Die Polizei in der östlichen Grenzprovinz Buri Ram gab bekannt, dass ein Mann, der gestand, ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt zu haben, gegen Kaution freigelassen und nicht als Fluchtrisiko angesehen wird. Die Familie des Opfers beschwerte sich, dass die Polizei bei den Ermittlungen „lange brauchte“.
Der 65-jährige Somchai Kerdpra gestand der Polizei und den Medien, das Mädchen mit Entwicklungsstörung in seinem Haus im Bezirk Mueang Phai von Buri Ram angegriffen zu haben.
Ihre Familie ging im Juni zur Polizei, als das Mädchen bereits im fünften Monat schwanger war, wandte sich aber gestern an die Presse und sagte, sie befürchten, dass Somchai ungestraft bleiben wird. Die Polizei sagt, der Verdächtige habe das Opfer seit Januar fünfmal angegriffen.
Somchai sagte einem Reporter, die erste Vergewaltigung bestand darin, sie für einen Diebstahl zu bestrafen, sagte jedoch, die folgenden Handlungen seien einvernehmlich gewesen.
„Ich habe sie nur bestraft, weil ich sie nicht schlagen wollte, also habe ich es getan, um sie davon abzuhalten, wieder Geld zu nehmen. Dann kam sie immer wieder ins Haus zurück.“
Der Onkel des Mädchens sagte, Somchai habe ihnen 20.000 Baht als Entschädigung angeboten, als die Familie Anzeigen bei der Polizei einreichte, aber sie lehnten die Zahlung ab. Der Onkel des Mädchens sagte:
„Sie sagte, er würde ihr jedes Mal 20 Baht bezahlen. Er ging durch das Dorf und verspottete uns und sagte: Vergewaltigung eines behinderten Kindes ist nicht falsch.“
Er vermutete auch, dass die Untersuchung so lange dauerte, weil Somchai eine einflussreiche Person in der Gemeinde ist. Aber der örtliche Polizeichef sagte, der Verdächtige sei mitnichten einflussreich in der Gegend, „nur ein normaler alter Mann“, und es sei unwahrscheinlich, dass er mit seinen Taten „prahlt“.
Somchai wurde wegen einer Reihe von Straftaten angeklagt, darunter die Vergewaltigung eines Minderjährigen, was zu maximal 20 Jahren Gefängnis führt. / WB-TR
Vielleicht sollte ich mir eine Brille zulegen, welche mir zeigt, was stin mit seinen Beiträgen gemeint haben könnte.
Tatsächlich geschrieben hat er:
„nein, er (gemeint der Staatsanwalt) klagt nur Offizial-Delikte von amtswegen an und kann das aber auch wieder einstellen, mit Geldstrafe aus der Welt schaffen usw.“
Leider auch wieder falsch, denn richtig ist:
„Die Staatsanwaltschaft muss jedes Offizialdelikt (z.B. Körperverletzung, Betrug und auch sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen), von dem sie amtlich Kenntnis erlangt, zur Anklage bringen.“
und weiter heißt es:
„Der sexuelle Missbrauch wird in Deutschland mit sehr hohen Freiheitsstrafen bedroht und zumeist auf sittlich tieferer Stufe als Mord oder Totschlag gestellt. „
stin dagegen behauptet:
„kann (gemeint der Staatsanwalt) das aber auch wieder einstellen, mit Geldstrafe aus der Welt schaffen usw.“
also etwas völlig anderes, um nicht zu sagen, komplett falsches.
Da hilft auch nicht deine Erklärung:
„genauso hab ich das erklärt. Liest du meine Kommentare eigentlich fertig? Scheint nicht so…. „
Wenn du es wirklich so gesagt hast, dann zeig uns einfach wo bzw. untermauere deine Behauptung, indem du uns einen entsprechenden Link präsentierst!!!
stin erneut mit seinen Halbwahrheiten.
Deshalb nochmals zur Erläuterung, wie derartiges in D läuft, da sich stin dauernd auf D beruft:
„Bei sexuellen Missbrauch von Jugendlichen kommt § 182 Strafgesetzbuch (StGB) zur Anwendung.
Der Versuch ist strafbar. Absätze 1 und 2 sind als Offizialdelikt ausgestaltet.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Jugendlichen
Über TH brauchen wir nicht mehr gesondert diskutieren, da wir bereits ausführlich darüber diskutiert hatten, dass TH und ein Rechtsstaat zwei sehr unterschiedliche Dinge sind – siehe Justiz für arm und reich.
siehst du nur du so.
genauso hab ich das erklärt. Liest du meine Kommentare eigentlich fertig? Scheint nicht so….
Ich habe genau erklärt, dass eine Vergewaltigung in D ein Offizialdelikt ist – du erklärst das nun nochmals
Nur wenn eine Frau keine Anzeige macht, erfährt die Polizei und StA gar nix davon bzw. wenn die Frau die Anzeige zurückzieht, der StA
aber schon Anklage eingereicht hat – wird das Verfahren mit Sicherheit vom Richter eingestellt, wenn keine Zeugin mehr aussagt.
Jede Vergewaltigte kann vom Vergewaltiger auch in D eine Entschädigung verlangen. Das machen die dann unter sich aus.
Wird wohl aber nur dann möglich sein, wenn der Täter aus dem Bekannten/Familienkreis stammt.
Aber es gibt auch Fälle, wo dann die Vergewaltigte vor Gericht die Anzeige zurückzieht – und als Opfer nicht mehr aussagt.
Ja, in TH ist das etwas heftiger – aber Justiz für arm und reich, gibt es weltweit.
So wäre ein O.J.Simpson als Armer mit Sicherheit wegen Mordes verurteilt worden. Mit einer Anwaltsarmee konnte er einen
Freispruch erwirken.
So wäre ein normaler Bürger wegen Steuerbetrug in Millionenhöhe mit Sicherheit zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden,
ein Boris Becker mit Super-Anwälten jedoch nicht.
Gleiches Zumwinkel, Ackermann usw.
Hat man Geld, hat man die Option, sich alle Spitzenanwälte zu holen, die dann als Team gegen einen Staatsanwalt vorgehen.
Daher ist jeder Staatsanwalt bei Reiche in D froh, wenn er einen Deal aushandeln kann und es mit einer Geldstrafe dann erledigt ist.
Siehe Ackermann von der Deutschen Bank, der auf jeden Fall in den Knast gehört hätte.
Also nochmals zusammengefasst, weil du interpretierst mich immer mit Absicht falsch.
Das Reiche in TH eher ohne Knast davonkommen ist richtig, aber weltweit ebenfalls.
In Rechtsstaaten wird der Staatsanwalt immer von amtswegen anklagen, auch um den Schutz der Allgemeinheit sicherzustellen!
Da die Polizei davon Kenntnis hat, weiß in Rechtsstaaten auch der Staatsanwalt davon.
Ein Richter wird sich davon nicht beeinflussen lassen.
Das Geld und Schmerzensgeld usw gehört niemals in die Hände der Eltern.
Wieviel bekommt die Polizei von der "Abfindung"?
nein, er klagt nur Offizial-Delikte von amtswegen an und kann das aber auch wieder einstellen, mit Geldstrafe aus der Welt schaffen usw.
das läuft in TH anders – die Polizei hat mehr Rechte und kann schon im Vorfeld einstellen. Das gibt es in EU nicht so.
das entscheidet auch bei uns nicht unbedingt der Staatsanwalt. Bin ich eine Frau und werde von einem Mann vergewaltigt, so
entscheide ich alleine, ob ich eine Anzeige bei der Polizei mache oder ob ich den Vergewaltiger, sofern ich ihn kenne – eine
Entschädigung abverlange. Das ist dann alleine meine Entscheidung.
Sogar wenn die Polizei von anderen erfahren haben sollte, dass ich vergewaltigt wurde – hab ich den Fall in meiner Hand.
Keine Anzeige, keine Aussage und der Fall wird mit 100%iger Sicherheit eingestellt.
offiziell nix. Wenn sie eine Spende annehmen, dann MUSS die in die Kaffeekasse.
Einstecken geht nicht, wird aber sicher gemacht.
Es geht um den Missbrauch einer Minderjährigen!
Natürlich hat die Allgemeinheit ein Interesse daran!
ja, wenn sie es erfährt und das hat sie.
Eltern haben Entschädigung abgelehnt und nun geht alles seinen Weg.
Könnte eine lange Strafe werden, bei Vergewaltigung in TH sogar die Todesstrafe.
Als ob noch jemanden derartige Vorkommnisse überraschen würden, da wir doch regelmäßig von solchen Fällen hören müssen, wo Lehrer ihre Schüler mißhandeln und hin und wieder einige Lehrer ihre Schüler auch sexuell mißbrauchen.
Was jedoch besonders in diesem Land der Ungleichheit auffällt, ist die Tatsache, wie die Behörden derartige Fälle aufarbeiten.
Bin schon mal gespannt, mit welchen Argumenten stin diesmal die Arbeitsweise der Behörden zu entschuldigen versucht oder welche Beispiele aus anderen Ländern zur Entschuldigung er aus dem Hut zaubert.
in TH kommt bei solchen Fällen sehr oft vor, dass die Familie dann mit einer Entschädigungszahlung zufrieden ist und
keine Anzeige erstattet. Haben solche Fälle schon leider erleben müssen.
Diesmal hat die Familie keine Entschädigung angenommen, somit geht der Fall vor Gericht und der Täter wird verurteilt werden.
Auf Vergewaltigung stehen in TH hohe Strafen, nicht zu vergleichen mit den tw. Bewährungsstrafen in DACH.