmen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden. In den Hotels werden auch medizinisches Personal und Wachen stationiert sein, die sich um die in Quarantäne befindlichen Personen kümmern.
Die Regierung fordert die Rückkehrer auf, sich während der 14-tägigen Quarantänezeit strikt an die Regeln zu halten, und bittet ihre Familien, nicht übermäßig besorgt zu sein, da die in Quarantäne befindlichen Personen gut betreut werden.
Derzeit sind rund 768 Rückkehrer auf dem Marinestützpunkt Sattahip, auf der Flugschule der Luftwaffe in der Provinz Nakhon Pathom und in vier Hotels in Bangkok unter Quarantäne gestellt.
Am Freitag (10. April) teilte die Royal Thai Embassy in Seoul auf ihrer Facebook Seite mit, dass Südkorea die Visumbefreiungsfazilität für Thailänder, die in ihr Land reisen, vorübergehend eingestellt hat.
Der Schritt zielt darauf ab, die Ausbreitung von Covid-19 in Südkorea zu verhindern.
Die Anordnung umfasst auch ein Pressevisum (C-1) und ein Kurzzeitvisum (C-3) für die einmalige und mehrfache Verwendung, die vor dem 5. April ausgestellt wurden.
Thailändische Staatsangehörige, die ab dem 13. April nach Südkorea einreisen möchten, müssen bei der südkoreanischen Botschaft in Thailand ein Visum beantragen, mit Ausnahme derjenigen, die über diplomatische und offizielle Pässe verfügen.
Die thailändische und die südkoreanische Regierung hatten seit dem 9. Dezember 1981 ein visumfreies Reiseabkommen unterzeichnet, das es Menschen aus beiden Ländern ermöglichte, nicht länger als 90 Tage ohne Visum zu reisen und im anderen Land zu bleiben, um den Tourismus zu fördern.
Die Botschaft fügte hinzu, dass die südkoreanische Regierung strenge Maßnahmen ergriffen habe, um die importierten Fälle von Covid-19 zu reduzieren, die von über 10.000 der insgesamt bestätigten Fälle im Land auf 861 gestiegen sind. / TP-BP
Da ja stin immer wieder D als Vergleich heranzieht, und meint:
„Natürlich erst nach dem rechtskräftigen Beschluß.
Der geht aber recht schnell, wenn man keine Gründe hat, wie Mietminderung wegen Schäden usw. „
ist die Realität in D doch eine andere.
So dauert der Weg von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung unterschiedlich lange.
Wenn es schnell geht, drei Monate. Bei einfachen Fällen sind es meist fünf bis sechs Monate“.
Nur zur Information:
Der lange Weg von den ersten Mietschulden bis zur Räumung
https://www.welt.de/print-welt/article305808/Der-lange-Weg-von-den-ersten-Mietschulden-bis-zur-Raeumung.html
Das war 2004, heute dauert es wegen Überlastung der Gerichte meist noch länger.
Das deutsche Mietrecht ist im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern sehr mieterfreundlich (sehr zum Leidwesen der Vermieter) und kann für den Vermieter auch sehr hohe Kosten verursachen.
Erinnere nur an die sogenannten Mietnomaden.
kommt drauf an. Wenn Gründe vorliegen, dauert es lange – weil dann ev. ein Gutachter die Wohnung besichtigen muss usw.
Sind es nur Mietschulden und gibt es dazu keinen Einwand, geht es recht schnell. Anwalt macht das dann schon.
Dann ist alles in spätestens 12 Wochen vorbei und der Mieter raus.
Gibt noch andere die Zimmer bräuchten.Es haben sich ja nicht alle die ihre Arbeit in den Städten verloren haben in ihre Heimatdörfer absetzen können. Viele davon können keine Miete mehr zahlen und werden Obdachlos. Siehe: https://thepattayanews.com/2020/04/13/homeless-problem-growing-quickly-in-pattaya-due-to-covid19-local-residents-ask-city-officials-to-take-action/ Zumindest scheinen viele Lokale Essen umsonst abzugeben bevor sie es vergammeln lassen. Aber die Vermieter scheinen auf ihr Geld zu bestehen und Werfen die Menschen rigoros auf die Straße. Die Landlords(alles Thai per Gesetz) kennen da nichts.
her muss man wieder etwas näher erläutern.
Mieten sind nicht vergleichbar mit DACH. In TH kann ich heute ausziehen, wenn ich möchte. Kaum Fristen einzuhalten und wenn, dann recht kurz.
Die Kaution wohnt man ab, auch wenn die Vermieter das nicht gerne sehen und das war es dann. Danach geht man zur Familie nachhause.
Da die meisten Arbeiter in BKK aus dem Isaan kommen – haben die schon meist Familie. Die schicken ja auch oft Geld nachhause.
Ja, bei uns im Norden fliegt man spätestens nach der 3. nicht gezahlten Miete raus. Also wenn die Kaution dann aufgebraucht ist.
Wenn in DACH Merkel nicht einen Räumungsbeschluß verhindert – fliegt man auch dort raus. Da ist dann halt, wenn man in die Wohnung möchte,
das Schloß erneuert. Natürlich erst nach dem rechtskräftigen Beschluß. Der geht aber recht schnell, wenn man keine Gründe hat, wie Mietminderung wegen Schäden
usw.
Klagen kann ich aber auch in TH. Nur macht das wegen 2000 oder weniger Baht keiner.