Gericht: Keine Beweise wer den Zoowärter erschossen hat

Bangkok Post – Der Strafgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass nicht festgestellt werden kann wer den tödlichen Schuss während der Proteste der Rothemden der Vereinigten Front für Demokratie gegen Diktatur (UDD) am 10. April 2010 auf den Zoowärter im Dusit Zoo abgegeben hat. Mana Atran, 24, ein Mitarbeiter des Dusit Zoo in Bangkok, wurde durch einen Kopfschuss von einer Hochgeschwindigkeitskugel ermordet.

Das Gericht wurde durch die Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert, zu klären, ob der Zoowärter durch die Soldaten unter dem Kommando des Zentrums zur Auflösung von Notallsituationen (CRES) getötet wurde.

Dies war der sechste Fall im Bezug auf die Todesfälle der Niederschlagung der Proteste des Jahres 2010 durch die Armee.

Eine forensische Untersuchung ergab nur, dass Mana von hinten durch eine Hochgeschwindigkeitskugel getötet wurde. Es konnte aber nicht festgestellt werden woher der Schuss kam.

Die gefundenen zwei leere Patronenhülsen konnten keinem der angeblich benutzten Schusswaffen der Soldaten zugeordnet werden die dem Gericht zur Untersuchung zur Verfügung gestellt wurden.

Keiner von Manas Familienangehörigen war im Gericht anwesend.

http://www.bangkokpost.com/breakingnews/337039/zoo-worker-death-in-2010-not-verifiable

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emi_rambus
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emi_rambus
25. Februar 2013 12:28 am

Genau das ist ja auch das “Fachgebiet” von dem Ober-Farang-Verdreher.

Der Schiessbefehl wurde am 18.April unterzeichnet und die erste Hochgeschwindigkeitsmunition wurde am 20.04. an die Armee ausgegeben.

Waere nur noch zu klaeren, welche dunklen Gestalten Mana Atran am 10.04. erschossen haben.

berndgrimm
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berndgrimm
23. Februar 2013 1:28 pm

Spielt doch Alles garkeine Rolle.
Tharit selbst hat an der Kugel DNA Spuren von Abhisit gefunden.
Er bereitet sie derzeit noch mit seinem Kosmos Spielzeuglabor auf.

emi_rambus
Gast
emi_rambus
23. Februar 2013 8:02 am

bukeo sagte:
Lediglich, das eine Kugel aus einer Armeewaffe abgefeuert worden ist

Nein!! Denn:

Mana Atran wurde durch einen Kopfschuss von einer Hochgeschwindigkeitskugel ermordet.

Hochgeschwindigkeitskugel koennen nicht nur aus Armeewaffen verschossen werden.
BKK-Post:

The marks on the two empty bullet cases recovered from the scene did not match any of the 29 weapons later taken for examination from the soldiers who were on duty there.

Das kann vieles bedeuten! ZB es war ein Hochgeschwindigkeitsgeschoss von anderem Kaliber, anderer Munition, …..
Ausserdem, Mana wurde am 10. April erschossen. Da hatte die Armee noch keine Gefechtsmunition! Siehe auch spaeteres (!!)Datum Schiessbefehl!

bukeo
Gast
bukeo
22. Februar 2013 7:11 am

nicht nur in diesem Fall gab es keine Beweise, es gibt überhaupt in allen anderen Fällen auch keine Beweise.
Lediglich, das eine Kugel aus einer Armeewaffe abgefeuert worden ist, dürfte in sämtlichen demokratischen Staaten der Welt sicher nicht als Beweis gelten.
Dazu ist erstmal der Schütze selbst zu identifizieren, damit geklärt werden kann – ob er und warum er geschossen hat.
Könnte ja auch ein Wassermelonen-Soldat gewesen sein, der Abhisit damit schaden wollte. Oder es waren Soldaten von Seh Daeng, der selbst ja auch Soldat war.
Somit müsste mal geklärt werden, auf welcher Seite der Schütze stand und von woher er den Befehl erhielt, auf Ziviliste und Unbewaffnete zu schiessen.

Demonstranten mit Molotows gelten nach intern. Standards als “bewaffnet”!

In Deutschland wird der Molotowcocktail in der Waffenliste als verbotene Waffe aufgeführt (§ 2 Abs. 3 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4). Somit sind gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG der Erwerb, der Besitz, das Überlassen, das Führen, das Verbringen, das Mitnehmen, das Herstellen, das Instandsetzen sowie der Handel damit verboten. Ebenso ist es nicht erlaubt, zum Herstellen von Molotowcocktails anzuleiten oder aufzufordern (§ 52 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 WaffG). Verstöße gegen das Verbot werden mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Das Werfen von Molotowcocktails auf Personen, zum Beispiel auf Polizisten bei Straßenschlachten, wird in der Rechtsprechung häufig als versuchtes Tötungsdelikt (Mord oder Totschlag) bewertet, weil die möglicherweise tödliche Folge eines Treffers dabei vom Werfer zumindest billigend in Kauf genommen wird.

Somit müsste jeder Werfer von Molotows bei der Demo – wegen Mordversuch angeklagt werden. Wo sind die Ermittlungen dazu?