Bangkok: Regierung wird 300 Baht Touristensteuer verlangen, inkl. Krankenversicherung

Der thailändische Tourismusminister Phiphat Ratchakitprakarn hat einen Vorschlag bestätigt, ausländischen Touristen eine Gebühr von 300 Baht pro Besuch in Rechnung zu stellen. Die Gebühr wird verwendet, um touristische Ziele zu entwickeln und Besuchern im Königreich Versicherungsleistungen zu bieten. Der Vorschlag wurde vom Nationalen Ausschuss für Tourismuspolitik genehmigt und wird voraussichtlich in der Royal Gazette bekannt gegeben, sobald er in Kraft tritt.

Phiphat, der erwartet, dass in diesem Jahr rund 10 Millionen Menschen Thailand besuchen, sagt, dass die Gebühr sicherstellen wird, dass jeder, der krank oder verletzt wird, eine medizinische Behandlung erhalten kann. Laut einem Bericht der Bangkok Post werden 34 Baht der 300-Baht-Gebühr für den Versicherungsschutz verwendet. Chote Trachu vom Tourismusministerium sagte, die Gebühr sollte eigentlich bereits letztes Jahr eingeführt werden, aber die Covid-19-Pandemie führte dazu, dass sie verschoben wurde und nun in diesem Jahr beginnen wird.

Trotz der Einführung des speziellen Touristenvisums hat Thailand Schwierigkeiten, einen Großteil seines verlorenen internationalen Tourismus zurückzugewinnen. Es wird angenommen, dass die obligatorische 14-tägige Quarantäne eine große Rolle bei der Zurückhaltung der Besucher spielt, insbesondere wenn sie mit Quarantäne- oder Selbstisolationsbeschränkungen in ihren Heimatländern einhergeht.

Darüber hinaus hat eine wachsende zweite oder dritte Welle an vielen Orten auf der Welt zu strengen Sperrungen geführt, was bedeutet, dass es mindestens in die zweite Hälfte dieses Jahres dauern wird, bis internationale Touristen in bedeutender Zahl ankommen.

Angesichts des Abschwungs hat die TAT bis vor kurzem ihre Hoffnungen auf den Inlandsmarkt gesetzt. Das Wiederaufleben von Covid-19 innerhalb des Königreichs hatte jedoch erhebliche Auswirkungen auf den einheimischen Tourismus. Während die TAT im vergangenen Jahr bereits 100 Millionen Inlandsreisen prognostiziert hatte, wurde diese Prognose auf 95 Millionen revidiert. / Bangkok Post

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Wolf5
Gast
Wolf5
25. Januar 2021 3:44 pm

Wenn jemand am wesentlichen vorbei schwurbelt, ist es wieder einmal unser Semi-Jurist stin.

So haben richtige Juristen eindeutig belegt, dass niemand wegen Schulden ins Gefängnis kommen kann.

Sofort lenkt stin wieder ab und stellt Behauptungen auf, welche er nicht belegen kann.

So sein Beispiel:
„Bestelle ich bei Otto Ware, weiß aber genau – dass ich die nicht zahlen kann, beziehe z.B. Hartz4 – dann ist das vorsätzlicher Betrug und strafbar.“

Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Eingehungsbetrug, welcher im Strafrecht keinen eigenen Tatbestand darstellt, sondern unter den „normalen“ Betrug fällt, wie er in § 263 StGB geregelt ist.

„Ein für den Eingehungsbetrug typisches Beispiel ist die Bestellung eines Kunden im Onlineshop mit der Absicht, die gelieferte Ware gar nicht zu bezahlen.

In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, dem Beschuldigten bzw. Angeklagten einen Eingehungsbetrug nachzuweisen, weil es eben auf seine innere Vorstellungswelt ankommt.
Wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses glaubte, seine Schulden bezahlen zu können, bzw. wenn er dies zu dieser Zeit auch wollte, dann hat er lediglich seinen Vertrag nicht erfüllt, aber keine Straftat begangen.

Nur wenn der Richter es als erwiesen ansieht, dass der Betroffene schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste, dass er nicht bezahlen kann, kommt eine Verurteilung für diesen Eingehungsbetrug in Betracht.

Ohne ein Geständnis ist ein solcher Nachweis schwierig.

So kann ein Beschuldigter immer behaupten, er hoffte, die Forderungen begleichen zu können bzw. erwartete einen Geldeingang – wie will man ihm da das Gegenteil beweisen.

Hier wird sich der Richter im Rahmen einer Beweiswürdigung die finanzielle Situation des Angeklagten zur Zeit des Abschlusses des Vertrags anschauen:
• Wie sahen die Einkommensverhältnisse zur Tatzeit aus?
• Existierten bereits Eintragungen im Schuldnerverzeichnis?
• Liefen zu dieser Zeit bereits gerichtliche Mahnverfahren anderer Gläubiger?“

https://www.schuldnerberatung.de/eingehungsbetrug/

Da stin jedoch eigene Fehler nicht akzeptiert, wird er mit weiteren, an den Haaren herbeigezogenen Beispielen aufwarten, um seine kruden Thesen zu untermauern.

Das ändert jedoch nichts am Tatbestand:
„Kann man wegen Schulden (in D) ins Gefängnis kommen?
Nein, heutzutage wird niemand nur wegen seiner Schulden eingesperrt.“

Wolf5
Gast
Wolf5
25. Januar 2021 9:35 am

Stin und seine Ausreden.

Da kramt er einen Fall von 2018 aus seiner Mottenkiste, in welchem der Staatsanwalt drei Jahre und vier Monate Gefängnis forderte.

Ob der Angeklagte dann wirklich zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist völlig offen!

Was stin natürlich wieder einmal nicht kundtat, ist die Tatsache, dass es sich bei diesem Angeklagten um einen 49 Jahre alten, vorbestraften Betrüger handelte, der bereits mehrfach wegen gleicher Delikte auffällig geworden war.

So war dieser Betrüger nur fünf Wochen vor dem Frankfurter Fall, wo er die Klinik auf den Behandlungskosten von 53 800 Euro sitzen ließ, in einem Darmstädter Krankenhaus auf die gleiche Weise aufgefallen und Behandlungskosten von rund 20 000 Euro schuldig geblieben.

https://www.t-online.de/region/id_83151398/staatsanwaltschaft-betruegerischer-patient-soll-in-haft.html

Es ging in diesem Fall also nicht primär um die Krankenhaus-Schulden, sondern um Betrug, da er vorsätzlich handelte und dies ein strafbares Vorgehen ist.

Die Folgen werden in § 263 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) beschrieben.

Deshalb nochmals:

„Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?

Nein, heutzutage wird niemand nur wegen seiner Schulden eingesperrt.
Haben Schuldner Rechnungen oder die Raten für einen Kredit nicht bezahlt, droht keine Inhaftierung.
Ihr Gläubiger muss dann versuchen, seine Ansprüche auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen.“

https://www.schuldnerberatung.de/wegen-schulden-ins-gefaengnis/

Wolf5
Gast
Wolf5
24. Januar 2021 3:04 pm

Da man bei stin´s Aussagen zumeist nicht weiß, ob er wieder einmal eine seine Vermutungen äußert oder er es evtl. ernst meint, will ich mich nicht allzu negativ äußern, sondern nur richtigstellen.

So ist es natürlich wieder völliger Unsinn, wenn stin behauptet:

„ Stimmt er zu – und kann dann nicht zahlen, ist es eigentlich Betrug, in DACH geht man in Haft. Gibt einige die hier einsitzen.“

Richtig ist:

„Die Angst davor, wegen Schulden ins Gefängnis zu kommen, ist weit verbreitet.
Immerhin tut man etwas Unrechtes, weil man Rechnungen nicht bezahlt oder vereinbarte Kredit­verträge nicht einhält.
In Deutschland kann jedoch niemand einfach ins Gefängnis kommen, weil er verschuldet ist.“

https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/haftbefehl-wegen-schulden/

Grundlage ist:

„Im sog. Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde mit Datum vom 16. September 1963 das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden ausdrücklich normiert.
Der Text lautet:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“
(Vgl. auch Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte [ICCPR], vom 19.12.1966 [BGBl. 1973 II 1553], Art 11.: Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.)
Diese Norm gilt auch in Deutschland.

Und tatsächlich kann in Deutschland niemand allein wegen seiner Schulden in Haft genommen werden.“

Und nur nebenbei:
Deutschen Krankenhäusern entsteht jährlich ein hoher dreistelliger Millionenschaden durch Patienten, die für ihre Behandlung nicht aufkommen.
Besonders Personen aus Südosteuropa sind säumig.
So ist z.B. den Kliniken in Deutschland im Jahr 2015 ein finanzieller Schaden von mindestens 150 Millionen Euro entstanden.

https://rp-online.de/panorama/deutschland/auslaendische-patienten-zahlen-oft-klinik-rechnungen-nicht_aid-18606403

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
24. Januar 2021 11:17 am

SIE nennen mich einen Luegner!?

Ausgerechnet Sie?

 STIN sagt:

23. Januar 2021 um 6:15 pm

Der “Fehlbetrag von 300Mio TB”

ist eine endlos Gebetsmuehle von STIN:

leider Fakt.

Es wurde bis heute nicht belegt, wer diese Rechnungen nicht bezahlt hat!

Alles Ausländer, die in TH keinen Zugang zur Grundversorgung haben. i.d.R Westler,

Asiatische Urlauber, thailaendische Urlauber, … haben alle eine Versicherung? DAS glaube ich aber nicht!

Aber auch darum geht es nicht! Wieso muss sich in TH ein Urlauber, Unternehmer, … auf den Strassen zusammenfahren lassen, bei Ausfluegen, Touren schwerverletzen lassen und er muss dann einen Versicherungsschutz haben. Und dann auch noch einen fuer ein super teures KH, das er sich niemals in der Heimat leistet!!!

Die wirklich reichen Touristen, die TH nur noch haben wollen, haben keine Versicherung!!! Keiner!

weil
Wanderarbeiter sich sicher nicht in ein PKH bringen lassen.

Und wieso machen das Europaer, Chinesen, Afrikaner, Amerikaner, …?

Wenn ein Thai Fahrerflucht begeht, nachdem er einen auslaendischen Urlauber
krankenhausreif gefahren hat, wird wohl keiner verlangen, der Urlauber muss dafuer zahlen.

Erstmal muss er zahlen, bis der Thai-Fahrer gefasst wurde. Weil vll lügt der Farang ja und es war gar kein
Thai, sondern auch ein Farang.
Aber erklären Zeugen, dass es ein Thai war – zahlt i.d.R. der Unfall-Fond für Ausländer die PKH-Rechnung.
Kennt man den Thai per Namen, zahlt die Versicherung dem Farang erstmal die Rechnung – danach holt sie sich den
Betrag vom Thai zurück, falls der nicht versichert oder betrunken war bzw. keinen FS hatte.

DANN sollte eine Reisewarnung herausgegeben werden! Wie soll ein Urlauber, der geradeso dem Tot von der Schippe gesprungen ist , ~4 Wochen bewegungsunfaehig im KH liegt, das alles managen!??

Soll das heissen die KHs verweigern lebensrettende Massnahmen??? Und hinterher stellt sich raus er ist Thai, hat aber den falschen Pass gezueckt!

 

Ist das bei den Rettungswagen jetzt auch schon so? Ist das der Grund, dass die Verkehrstoten weitersteigen?

Läuft so ähnlich wie in Deutschland.

Link oder :Liar:

Insbesondere nicht, wenn man den Auslaender statt in ein StaatskH
(siehe Notfallverordnung) fuer zB 50.000TB in ein 5Sterne PKH wo die Rechnung dann bis zu 5.000.000 betraegt.

läuft so nicht. Wenn der Farang den Rettungsdiensten erklärt: bitte bringt mich in ein staatliches KH, dann
bringen die ihn natürlich dort hin.

Genau, so laeuft das nicht!!! Er muss gemaess Notfallverordnung ins nachste KH gebracht werden! Ist das ein PKH muss dort zu zivilen Preisen die Transportfaehigkeit hergestellt werden und dann in ein StaatsKH gebracht werden.

 

Ist das der Grund, warum jetzt keine Notaerzte mehr zur Unfallstelle fahren, habe hier zumindest schon lange keinen mehr gesehen.

Hat ein Notarzt, die Transportfaehigkeit hergestellt, muss der Patient ins naechste StaatsKH gebracht werden!!!

DAS waere aber schon ein grosser Hammer, weil das bis zu 10.000VTs ausmachen koennte.

Ist er nicht mehr ansprechbar und auch keine Ehefrau o. dgl. anwesend, bringt man ihn
vermutlich erstmal in ein PKH und stabilisiert ihn dort nach der Notfallverordnung.

NEIN!!!! siehe oben.

Wer sind Sie denn? das wurde alles schon zigmal abschliessend diskutiert und jetzt kommen Sie, STIN0815, und drehen wieder Ihre Gebetsmuehle.

D.h. er muss – wenn er aufwacht und sich entscheidet,
in ein staatliches KH zu gehen – keinen Cent zahlen.

Was fuer ein Quatsch! Siehe oben! Gehen muss er schon gar nicht!

Bleibt er aber im PKH, wird man ihn fragen, ob er eine Reisekrankenversicherung o.ä. hat. Verneint er, wird er
darüber aufgeklärt, dass er dann selbst zahlen muss. Auch einen ungefähren Betrag wird man ihm mitteilen.

Stimmt er zu – und kann dann nicht zahlen, ist es eigentlich Betrug, in DACH geht man in Haft. Gibt einige die hier einsitzen.

Das Gleiche gilt, wenn der Thai keine deckende Versicherung hat.

dann zahlt trotzdem die Versicherung und macht Regress-Anspruch gegen den Thai.

Wie schon mehrmals geschrieben und von STIN immerwieder geloescht, geht das in den meisten Faellen auf Versicherungsbetrug hinaus.

Nicht beantwortet!

Ja, gibt es auch unter den Farangs.
Die suchen dann einen Thai-Arzt, der dann überhöhte Rechnungen ausstellt, die die Farangs dann in ihrem
Heimatland kassieren.

Zensiert, da OT!

Macht ein Kunde so – der geht zum Zahnarzt, lässt sich Sachen machen, die die RKV nicht abdeckt und der Atzt stellt ihm
dann gefälschte Rechnungen aus, damit der Kunde alles kassieren kann.

Aber kommen die in D drauf, wird er bei einer Heimreise sicherlich von mehreren Personen in Uniform empfangen werden.
Aber ist nicht die Mehrheit – sind Einzelfälle.

Zensiert, da OT.

Die PKV haben da auch schon darauf reagiert und alle PKH´s, die verdächtigt werden, das so zu machen, aus der Liste
gestrichen. Mein Sohn kann nur mehr zu ausgewählten Ärzten und PKHs gehen. Andere zahlt die Versicherung nicht mehr.

Upps, und der Farang? Kann der noch zu diesen "verdaechtigen Aerzten" gehen?

Wer hat denn da alles Interessenkonflikte?

Niemand.

Da reicht es schon , wenn der Ehepartner Aktien haelt!!

der müsste dann Aktien vom PKH haben und Aktien von der RKV. Wer hat das aber?

Die haben Hunderttausende Aktien, warum sollte das nicht so sein. Jeder Parlamentarier, usw muss das anzeigen und darf nicht mit abstimmen usw..

Diese PKHs sind immer mehr Geisterpferde.

ja, während Corona gut möglich. Da lassen alle jene, die Schönheits-Op´s machen wollen, das aufschieben.
Die PKHs konzentrieren sich nun auf Corona-Erkrankungen. In Chiang Mai sind die PKH´s so ausgelastet, dass es keine finanziellen Probleme gibt.

Gibt es da Zwangseinweisungen nach einer Fiebermessung!???

Gemaess NotfallVO gehoeren die abder auch alle in ein StaatsKH!

Die halten sich besser über Wasser, als Hotels.

Quarantaene(Hotels) hat es halt nicht so viele.

Jetzt schiebt man denen die Natuerheikunde (STAATSEIGENTUM)auch noch zu.

Das sind eher Zusatz-Geschäfte – damit können die nicht leben, weil es auch keine Thai- oder ausl. RKV zahlt.

Ueber die Bruecke gehe ich nicht!!

Damit haette man die StaatsKHs sanieren koennen und die Versorgung der Alten sichern koennen.

der Staat hat aber nun mal von PKH´s – die Steuern zahlen müssen – mehr davon.

Unbewiesene MILCHMAEDCHENRECHNUNG!!!!!

Dann braeuchte der Staat nicht mehr die Kredite zu tilgen.

Ausserdem ist es Volkseigentum.

WAS zahlen die PKHs (unabhaengig von Steuern) dafuer???

Warum verkauft man in D wie am Fließband staatliche KH´s?

Zensiert, da OT

Fuer mich bleibt das Versicherungsbetrug, wenn ein Urlauber von
einem Dritten geschaedigt wurde und das wird ueber die Urlaubsversicherung abgewickelt!

nein, kein Versicherungsbetrug – kann man korrekt bei der Schadensmeldung angeben, die zahlen trotzdem, mit dem Hinweis:

Wenn Sie von andere Stelle bezahlt werden, informieren Sie uns bitte.

D.h. der Versicherungsbetrug würde erst dann beginnen, wenn man z.B. auch vom Thai-Fond die Rechnung bezahlt bekommt,
dies gegenüber der RKV aber leugnet und die nicht darüber informiert. Also wenn man dann doppelt kassiert.

Das sehe ich NICHT so.

Unabhaengig davon wurden in TH vor Monaten >200 Mitarbeiter geschult Forderungen im Ausland beizutreiben!!! Bedingung ist dabei, man muss einen rechtskraeftigen Titel haben.

Und das ist bei dem Versicherungsgeschwurbel eben nicht.

Ansonsten darf NIEMALS ein Rettungswagenfahrer irgenwas mit dem Patienten "aushandeln". Er muss immer nach der NotfallVO ins naechste KH bringen.

wurde die Transportfaehigkeit vom Notarzt hergestellt, muss er ohne Martinshorn und Blaulicht ins naechste StaatsKH gebracht werden.

Das wurde jetzt schon sooft dargestellt, trotzdem kommt das wie bei einem trotzigen Kind immer wieder hoch!

Weil es eben eine Lüge von dir ist. Frag die DKV, AXA, ADAC in Deutschland. Kein Betrug.

Beim Autounfall immer!

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
25. Januar 2021 7:35 pm
Reply to  STIN

xxxxxxxxxxxxx

Kein Sanitaetswagenfahrer darf irgendwelche Verhandlungen oder Absprachen fuehren, Wenn der Patient noch nicht transportfaehig ist.

DAS ist der Grund, warum auf dem Weg zum KH unverhaeltnismaessig viele sterben. UND GERADE SIE UND IHR NETZWERK SIND ES< DIE DAS DER REFORMREGIERUNG VORWERFEN>
 

WER hat entschieden, es faehrt kein Notarzt mehr raus.

WER???

Ausserdem sollten Sie und Ihr Roadsafty genau das in den Statistiken angeben.

Wird der Patient nicht stabilisiert usw kann es um Sekunden gehen  und er ist verloren und dann heult das PKH, …

Ich glaube ich spinne!

xxxxxxxxxxxx zensiert – sinnbefreit

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
23. Januar 2021 3:53 pm

Sie ueberbieten sich mit Ihrer Luegerei immer mehr.

Der "Fehlbetrag von 300Mio TB"

ist eine endlos Gebetsmuehle von STIN:

https://www.schoenes-thailand.at/Archive/31860

und viele andere.

Es wurde bis heute wer diese Rechnungen nicht bezahlt hat!

Wenn ein Thai Fahrerflucht begeht, nachdem er einen auslaendischen Urlauber krankenhausreif gefahren hat, wird wohl keiner verlangen, der Urlauber muss dafuer zahlen.

Insbesondere nicht, wenn man den Auslaender statt in ein  StaatskH (siehe Notfallverordnung) fuer zB 50.000TB in ein 5Sterne PKH wo die Rechnung dann bis zu 5.000.000 betraegt.

Das Gleiche gilt, wenn der Thai keine deckende Versicherung hat.

Wie schon mehrmals geschrieben und von STIN immerwieder geloescht, geht das in den meisten Faellen auf Versicherungsbetrug hinaus.

Trotzdem kommt das immer wieder hoch.

Wer hat denn da alles Interessenkonflikte?

Da reicht es schon , wenn der Ehepartner Aktien haelt!!

Wenn man ein totes Pferd reitet, soll man absteigen!

Diese PKHs sind immer mehr Geisterpferde.

Jetzt schiebt man denen die Natuerheikunde (STAATSEIGENTUM)auch noch zu.

Damit haette man die StaatsKHs sanieren koennen und die Versorgung der Alten sichern koennen.

 

Fuer mich bleibt das Versicherungsbetrug, wenn ein Urlauber von einem Dritten geschaedigt wurde und das wird ueber die Urlaubsversicherung abgewickelt!

Das wurde jetzt schon sooft dargestellt, trotzdem kommt das wie bei einem trotzigen Kind immer wieder hoch!

devil

"Forentroll"
Gast
"Forentroll"
18. Januar 2021 9:02 am

Steuern? In Rechtsstaaten dienen diese zur Deckung aller Ausgaben. 

Fließt diese Einnahme in die Jahresrechnung oder in eine schwarze Kasse? 

Wieso wird das Geld nicht genutzt um das Defizit zu tilgen? 

Was für eine "Versichering" ist das? Für die "Tarife" der PKHs? 

Was ist mit über70jährigen?

Wird das als Versicherung von der Immigration anerkannt? 

Ich denke das alles wird TH noch weiter herunterziehen und die PKHs trotzdem nicht retten! 

Wer da Aktien hat, hat natürlich einen Interessenkonflikt. 

berndgrimm
Gast
berndgrimm
17. Januar 2021 11:14 am

300 THB fuer gaarnix , davon 34 THB fuer eine Versicherung!

Wogegen ? Dafuer dass man endlich schlau wird?

Wenn es wenigstens zweckgebunden (6666) waere.

Wer kann sich nochmal an die 700THB Ausreisegebuehr  erinnern

die es vor X  Jahren mal gab? Dafuer durfte man wenigstens raus!

Arndt
Gast
Arndt
16. Januar 2021 10:33 pm

Ich hoffe sehr das Thailänder überall in der Welt auch eintritt bezahlen werde müssen .