Ein Versuch, fünf regierungsfeindliche Aktivisten festzunehmen, die am Montag einen Marsch zur deutschen Botschaft angeführt hatten, ist gescheitert, nachdem ein Gericht in Bangkok einen polizeilichen Antrag auf Haftbefehl abgelehnt hatte. Das Südstrafgericht von Bangkok hat einen Antrag von Pitak Suthikul abgelehnt, der als Superintendent der Polizei von Thungmahamek in Bangkok fungiert.
Pitak hatte Haftbefehle gegen Passarawalee Thanakijwibulpol, Korakot Sangyenpan, Chanin Wongsri, Cholathit Chotsawas und Benja Apan beantragt, die wegen mehrerer Straftaten angeklagt wurden. Das Gericht forderte die Beamten jedoch auf, stattdessen eine Vorladung auszustellen, da es sich bei den Demonstranten um Studenten handelt, die sich nur für kurze Zeit versammelt haben und wahrscheinlich nicht fliehen werden.
Am Montag marschierten Demonstranten zur deutschen Botschaft, um eine Petition einzureichen, in der die Regierung Deutschlands aufgefordert wurde, zu untersuchen, ob das thailändische Staatsoberhaupt in Deutschland offizielle Geschäfte getätigt hat. Die Bundesregierung hat bestätigt, dass kein Verstoß gegen das außenpolitische Verbot des Landes auf deutschem Boden vorliegt. / The Nation
Deswegen ist die Klage nicht abgewuesen!
die Klage wird dann aber zu 80% abgewiesen.
Es gibt auch in TH ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Sonst könntest auch du nicht ohne Konsequenzen lügen, Ärzte und Fahrlehrer als kriminell
bezeichnen usw.
Genau diesese Grundrecht treten Sie hier mit Füßen, wenn sie meine Meinung löschen und zensieren, wozu Sie im Öffentlichen Bereich kein Recht haben.
Hier geht es aber um etwas völlig anderes.
Haben Sie schon wieder den Faden verloren?
Sie haben gegen öffentliches Recht verstoßen und werden deswegen angeklagt. Da sie aber einen Wohnsitz haben und auch sonst keine Fluchtgefahr besteht oder Verdubklungsgefahr. ist Untersuchunghaft nicht erforderlich.
Sie mit Ihren "80%", das ist wieder nur Müll!
Die werden 100%ig verklagt.
Sie verbreiten vorsätzlich oder aus Ihrer rechlich vorhandenen Dummheit Gerüchte.
Wenn Sie es dann dochmal kapieren, löschen Sie einfach wieder
eben das ist so nicht ganz richtig.
Wenn die voraussichtliche Strafe höher als 3 Jahre ist, kann auch ohne Kaution U-Haft verhängt werden. Weil man dann davon ausgeht, dass die Fluchtgefahr hoch ist.
nein, dazu kannst du gerne einen Anwalt fragen. Ist nun mal so…..
Bei einem Mord kommt daher kaum einer auf Kaution raus. Bei einem kleinen Betrug mit einer Strafhöhe
von voraussichtlich 2-3 Jahren jedoch schon.
LM112 wird mit 15 Jahre pro Fall bestraft. 3 Fälle – 45 Jahre. Daher kam ja auch die Da Torpedo oder wie die heißt, nicht mehr raus.
auch das ist falsch.
Die Staatsanwaltschaft kann eine Klage einreichen, das Gericht kann die dann annehmen, oder ablehnen.
Wird man erst sehen, ob diese Klagen angenommen werden, wenn das Gericht schon bei der U-Haft abgelehnt hat,
weil anscheinend keine Straftaten begangen wurden. Ob die StA überhaupt noch Anklage stellen wird, wird man sehen.