Buri Ram: 65-jähriger Thai vergewaltigte mehrmals 14-jährige mit Entwicklungsstörung

Die Polizei in der östlichen Grenzprovinz Buri Ram gab bekannt, dass ein Mann, der gestand, ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben, gegen Kaution freigelassen und nicht als Fluchtrisiko angesehen wird. Die Familie des Opfers beschwerte sich, dass die Polizei bei den Ermittlungen „lange brauchte“.

Der 65-jährige Somchai Kerdpra gestand der Polizei und den Medien, das Mädchen mit Entwicklungsstörung in seinem Haus im Bezirk Mueang Phai von Buri Ram angegriffen zu haben.

Ihre Familie ging im Juni zur Polizei, als das Mädchen bereits im fünften Monat schwanger war, wandte sich aber gestern an die Presse und sagte, sie befürchten, dass Somchai ungestraft bleiben wird. Die Polizei sagt, der Verdächtige habe das Opfer seit Januar fünfmal angegriffen.

Somchai sagte einem Reporter, die erste Vergewaltigung bestand darin, sie für einen Diebstahl zu bestrafen, sagte jedoch, die folgenden Handlungen seien einvernehmlich gewesen.

„Ich habe sie nur bestraft, weil ich sie nicht schlagen wollte, also habe ich es getan, um sie davon abzuhalten, wieder Geld zu nehmen. Dann kam sie immer wieder ins Haus zurück.“

Der Onkel des Mädchens sagte, Somchai habe ihnen 20.000 Baht als Entschädigung angeboten, als die Familie Anzeigen bei der Polizei einreichte, aber sie lehnten die Zahlung ab. Der Onkel des Mädchens sagte:

„Sie sagte, er würde ihr jedes Mal 20 Baht bezahlen. Er ging durch das Dorf und verspottete uns und sagte: Vergewaltigung eines behinderten Kindes ist nicht falsch.“

Er vermutete auch, dass die Untersuchung so lange dauerte, weil Somchai eine einflussreiche Person in der Gemeinde ist. Aber der örtliche Polizeichef sagte, der Verdächtige sei mitnichten einflussreich in der Gegend, „nur ein normaler alter Mann“, und es sei unwahrscheinlich, dass er mit seinen Taten „prahlt“.

Somchai wurde wegen einer Reihe von Straftaten angeklagt, darunter die Vergewaltigung eines Minderjährigen, was zu maximal 20 Jahren Gefängnis führt. / WB-TR

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Wolf5
Gast
Wolf5
30. August 2020 7:45 am

Vielleicht sollte ich mir eine Brille zulegen, welche mir zeigt, was stin mit seinen Beiträgen gemeint haben könnte.

Tatsächlich geschrieben hat er:

„nein, er (gemeint der Staatsanwalt) klagt nur Offizial-Delikte von amtswegen an und kann das aber auch wieder einstellen, mit Geldstrafe aus der Welt schaffen usw.“

Leider auch wieder falsch, denn richtig ist:

„Die Staatsanwaltschaft muss jedes Offizialdelikt (z.B. Körperverletzung, Betrug und auch sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen), von dem sie amtlich Kenntnis erlangt, zur Anklage bringen.“

und weiter heißt es:

„Der sexuelle Missbrauch wird in Deutschland mit sehr hohen Freiheitsstrafen bedroht und zumeist auf sittlich tieferer Stufe als Mord oder Totschlag gestellt. „

stin dagegen behauptet:

„kann (gemeint der Staatsanwalt) das aber auch wieder einstellen, mit Geldstrafe aus der Welt schaffen usw.“

also etwas völlig anderes, um nicht zu sagen, komplett falsches.

Da hilft auch nicht deine Erklärung:

„genauso hab ich das erklärt. Liest du meine Kommentare eigentlich fertig? Scheint nicht so…. „

Wenn du es wirklich so gesagt hast, dann zeig uns einfach wo bzw. untermauere deine Behauptung, indem du uns einen entsprechenden Link präsentierst!!!

Wolf5
Gast
Wolf5
29. August 2020 4:25 pm

stin erneut mit seinen Halbwahrheiten.

Deshalb nochmals zur Erläuterung, wie derartiges in D läuft, da sich stin dauernd auf D beruft:

„Bei sexuellen Missbrauch von Jugendlichen kommt § 182 Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung.
Der Versuch ist strafbar. Absätze 1 und 2 sind als Offizialdelikt ausgestaltet.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Jugendlichen

Über TH brauchen wir nicht mehr gesondert diskutieren, da wir bereits ausführlich darüber diskutiert hatten, dass TH und ein Rechtsstaat zwei sehr unterschiedliche Dinge sind – siehe Justiz für arm und reich.

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
29. August 2020 12:35 pm

In Rechtsstaaten wird der Staatsanwalt immer von amtswegen anklagen,  auch um den Schutz der Allgemeinheit sicherzustellen! 

Da die Polizei davon Kenntnis hat,  weiß in Rechtsstaaten auch der Staatsanwalt davon. 

Ein Richter wird sich davon nicht beeinflussen lassen. 

Das Geld und Schmerzensgeld usw gehört niemals in die Hände der Eltern. 

Wieviel bekommt die Polizei von der "Abfindung"?

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
29. August 2020 3:33 pm
Reply to  STIN

Es geht um den Missbrauch einer Minderjährigen! 

Natürlich hat die Allgemeinheit ein Interesse daran! 

Wolf5
Gast
Wolf5
28. August 2020 1:16 pm

Als ob noch jemanden derartige Vorkommnisse überraschen würden, da wir doch regelmäßig von solchen Fällen hören müssen, wo Lehrer ihre Schüler mißhandeln und hin und wieder einige Lehrer ihre Schüler auch sexuell mißbrauchen.

Was jedoch besonders in diesem Land der Ungleichheit auffällt, ist die Tatsache, wie die Behörden derartige Fälle aufarbeiten.

Bin schon mal gespannt, mit welchen Argumenten stin diesmal die Arbeitsweise der Behörden zu entschuldigen versucht oder welche Beispiele aus anderen Ländern zur Entschuldigung er aus dem Hut zaubert.