Buriram: Thailänderin verlor Prozess gegen Dänen wegen Haus und Auto

Das Provinzgericht in Buriram hat am Mittwoch (24. Juli) einen Deal zwischen einem Dänen und seiner ehemaligen thailändischen Partnerin vermittelt, der ihm die Rückgabe der rund 5 Millionen Baht verweigert hatte.

Der Däne hatte in ein Haus investiert, das sie zusammen gebaut hatten, und in ein Auto, das er in ihrem Namen gekauft hatte.

Das Gericht entschied, dass die Thailänderin das Auto, einen Honda CRV, der für 1,7 Mio. Baht gekauft wurde, dem Dänen zurückgeben sollte. Die Frau hatte ursprünglich behauptet, das Auto sei ein Geschenk der Zuneigung, ebenso wie das Haus. Und da alles in ihrem Namen gekauft wurde, und sie nicht verheiratet waren, hätte er keinen Anspruch auf eines ihrer Vermögenswerte.

So sah es der Richter allerdings nicht. Dem Gericht zufolge hat die Anhörung am Dienstag vor Gericht deutlich gemacht, dass das Ehepaar eine Ehe nach dem Common Law geschlossen hatte und als Ehemann und Ehefrau zusammenlebte – wenn auch nicht sehr lange. Er hatte das Geld in Schritten auf ihr Bankkonto überwiesen, die den Zahlungsschritten für das Auto und den Bauphasen des Hauses entsprachen.

Der Richter erklärte auch, dass die einzige Alternative zu einem Kompromiss darin bestehe, das Haus abzureißen und das gebrauchte Baumaterial zu verkaufen und das Auto zu verkaufen und das Geld aufzuteilen – da das Haus auf einem Grundstück gebaut wurde, das der Mutter der Thailänderin gehörte.

Der dänische Mann hatte Anspruch auf 50 Prozent des geteilten Vermögens der Beziehung, erklärte das Gericht. Demzufolge würde ihm die Hälfte von ungefähr 900.000 Baht zustehen.

Der Richter ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Thailänderin, wenn sie sich entschließen sollte, den Vorschlag des Gerichts nicht anzunehmen, zugunsten des dänischen Mannes entscheiden würde. Das Auto ihm zu überlassen und das Haus zu behalten, war für beide eine bessere Alternative, schlug daher das Gericht vor.

Die Angeklagte – die frühere Partnerin – brauchte überraschend lange Zeit, um sich zu entscheiden, ob sie lieber weiter für ihre Behauptung kämpfen wollte, dass alles ein Geschenk sei oder den angebotenen Deal annehmen würde. Schließlich erklärte sie unter Tränen, wenn der Däne nicht zurückkommen und mit ihr leben würde, was sie sich erhofft hatte, dann sei es in Ordnung, dass er das Auto bekam.

Das Gerichtsurteil, das in einem Deal vermittelt wurde, bevor es tatsächlich zu einem Urteil wurde, ist ein bedeutender Bruch mit der weit verbreiteten Überzeugung sowohl unter thailändischen Frauen als auch unter Ausländern in Thailand, dass die thailändische Frau einfach die Beziehung beenden kann, wenn die Ehe nicht ordnungsgemäß registriert wurde. Die Frau war der Meinung, dass alle Vermögenswerte des Paares, die in ihrem Namen registriert wurden, ihr gehören würde, für den Fall, dass die Beziehung beendet wird.

Die Beziehung begann im Dezember 2018, als der Däne Thailand zum ersten Mal besuchte, nachdem seine Frau verstorben war. Er traf die Thailänderin in Hua Hin, die er zusammen mit einem anderen Dänen und seiner Thailänderin besuchte. Sie arbeitete dort in einer Bar und er mochte sie. Nachdem er sie ein paar Tage lang jeden Tag gesehen hatte, kaufte er sie für eine ganze Woche aus der Bar frei und zusammen gingen sie nach Kanchanaburi, wo sein Freund Golf spielte.

Danach kehrte er nach Dänemark zurück, um anderthalb Monate später wieder nach Thailand zurückzukehren. Diesmal nahm ihn seine Freundin mit, um ihre Mutter in Buriram zu besuchen, und er blieb volle drei Monate.

Zwischen dem Frühjahr 2019 und dem Februar 2020, als die Beziehung endete, überwies der Däne insgesamt 5,7 Millionen Baht von seinem Bankkonto auf ihr Konto in dem Glauben, dass sie zusammenleben würden, ähnlich wie er es von seinem Freund mit seiner thailändischen Frau gesehen hatte.

Das Auto kostete 1,7 Millionen Baht. Das Haus um die 3 Mio. Baht. Um sie davon abzuhalten, zur Arbeit in die Bar zurückzukehren, schickte er ihr jeden Monat 25.000 Baht. Und dann war da noch die Schuld der Mutter der Thailänderin von 200.000 Baht, die er auch zu zahlen bereit war.

Die Kontoauszüge des Dänen ließen keinen Zweifel an der Höhe des Geldbetrags, aber die Anwältin der Thailänderin bestand darauf, dass sie als Geschenk der Zuneigung gezahlt wurde, selbst wenn dem Gericht Beweise für die Zahlung von Ausgaben vorgelegt wurden, die mit dem überwiesenen Geld korrelierten.

Die Trennung erfolgte nach einer verschwenderischen Einweihungsparty, deren Notwendigkeit der Däne in Frage gestellt hatte. Die Party dauerte einen Tag, beinhaltete eine Bühne mit Live-Musik und Tänzerinnen und wurde von rund 250 – 300 Gästen besucht.

In den folgenden Tagen bekam er allerdings nur noch die kalte Schulter seiner Frau zu spüren. Dann bemerkte er, dass das gesamte übrig gebliebene Baumaterial in das Haus der Mutter seiner Frau gebracht und dort eine Mauer gebaut wurde. Als er fragte, wer dafür bezahlt habe, brach das dünne Eis. Ihm wurde gesagt, er könne einfach ausziehen, weil dies ihr Haus sei. Und er konnte das Auto nicht nehmen, da es ihr Auto war.

Zuerst rief er seinen Freund an, der ungefähr 50 km entfernt wohnte, und fragte, ob er kommen und ein paar Tage bei ihnen bleiben könne. Sie halfen ihm mit praktischen Details und fuhren ihn zur Provinzpolizei, um früher eine Beschwerde gegen die Thailänderin einzureichen.

Der erste Gerichtsfall, den der Anwalt seines Freundes und seiner Frau für ihn ansprach, bestand darin, das Auto als sein zu beanspruchen. Als der Anwalt der Frau ihm dies bestritt, zog der Anwalt des dänischen Mannes den Fall zurück und leitete einen neuen Fall ein, in dem er die vollständige Trennung des Hauses und 50 Prozent der 5,7 Millionen Baht forderte, die der Däne im Laufe der Zeit zuzüglich Zinsen seit der Trennung an seine Frau übertragen hatte.

Der Gewinn dieses Falls könnte einen signifikanten Vorrang für ähnliche Fälle haben, in denen der Richter akzeptiert, dass die Absicht des zahlenden Ausländers darin bestand, als Ehemann und Ehefrau mit der thailändischen Person zusammenzuleben. Daher könnte der Däne vernünftigerweise behaupten, von seiner Frau betrogen worden zu sein, um an das gemeinsame Vermögen zu kommen. Sie hatte ihn dazu überredet, das Haus und das Auto auf den Namen der thailändischen Staatsbürgerin zu kaufen und zu registrieren. / TP-SCAN

 

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Wolf5
Gast
Wolf5
30. Juni 2020 9:06 am

Ich weiß nicht, ob auch andere User auch das Problem in diesem Forum haben, dass ihr Beitrag erst nach dem zweiten oder dritten Versuch (oft mit stunden- bzw. tagelangen) Abstand erscheinen kann.

Das hält mich jedoch nicht davon ab, weiterhin kritisch meine Meinung zu äußern.

Deshalb mein dritter Versuch:

Wir sind ja inzwischen gewohnt, dass unser Semi-Jurist stin hauptsächlich Semi-Weisheiten verbreitet, welche mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun haben.

Nun zur Rechtslage in D:

§ 1301 BGB – Rückgabe der Geschenke

1. Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.

2. Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1301.html

und weiter:

Geschenke an nichteheliche Lebenspartner kann man zurückfordern, wenn die Beziehung zu Ende geht. Zumindest, wenn das Geschenk die Lebensgemeinschaft erhalten sollte, entschied der Bundesgerichtshof.

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/rein-rechtlich-beziehung-kaputt-geschenke-bitte-zurueck/9896114.html

Fazit: auch wenn das Urteil des Thai-Gerichtes diesmal zu Ungunsten der Abzock-Lady ausfiel (was in diesem Land äußerst selten vorkommt) ist und bleibt es für mich ein Unrechtsurteil.

อาร์เนอ
Gast
อาร์เนอ
29. Juni 2020 10:58 pm

Solche Liebeskasper trifft man ständig.

Das Schlimmste aber ist, dass man heftigen Wiederspruch bekommt, sobald man seinen Einwand äußert.
Sehr schnell darf man dann feststellen, dass man es erneut mit einem Amiga (Aber Meine Ist Ganz Anders), zu tun hat. Diese Leute sind absolut Beratungsresistent.
Früher habe ich noch den Versuch unternommen, solche Leute vor dem Schlimmsten zu bewahren. Zuerst bekommt man massiven Ärger mit dem jeweiligen Mädel, welche in bekannter Manier und unter Tränen dem Volltrottel beteuert, dass dem nicht so sei. Dieser folgt natürlich den süßen Worten seiner Partnerin und ist auch noch beleidigt, wie man so etwas von seiner Angebeteten auch nur denken kann. Sollte sich später herausstellen, dass die Warnung doch zu recht war, ist man als Überbringer der Wahrheit (bzw. schlechten Nachrichten) automatisch persona non grata.

Inzwischen lasse ich die Idioten sehenden Auges in ihr Verderben rennen. Sie haben es nicht anders verdient…

Dabei ist es doch so einfach, ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zuzulassen.
Auch die Sache mit dem Haus kann man elegant regeln, indem man sich das alleinige Wohn- und Nutzungsrecht auf das Objekt eintragen lässt. Dies steht in den Büchern und hindert die „Dame“ sogar das Haus bei der Bank zu beleihen.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
30. Juni 2020 8:21 am

Obigem kann ich nur vollstens zustimmen bis auf diesen Absatz:

 

Dabei ist es doch so einfach, ein Fahrzeug auf den eigenen Namen zuzulassen.
Auch die Sache mit dem Haus kann man elegant regeln, indem man sich das alleinige Wohn- und Nutzungsrecht auf das Objekt eintragen lässt. Dies steht in den Büchern und hindert die „Dame“ sogar das Haus bei der Bank zu beleihen.

Das mit dem Auto ginge wohl noch aber mit den Chanoteintraegen

wird es wohl nix. Viele Chanots in Thailand sind vom Landoffice

offiziell sozusagen gefaelscht und gerichtlich anfechtbar.

Ausserdem sind viele Chanotkopien unterwegs.

Zudem, we sich trotz aller einschlaegigen Geschichten in den Foren

so blauaeugig verhaelt hat sicherlich auch keinen rechtlichen Durchblick

oder irgendwelche Durchsetzungskraft.

Der wird vom naechsten Rechtsverdreher gleich nochmal reingelegt.

Diese Geschichte wurde von STIN nur hier veroeffentlicht

weil sie suggerieren soll ,man haette hier als Auslaender irgendeinen

Rechtsanspruch den man bei einem Thai Gericht auch durch setzen kann.

Hat man nicht.

Deshalb fordere ich seit langem einen entsprechenden Rechtsschutz

seitens unserer Regierungen.

Als unsere japanische Firma 1986 hier ein Werk mit 1500 Arbeitsplaetzen

aufmachte wurden alle Wirtschaftsvertraege mit Thais (auch der Regierung)

nach Singapurianischem Recht und mit Gerichtsstand Singapur

abgeschlossen.

Trotzdem wurden wir von unserem Thai Paten in Thailand verklagt

und verurteilt.Nur durch Intervention der JETRO kamm es zu einem

Schiedsverfahren in SIN.

 

Wolf5
Gast
Wolf5
29. Juni 2020 2:50 pm

Mal abgesehen, dass dieser Däne schon ein rechter Depp sein muß, wenn er nach so kurzer Zeit seiner Angebeteten derartig viele Dinge zukommen ließ, so ist für mich trotzdem nicht nachvollziehbar, dass man nun noch versucht, ein derartiges Unrechturteil als großen Sieg zu verkaufen.

Diese Urteil zeigt nur einmal mehr, wie rechtlos Ausländer in TH eigentlich sind.

Und gleichzeitig möchte ich auch wieder auf die Rechenkünste der Thai hinweisen, wo der Ausländer zwar Anspruch auf 50 Prozent des geteilten Vermögens hatte, aber von den ausgegebenen 5,7 Mill. Baht nur das Auto im Kauf-Wert von 1,7 Mill. Baht zurück erhielt.

Das sind bei mir nur kapp 30 %.

Offen sind in diesem Zusammenhang auch noch die Gerichts- und Anwaltskosten des Dänen, zu welche jede Aussage fehlt.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
30. Juni 2020 8:00 am
Reply to  Wolf5

Diese Urteil zeigt nur einmal mehr, wie rechtlos Ausländer in TH eigentlich sind.

Und gleichzeitig möchte ich auch wieder auf die Rechenkünste der Thai hinweisen, wo der Ausländer zwar Anspruch auf 50 Prozent des geteilten Vermögens hatte, aber von den ausgegebenen 5,7 Mill. Baht nur das Auto im Kauf-Wert von 1,7 Mill. Baht zurück erhielt.

Das sind bei mir nur kapp 30 %.

 

Sehr richtig!

Aber man muss beruecksichtigen dass der Restwert des Autos momentan

wohl hoeher ist als der Restwert der Immobilie!

HDS
Gast
HDS
29. Juni 2020 2:29 pm

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. In der relativ kurzen Zeit in der sie sich kannten solch dicke Beträge zu überweisen ist auch sehr leichtsinnig. Als "reicher" Farang kann man am Anfang schon was springen lassen, aber nicht gleich weit über 6 Mille. Das muss reifen und wenn es jedes Jahr einige kleinere Neuanschaffungen gibt, freut sich der Thai-Anhang auch. Es sei denn man kommt an eine Person die einen nur ausbeuten will. Das endet dann so wie hier. Kann ja von Glück reden das ein thailändisches Gericht ihm auch noch entgegen kommt. Scheint ja hier nicht üblich zu sein das ein Farang überhaupt etwas zugesprochen bekommt.

Weswegen man sich auch klar sein sollte: Alles was man hier finanziert hat, kann am Ende komplett weg sein. Damit muss man leben können oder es sein lassen.