Bangkok: Ehe nun auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich – auch mit einem ausländischen Partner

Das thailändische Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare in der Ehe erlaubt, sowie Gesetzesänderungen, um sicherzustellen, dass gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte und Privilegien wie andere Paare haben. Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag werden nun im thailändischen Parlament zur Abstimmung gestellt.

Die stellvertretende Sprecherin der Regierung sagte, das neue Gesetz über die Lebenspartnerschaft und die Änderung des Zivil- und Handelsgesetzbuchs würden „Fairness für Menschen aller Geschlechter gewährleisten“.

Der Gesetzentwurf definiert Lebenspartner als gleichgeschlechtliche Paare. Die Registrierung der Ehe steht einwilligenden gleichgeschlechtlichen Paaren zur Verfügung, die mindestens 17 Jahre alt sind. Einer oder beide von ihnen müssen Thai sein.

„Das Gesetz über die Lebenspartnerschaft ist ein Meilenstein für die thailändische Gesellschaft bei der Förderung der Gleichstellung von Menschen jeden Geschlechts. Dies stärkt die Familien von Menschen mit sexueller Vielfalt und ist den gegenwärtigen sozialen Umständen angemessen.“

Minderjährige, die eine solche Heiratsurkunde beantragen, müssen die Zustimmung ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder eines Gerichts haben.

Ehegatten von Lebenspartnern haben die gleichen gesetzlichen Rechte wie verheiratete Ehemänner und Ehefrauen, insbesondere in Bezug auf persönliches und gemeinsam gehaltenes Eigentum. Lebenspartner können ein Kind adoptieren, oder ein Partner kann ein Kind eines Ehepartners adoptieren. Wenn ein Partner stirbt, hat der Überlebende die gleichen Erbrechte wie herkömmliche Ehepaare nach dem Zivil- und Handelsgesetzbuch. Abschnitte des Kodex über verheiratete Paare gelten auch für Lebenspartner.

Das geänderte Zivil- und Handelsgesetzbuch verbietet einem Mann oder einer Frau die Heirat, wenn er oder sie bereits einen Lebenspartner hat.

Ein Mann oder eine Frau kann sich einer Scheidungsklage stellen, wenn er oder sie eine andere Person als Lebenspartner behandelt.

Das Justizministerium, das den Gesetzentwurf und die Gesetzesänderungen vorgeschlagen hat, wird die Wirksamkeit der Änderungen überwachen und andere Gesetzesänderungen planen, um die Einhaltung der bereits erlassenen Änderungen sicherzustellen. / WB-TT

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Wolf5
Gast
Wolf5
9. Juli 2020 3:00 pm

Stins Aussage: „da sind die Thais nun weiter wie die Deutschen“
lese ich so – TH = fortschrittlich, D = noch zurückgeblieben –
kann mich natürlich auch irren. 

Wenn stin jedoch meint:“Nicht meine Welt…. – mir egal, nur stehe ich gegen Kinder-Adoptionen von Homo-Paare, weil ich leider miterleben mußte, wie solche Kinder in der Schule fertig gemacht worden sind.“

erinnert mich eine solche Aussage an stin´s oft zitiertes Bauchgefühl oder an die angeblichen Befragungen.

Richtig ist, dass man bereits 2009 im Aerzteblatt lesen konnte:

„Studie: Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern geht es gut“

https://www.aerzteblatt.de/archiv/66250/Studie-Kindern-gleichgeschlechtlicher-Eltern-geht-es-gut

Und eine Studie von 2017 aus Australien stellt fest:

„Studie: Diskriminierung von Homo-Paaren schadet Kindern.
Den Kindern geht es gut, wenn sie in Regenbogenfamilien aufwachsen, so das Ergebnis einer groß angelegten Studie aus Australien.
Gefährlich für den Nachwuchs sei dagegen Homophobie.

https://www.queer.de/detail.php?article_id=29958

Und ja es gibt Diskriminierung, aber nicht nur von Kindern schwuler Eltern, sondern auch von Kindern, deren Eltern bzw. ein Elternteil schwarz bzw. Asiaten sind.

Erfahrungen dazu gibt es weltweit mehr als genug.
Siehe auch die “Black Lives Matter” -Bewegung.

Deshalb müßte man also verhindern, dass aus sogenannten Mischehen, wie stin eine führt, überhaupt Kinder hervorgehen, damit diese später nicht ebenfalls diskriminiert werden?

Ich nenne so etwas doch eine sehr zurück gebliebene Weltauffassung!

Wolf5
Gast
Wolf5
9. Juli 2020 10:27 am

Ich denke mal, stin hat das nicht verschlafen, sondern nutzt nur wieder einmal die Möglichkeit, wie so oft, gegen D zu hetzen und hat dabei auf sein Bauchgefühl gehört.

Dabei können zwischenzeitlich in 28 Staaten (ohne TH) gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichgeschlechtliche_Ehe

HDS
Gast
HDS
8. Juli 2020 10:34 pm
Reply to  STIN

Guten morgen STIN (noch nicht ganz auf dem Stand der Dinge?): Seit 1. Oktober 2017 ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten was gleichgeschlechtlichen Ehepartner die Heirat erlaubt.