Im neuen Jahr tritt die E-Business-Steuer in Kraft, als Teil des Steuerreformplans des Finanzministeriums, um nachhaltige öffentliche Einnahmen zu generieren.
Die E-Business-Steuer soll Fairness zwischen in- und ausländischen Unternehmern schaffen, die ihre Dienstleistungen über Online-Plattformen anbieten. Derzeit kann das Finanzamt die Mehrwertsteuer (VAT) von im Ausland ansässigen Unternehmern nicht einziehen, da diese keine ständige Niederlassung in Thailand haben und somit nach thailändischem Recht nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Sobald die E-Business-Steuer eingeführt ist, werden ausländische Unternehmen, die Online-Dienste anbieten, gezwungen sein, sich für die Mehrwertsteuerpflicht beim Finanzamt zu registrieren.
Nach dem Gesetzesentwurf müssen sich ausländische Betreiber digitaler Plattformen, die Dienstleistungen (einschließlich Online-Spiele, Sticker-Downloads, Online-Werbung, digitale Inhalte und Online-Hotel-Buchungen) anbieten, bei einem jährlichen Umsatz von mehr als 1,8 Millionen Baht in Thailand für die Zahlung der Mehrwertsteuer registrieren lassen und unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Das Finanzministerium erwartet Einnahmen von rund 4 Milliarden Baht.
mal sehen, was Twitter, Facebook, Amazon, Google usw. dazu sagt und was Joe Biden 🙂
Auch wir bieten aus Deutschland Online in Thailand Dienstleistungen an – ich werde hierzu mal abwarten was
passiert. Vor allem, wie sie das erzwingen/kontrollieren wollen.
Unternehmen im Ausland registriert, Bankkonto im Ausland, Zahlung der Dienstleistungen mit Kreditkarte, Überweisung oder
Bitcoins – ob die Thai-Beamten das unter Kontrolle bekommen. Wird ohne Vernetzung mit dem Ausland kaum möglich werden.
Ansonsten finde ich das in Ordnung. In der EU traut sich das Merkel nicht und auch Macron nicht, nur
Kurz hat es gewagt – mit 5% Pauschal-Besteuerung.
Wird also interessant werden, wie sie das durchsetzen. Wohl nur bei Thais, nicht bei Farangs.