Bangkok: Änderungen bei der TM-30 Meldung für Ausländer

Das thailändische Einwanderungsbüro hat eine Aktualisierung der Anforderungen für die TM30-Berichterstattung angekündigt.

Das neue Update stellt klar, wann ein TM30-Bericht gemäß Abschnitt 38 des Einwanderungsgesetzes fällig ist.

Der Hauptteil der Ankündigung für Expats, finden Sie unter Abschnitt 2.2.

Zuvor wollten die meisten Einwanderungsbehörden in Thailand jedes Mal, wenn eine Person das Land verließ und wieder betrat, innerhalb von 24 Stunden einen neuen TM30-Bericht. Diese Änderung beseitigt diese Anforderung.

Der zweite Absatz besagt, dass ein neuer TM30-Bericht nicht erforderlich ist, wenn eine Person ein Visum für die mehrfache Einreise (Multiple Re-entry) oder eine Verlängerung des Aufenthalts hat und mit einer Wiedereinreisegenehmigung einreist.

Die neue Regelung gilt offenbar nicht für Personen mit visumfreier Einreise und Einzeleinreisevisa einer Kategorie, es sei denn, sie sind während der ursprünglichen Einreise mit einer Wiedereinreisegenehmigung abgereist und erneut eingereist.

Das Gesetz in Bezug auf TM30 besagt, dass der Vermieter, Eigentümer oder Verwalter (im Fall eines Hotels oder einer Pension) gesetzlich verpflichtet ist, den Aufenthalt eines Nicht-Thailänders in seinem Eigentum zu melden.

Das Gesetz ist seit 1979 in Kraft, wurde jedoch bis 2019 nur selten durchgesetzt, als die Immigration gegen Immobilienbesitzer vorging, die den Aufenthalt von Ausländern nicht meldeten.

Die neueste Ankündigung wurde auf der Immigrationwebsite von Chiang Mai veröffentlicht und tritt am 30. Juni 2020 in Kraft.

TM30-Berichte können persönlich oder online über die Website oder die mobile App erstellt werden: https://www.immigration.go.th/content/online_serivces / WB-TV

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
4 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
27. Juni 2020 5:00 am

ALLE Vordrucke der Immi, sind vorsintflutlich und buerger-/kundenunfreunlich!

Fuer mich ist das eingans schlechtes "Aushaengeschild" fuer TH.

Gestern der TM7 ist ein Paradebeispiel.

Auch die Liste, was alles erforderlich ist, ist ein Trauerspiel!

Es wird zum Bsp ein Plan  vom Haus/Wohnung gefordert, legt man den vor, wird eine Wegeskizze zum Haus gefordert. Wer englisch lesen kann, hat echt mehr vom Leben.

Die geforderten Statements der Bank sind der Oberwitz! Scheinbar sind Immigration-Beamte (auch im hoeheren Dienst) nicht in der Lage THAILAENDISCHE Bankbuecher zu lesen.

Der Hammer ist, die Bank kopiert den Inhalt des Zeitraums in das Statement und man muss 100 TB dafue zahlen (bei zwei Statments dann 200TB). … nur pruefen kann es dann immer noch keiner!????

Damit wird das Ansehen Thailands geschaedigt! Lachen kann ich da echt nicht mehr!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
26. Juni 2020 10:15 am

Und wenn mit Covid-Nineteen nix mehr zu reissen ist, holt man TM 30 aus der Versenkung.

Bei unserer Immi ist TM30 schon lange kein Thema mehr.

Die Formulare liegen unbenutzt im Schrank.Die muesste ja auch jemand"bearbeiten"!

HDS
Gast
HDS
26. Juni 2020 12:12 am

Wäre schön und angebracht wenn es so werden würde.

Das Thema geht seit gestern durch das Netz. Allerdings gibt es diese Info nur bei der Chiang Mai Immi.

Da hätte ich doch gerne etwas mehr hoch Offizielles was dies bestätigt, oder kocht jede Dorf-Immi wieder ihr eigenes Süppchen?