Bangkok: Laut CAAT bleibt Flugverbot (mit Ausnahmen) weiterhin aufrecht

Das Verbot internationaler kommerzieller Flüge wird weiterhin in Kraft bleiben, während die Situation der Covid-19 Pandemie in vielen Ländern weiterhin kritisch ist, teilte die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) am Mittwoch (12. August) mit.

Es ist ein unbestimmtes Verbot, sagte der Direktor der thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT), Herr Chula Sukmanop. Das Zentrum für die Administration der Covid-19 Situation (CCSA) würde die globale Situation genau überwachen bevor Sie entscheiden, wann die Flüge wieder aufgenommen werden können, fügte er weiter hinzu.

Herr Chula sagte, dass eine große Anzahl von Ausländern beabsichtigte, geschäftlich nach Thailand zu kommen. Daher prüften die Beamten ganz genau, ob es genügend alternativen Einrichtungen für staatliche Quarantäne (ASQ) gab und sie auch entsprechend verfügbar sind.

Immer mehr private Anbieter von Unterkünften beantragten mittlerweile die Zertifizierung für eine staatliche Quarantäne (ASQ). Die Ankommenden müssten ihre Quarantänekosten allerdings nach wie vor selber zahlen, betonte er.

Eine Reihe von Ausländern, die in Thailand eine medizinische Behandlung suchen, müssen mindestens 14 Tage in einem Vertragskrankenhaus bleiben, sagte er und fügte hinzu: „Es gibt derzeit keine Planung für Fluggesellschaften, um Flüge nach und von Thailand durchführen, und nur eine Reihe ausländischer Geschäftsleute dürfen aus geschäftlichen Gründen in das Land einreisen“.

Diese Menschen, zusammen mit thailändischen Staatsangehörigen, die mit einer Rückführung in das Land zurückkehren wollen, haben ihre entsprechenden Flüge bereits gebucht, um wieder nach Thailand zu kommen, sagte Herr Chula.

Die maximale Anzahl der ankommenden Passagiere ist gemäß den Vorsichtsmaßnahmen von Covid-19 auf 500 Personen pro Tag begrenzt, fügte er hinzu.

Zur Zeit dürfen keine gewöhnlichen Touristen nach Thailand einreisen, während auch noch keine Reiseblasenprogramme mit anderen Ländern vereinbart wurden, sagte er weiter.

Erst Anfang August hatte die thailändische Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) ihr Einreiseverbot für vier Gruppen von Ausländern im Einklang mit der Lockerung der Covid-19 Reisebeschränkungen durch das Zentrum für die Administration der Covid-19 Situation (CCSA) wieder aufgehoben.

Der Direktor der CAAT, Herr Chula Sukmanop sagte, dass die Lockerung der Reisebeschränkungen für nicht thailändische Staatsangehörige durch die Agentur, die am 4. August in Kraft getreten ist, nicht für normale Touristen gilt, sondern nur für ausgewählte Gruppen von Ausländern.

Die vier Gruppen sind:

  • Nicht thailändische Staatsangehörige mit einer Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz, einschließlich ihrer Ehepartner und Kinder.
  • Nicht thailändische Staatsangehörige mit Arbeitserlaubnis, einschließlich ihrer Ehepartner und Kinder.
  • Nicht thailändische Staatsangehörige, die nach einer besonderen Vereinbarung einreisen dürfen,
  • und Wanderarbeitnehmer, deren Arbeitgeber Arbeitnehmer einstellen dürfen.

Laut Herrn Chula müssen aber alle ankommenden Besucher die Maßnahmen des Landes zur Seuchenbekämpfung und die Quarantäne Bestimmungen strikt einhalten.

 

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