Phuket: Gouverneurs treffen sich mit Honorar-Konsuln aus 15 Nationen

Als sich die Gouverneurs mit Honorarkonsuln aus 15 Nationen getroffen haben, unterstrichen sie, das ausländische Touristen bereit wären, auf die Ferieninsel zurückzukehren, sobald es die Coronavirus-Krise erlauben würde.

Die Honorarkonsuln waren der Ansicht, dass man das Botschaftspersonal zu offiziellen Besuchen in der Provinz ermutigen sollte, um das Vertrauen der Touristen in einen Phuket-Urlaub zu stärken. Gouverneur Phakkhapong Thawiphat erklärte laut einem Bericht von „Manager Online“, dass dies eine großartige Idee wäre.

Anwesend waren die Konsuln aus Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Australien, Norwegen, Finnland, Dänemark, Estland, Russland, Südkorea, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, Chile und Luxemburg.

Der Gouverneur berichtete von 2.827 gestrandeten Touristen aus 24 Ländern, denen er geholfen habe. Er dankte den Konsuln für ihre Zuversicht zur Zukunft des Tourismus in Phuket.

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Wolf5
Gast
Wolf5
9. Juni 2020 11:06 am

Es hat keinen Sinn, um des Kaisers Bart zu diskutieren.

Ich gebe stin insoweit recht, dass es in extremen Ausnahmefällen dazu kommen kann, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Auslandsbehandlung übernehmen muß.

Dieser Weg ist jedoch mit sehr sehr vielen Hindernissen gepflastert (oftmals mit Klage vor Gericht) und trifft wirklich nur in sehr extremen Ausnahmefällen zu.

Denn Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Behandlung in D nicht gewährleistet werden kann.

Genau dies kann man auch in dem von stin eingestellten Link nachlesen – hat also nicht das geringste mit einer Reise-KV zu tun!

Deshalb ist auch stins Aussage:

„Die Voraussetzungen erfüllt z.B. ein Herzkranker – der wahrheitsgemäß eine Vorerkrankung beim Antrag auf Reise-KV angibt und die Versicherung daraufhin ablehnt.“

einfach nur falsch, da Versicherungen den Abschluß nicht ablehnen, sondern Vorerkrankungen ausklammern, welche dann nachträglich auch von niemanden kostenmäßig übernommen werden.

So wird empfohlen:

„Sollten Sie bereits Vorerkrankungen haben, die sich während einer solchen Reise verschlechtern könnten, sollten Sie einige Vorkehrungen treffen.
Schon aus medizinischen Gründen sollte der Arzt vorher befragt werden, ob er eine solche Reise befürworten kann.
Damit ist die so genannte Reisefähigkeit gemeint.“

https://www.online-pkv.de/pkv-bu-blog/auslandsreisekrankenversicherung-und-die-falle-bei-den-vorerkrankungen-so-koennen-sie-auch-mit-vorerkrankungen-bedenkenlos-reisen/

Nun ist es an stin uns einfach mal anhand eines konkreten Beispieles zu erläutern, dass, wenn der Arzt die Zustimmung verweigert hat, man trotzdem noch Anspruch auf Kostenerstattung bei Behandlung im Ausland hat, für welche die gesetzliche Krankenversicherung dann die Kosten übernimmt –
zumal eine Auslandsreise in solch einem Fall auch nicht zwingend notwendig ist.

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
9. Juni 2020 8:12 am

Es geht hier darum, warum D und TH kein Sozialabkommen schliesst!!

Und das wird hier vorsaetzlich zugemuellt!

STIN behauptet, das gaebe es nicht, was ich belegt habe.

Es gibt einfach zuviele Interessenkonflikte!

UND DAS WIRD AUCH VON WOLF5 ZUGEMUELLT! Auch Interessenskonflikte!

Wolf5
Gast
Wolf5
8. Juni 2020 3:58 pm

stin,
dass es auch Reise-KV (bis zu max. 60 Tagen) gibt, welche bis zu jedem Alter versichern, ohne Prüfung der Gesundheit, darauf hatte ich bereits schon hingewiesen.

Wenn jedoch dein eingestellter Link der Nachweis für eine evtl Kostenübernahme sein soll, dann muß ich erneut widersprechen.

So wird dort extra darauf hingewiesen:

„Für die Inanspruchnahme dieser Auslands-Leistungen ist die European Health Insurance Card (EHIC) jedoch Voraussetzung und gilt nur für folgende Länder –
Mitgliedsländern der Europäischen Union
• Island
• Liechtenstein
• Norwegen
• Schweiz
• Kroatien
• Mazedonien
• Serbien

So kann jeder sehen, dass neben TH auch die meisten anderen Länder der Welt dafür nicht in Frage kommen.

Fazit: außer heißer Luft erneut nichts konkretes!!!

Wolf5
Gast
Wolf5
8. Juni 2020 9:43 am

wenn stin meint:
“ich habe schon genau erklärt – nochmals lesen.“
muß ich erneut widersprechen.

So gibt es in der Praxis vermutlich kaum ein Beispiel, wo ein Kunde Geld von der gesetzlichen Krankenkasse für Behandlungskosten im Nicht-EU-Ausland bekommen hat.

Nicht umsonst schreibt die Verbraucherzentrale:
„Wer in Länder außerhalb der Europäischen Union reist mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie zum Beispiel den USA oder Thailand, bekommt die anfallenden Behandlungskosten im Ausland von der Krankenkasse nicht erstattet.“

Da stin jedoch behauptet hat:
„Kann gerne Nachweise hier einstellen.“

bin wahrscheinlich nicht nur ich auf derartige Nachweise gespannt!

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
8. Juni 2020 6:00 am

Und warum loeschen Sie diesen sachlichen Kommentar!???

"Forentroll" sagt:
Dein Kommentar wartet auf Moderation. Dies ist eine Vorschau, dein Kommentar wird sichtbar, nachdem er freigegeben wurde.

7. Juni 2020 um 6:39 pm

SIE sind zu bloed, einen einfachen Satz zu lesen, oder tun Sie nur so!?

STIN sagt:

6. Juni 2020 um 9:43 pm

"Forentroll" : “Die Honorarkonsuln waren der Ansicht, dass man das Botschaftspersonal zu offiziellen Besuchen in der Provinz ermutigen sollte, um das Vertrauen der Touristen in einen Phuket-Urlaub zu stärken.”

Ich glaube nicht, dafür nimmt einer Erholungsurlaub. Und entweder gibt es Fahrtkosten und “Trennungsgeld” oder sie werden freigehalten.

STIN: es gibt keinen Urlaub bei Honorarkonsul – die sind wie selbständig, entscheiden alleine – wann und wie oft sie in Urlaub gehen, Reisen unternehmen usw.
Es muss nur der Betrieb des Konsulats aufrecht gehalten werden.

devil Es geht um die BOTSCHAFTSANGEHOERIGEN IN BKK!!!!!!!!!

"Forentroll": Das ist ein Abkommen zwischen den Staaten. Warum lügen Sie schon wieder?!

STIN: ja, bei Renten-Sozialsachen – aber bei Krankenkassen ist es die Sache der Krankenkassen, ob sie Auslands-Behandlung zahlen oder nicht.
Es gibt ja Krankenkassen, die auch Auslands-Behandlungen zahlen.
Auch die AOK zahlt – aber nur, wenn man in keine private KV mehr kommt, also wegen Vorerkrankungen oder Alter.
Auch nur leider 6 Wochen pro Jahr.

Warum luegen Sie schon wieder!?

https://www.deutsche-im-ausland.org/absicherung-und-finanzen/sozialversicherung-im-ausland/sozialversicherungsabkommen.html

GANZ EU, Tunesien, Isreal,  GB, Tuerkei, Schweiz, …..

Es liegt nicht an mir, den Interessenkonflikt zu belegen!!! Wenn die Beamten Verguenstigungen bekommen, haben sie einen!!!

Das Sozialabkommen koennte laengst fertig sein!!!!!!

Warum decken Sie das??? Haben Sie auch Sonderkonditionen?!!!!!!!!!!!!!!!

Irgendwie uebertreiben Sie jetzt schon etwas!

Wolf5
Gast
Wolf5
7. Juni 2020 10:22 am

Die Aussage von stin zu Behandlungskosten in Drittstaaten ist nur bedingt richtig.

So ist diese lt. BGM wie folgt geregelt:

„Übernahme von Behandlungskosten in Drittstaaten –
Nur wenn ein versichertes Mitglied nachweisen kann, dass es keine private Auslandskrankenversicherung abschließen konnte, können gesetzliche Krankenkassen maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten von unverzüglich erforderlichen Behandlungen bei privaten Auslandsreisen auch in Staaten außerhalb der EU und des EWR übernehmen.
Voraussetzung ist, dass Versicherte wegen einer Vorerkrankung oder ihres Alters keine private Auslandskrankenversicherung abschließen können.
Die Ablehnung der privaten Krankenversicherung muss vor dem Reiseantritt gegenüber der Kasse nachgewiesen werden.
Und es ist die vorherige Zusage der Krankenkasse über die Gewährung des Versicherungsschutzes erforderlich.
Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Inland entstanden wären.“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenversicherung-im-ausland.html#c4862

Da jeder Reisende eine Auslandsreise- Krankenversicherung unabhängig vom Alter und ohne Prüfung der Gesundheitsdaten bis zu einem Zeitraum von max. 60 Tagen pro Jahr abschließen kann, ist diese Erklärung des BGM eigentlich nur Makulatur, da dadurch der gewünschte Nachweis kaum zu erbringen ist, zumal die meisten Reisebüros eine derartige Auslandsreise- Krankenversicherung zumeist beim buchen der Reise mit anbieten.

https://www.reisepolice.com/vergleich-jahres-reisekrankenversicherung-senioren.html

Auch meint auch die Verbraucherzentrale:

„Wer in Länder außerhalb der Europäischen Union reist mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wie zum Beispiel den USA oder Thailand, bekommt die anfallenden Behandlungskosten im Ausland von der Krankenkasse nicht erstattet.“

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-10477

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
7. Juni 2020 8:21 pm
Reply to  STIN

Lügner! 

Warum löschen Sie dann meine Kommentare und Links!? 

Den gesetzliche Krankenkassen (gKK) könnte gar nichts besseres passieren,  wenn die Versicherten in TH an der staatlichen Gesundheitsversorgung teilnehmen und die Kosten übernommen werden. 

Darum geht es aber nicht! Auch hier können Superreiche wieder nicht den Hals voll genug bekommen. 

Gleichzeitig wird das gute thailändische, staatliche Gesundheitswesen kaputt gemacht. 

Und STIN &Consorten machen dazu den Presse ind Strategue Berater!

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
8. Juni 2020 6:48 am
Reply to  STIN

Was hat das Geschwurbel damit zu tun, dass sie meine Kommentare geloescht haben!???

 

Die gKK hatten frueher bis zu 30% Verwaltungskosten, die Privaten 6-7%.

Ich habe Leute hier kennengelernt, die sich geruehmt haben, den ganzen Tag nichts zu tun zu haben.

Die Politik wusste das, aber keiner hat was geaendert.

Ob jetzt aktuell was geaendert wurde, habe ich nicht verfolgt! Die Grossen werden uebrig bleiben und die Beitraege werden steigen! Alles leicht durchschaubar!

Warum gehen Sie nicht darauf ein, es gibt viele Sozialabkommen, warum loeschen Sie das sogar wieder?

https://www.deutsche-im-ausland.org/absicherung-und-finanzen/sozialversicherung-im-ausland/sozialversicherungsabkommen.html

So wie Sie Ihren Kommentar geschrieben haben, werden Sie jetzt nur noch loeschen, HF eben!

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
6. Juni 2020 12:54 pm

Urlaub mit Freiflug,  mit Kost und Logis?! 

Aber für ein Sozialabkommen haben Sie keine Zeit. 

Das könnte in einer Regenzeit lange fertig sein. 

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
6. Juni 2020 9:14 pm
Reply to  STIN

Dann informieren Sie sich mal. 

Türkei,  China,  …

"Die Honorarkonsuln waren der Ansicht, dass man das Botschaftspersonal zu offiziellen  Besuchen in der Provinz ermutigen sollte, um das Vertrauen der Touristen in einen Phuket-Urlaub zu stärken."

Ich glaube nicht,  dafür nimmt einer Erholungsurlaub. Und entweder gibt es Fahrtkosten und "Trennungsgeld" oder sie werden freigehalten. 

Das ist ein Abkommen zwischen den Staaten. Warum lügen Sie schon wieder?!

xxxxxxxx – zensiert – Verschwörungstheorien ohne Nachweise

HDS
Gast
HDS
6. Juni 2020 10:18 pm
Reply to  STIN

Hä? Gesetzliche deutsche Krankenkassen zahlen im Ausland überhaupt nichts. Wenn dem so wäre , wäre ich nicht auf Anwartschaft. Selbst die, die Auslandsversicherungen anbieten, tun dies nur vor der Abreise aus Deutschland. Wenn man bereits ausgereist ist, und nun fest sitzt wie ich, kann man daran nichts ändern. Habe versucht meine Auslandsversicherung nun zu ändern. Schriftverkehr mit Antwort 2 x 2 Wochen. Am Ende war nur die Antwort: Ja wenn sie länger bleiben wollten, so wie wir ihren Daten entnehmen konnten, hätten sie vorher eine andere Versicherung abschließen können, für einen längeren Zeitraum. Ätsch, nichts gibts nichts wird geädenrt.. Da sind deutsche Versicherung unflexibel wie ein Fels. Ist mir aber egal. Nun weiß ich Bescheid und Deutsche Versicherungen werden an mir nichts mehr verdienen. Da bin ich genauso unflexibel. Ätsch.

HDS
Gast
HDS
6. Juni 2020 10:27 pm
Reply to  STIN

Sorry, aber Quark. Eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung zahlt niemals einen Arztbesuch im außereuropäischen Ausland. z.B. Thailand. Noch nie. Ich bin bei der SBK die ja sonst relative human ist. Die zahlt nichts für Thailand, aber wirklich nichts. und die Geizkasse AOK, auch nicht.

Abgesehen davon reden wir nicht von 1-4 Wochen Urlaub sondern von einer Auslandsreiseversicherung die im Durchschnitt max. 56 Tage gilt.

HDS
Gast
HDS
6. Juni 2020 10:54 am

In welche Provinzen soll das Botschaftspersonal gehen? Ist jetzt die Rede von Einheimischen Touristen oder von Ausländischen? Das geht daraus leider nicht hervor.

Also Ausländische können nur die sein die hier gestrandet sind und nicht weg können Mangels Flugverkehr. Genauso wenig (0) können hier ankommen. Und wer hier gestrandet ist möchte lieber nach Hause als Urlaub vom Urlaub in Phuket machen.

Und für alle im Ausland lohnt es sich erst wenn die thailändische 14-Tage Quarantäne verschwunden ist, genauso anders herum wenn der Urlauber wieder nach Hause fliegt. Nimmt sich doch niemand 4 Wochen Urlaub nur um den in Quarantäne zu verbringen. Löst erstmal das Problem und träumt mal schön weiter.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
6. Juni 2020 8:50 am

Die Honorarkonsuln waren der Ansicht, dass man das Botschaftspersonal zu offiziellen Besuchen in der Provinz ermutigen sollte, um das Vertrauen der Touristen in einen Phuket-Urlaub zu stärken.

Ausser Spesen nix gewesen!

Die meisten Botschaftsangestellten sind eh Thai!