Der thailändische Tourismusminister Phiphat Ratchakitprakarn hat einen Vorschlag bestätigt, ausländischen Touristen eine Gebühr von 300 Baht pro Besuch in Rechnung zu stellen. Die Gebühr wird verwendet, um touristische Ziele zu entwickeln und Besuchern im Königreich Versicherungsleistungen zu bieten. Der Vorschlag wurde vom Nationalen Ausschuss für Tourismuspolitik genehmigt und wird voraussichtlich in der Royal Gazette bekannt gegeben, sobald er in Kraft tritt.
Phiphat, der erwartet, dass in diesem Jahr rund 10 Millionen Menschen Thailand besuchen, sagt, dass die Gebühr sicherstellen wird, dass jeder, der krank oder verletzt wird, eine medizinische Behandlung erhalten kann. Laut einem Bericht der Bangkok Post werden 34 Baht der 300-Baht-Gebühr für den Versicherungsschutz verwendet. Chote Trachu vom Tourismusministerium sagte, die Gebühr sollte eigentlich bereits letztes Jahr eingeführt werden, aber die Covid-19-Pandemie führte dazu, dass sie verschoben wurde und nun in diesem Jahr beginnen wird.
Trotz der Einführung des speziellen Touristenvisums hat Thailand Schwierigkeiten, einen Großteil seines verlorenen internationalen Tourismus zurückzugewinnen. Es wird angenommen, dass die obligatorische 14-tägige Quarantäne eine große Rolle bei der Zurückhaltung der Besucher spielt, insbesondere wenn sie mit Quarantäne- oder Selbstisolationsbeschränkungen in ihren Heimatländern einhergeht.
Darüber hinaus hat eine wachsende zweite oder dritte Welle an vielen Orten auf der Welt zu strengen Sperrungen geführt, was bedeutet, dass es mindestens in die zweite Hälfte dieses Jahres dauern wird, bis internationale Touristen in bedeutender Zahl ankommen.
Angesichts des Abschwungs hat die TAT bis vor kurzem ihre Hoffnungen auf den Inlandsmarkt gesetzt. Das Wiederaufleben von Covid-19 innerhalb des Königreichs hatte jedoch erhebliche Auswirkungen auf den einheimischen Tourismus. Während die TAT im vergangenen Jahr bereits 100 Millionen Inlandsreisen prognostiziert hatte, wurde diese Prognose auf 95 Millionen revidiert. / Bangkok Post
Wenn jemand am wesentlichen vorbei schwurbelt, ist es wieder einmal unser Semi-Jurist stin.
So haben richtige Juristen eindeutig belegt, dass niemand wegen Schulden ins Gefängnis kommen kann.
Sofort lenkt stin wieder ab und stellt Behauptungen auf, welche er nicht belegen kann.
So sein Beispiel:
„Bestelle ich bei Otto Ware, weiß aber genau – dass ich die nicht zahlen kann, beziehe z.B. Hartz4 – dann ist das vorsätzlicher Betrug und strafbar.“
Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Eingehungsbetrug, welcher im Strafrecht keinen eigenen Tatbestand darstellt, sondern unter den „normalen“ Betrug fällt, wie er in § 263 StGB geregelt ist.
„Ein für den Eingehungsbetrug typisches Beispiel ist die Bestellung eines Kunden im Onlineshop mit der Absicht, die gelieferte Ware gar nicht zu bezahlen.
In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, dem Beschuldigten bzw. Angeklagten einen Eingehungsbetrug nachzuweisen, weil es eben auf seine innere Vorstellungswelt ankommt.
Wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses glaubte, seine Schulden bezahlen zu können, bzw. wenn er dies zu dieser Zeit auch wollte, dann hat er lediglich seinen Vertrag nicht erfüllt, aber keine Straftat begangen.
Nur wenn der Richter es als erwiesen ansieht, dass der Betroffene schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste, dass er nicht bezahlen kann, kommt eine Verurteilung für diesen Eingehungsbetrug in Betracht.
Ohne ein Geständnis ist ein solcher Nachweis schwierig.
So kann ein Beschuldigter immer behaupten, er hoffte, die Forderungen begleichen zu können bzw. erwartete einen Geldeingang – wie will man ihm da das Gegenteil beweisen.
Hier wird sich der Richter im Rahmen einer Beweiswürdigung die finanzielle Situation des Angeklagten zur Zeit des Abschlusses des Vertrags anschauen:
• Wie sahen die Einkommensverhältnisse zur Tatzeit aus?
• Existierten bereits Eintragungen im Schuldnerverzeichnis?
• Liefen zu dieser Zeit bereits gerichtliche Mahnverfahren anderer Gläubiger?“
https://www.schuldnerberatung.de/eingehungsbetrug/
Da stin jedoch eigene Fehler nicht akzeptiert, wird er mit weiteren, an den Haaren herbeigezogenen Beispielen aufwarten, um seine kruden Thesen zu untermauern.
Das ändert jedoch nichts am Tatbestand:
„Kann man wegen Schulden (in D) ins Gefängnis kommen?
Nein, heutzutage wird niemand nur wegen seiner Schulden eingesperrt.“
das ist eben falsch – Nachweis hab ich erbracht.
Mit Vorsatz Schulden machen, die man nicht zurückzahlen kann oder will – nennt man Betrug, bei Warenbestellungen dann eben: Warenkreditbetrug.
Was du meinst, ist das, was ich auch genau erklärt haben. Schulden machen, die man zum Zeitpunkt z.B. der Bestellung zahlen hätte können,
dann aber wegen Arbeitslosigkeit usw. – nicht mehr bezahlen konnte.
Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe….
na endlich – genau das meinte ich und damit widersprichst du dir selbst.
Hier nochmals genauer:
Somit muss du Schulden machen – genauer definieren und nicht wie du im vorigen Kommentar: Schulden machen ist nicht strafbar…..
Doch, ist es – wenn man mit Vorsatz Schulden macht, die man nicht bezahlen kann.
Bei dir ist der Beißreflex gegenüber mich so aus dem Ruder – dass du ihn mal nachjustieren solltest.
Dürfte schwierig sein, wenn ein Schuldner Hartz4 bezieht und sich dann Waren um 500+ auf Rechnung kauft, die er dann nicht zahlen kann.
Man wird beim ersten Mal wohl keine Anzeige nachen, d.h. aber nicht, dass es nicht strafbar ist. Es ist bereits mit der Bestellung strafbar,
aber wenn kein Kläger, auch kein Richter.
Die Antwort darauf ist: JA, kann man, wenn man Bestellbetrug, Wakrenkreditbetrug macht, wenn man sich ins Hotel einquartiert und kein
Geld dabei hat, um die Übernachtung am nächsten Tag zu zahlen, wenn man sich ins KH begibt, irgendwelche Ausflüchte vorbringt, danach die
Rechnung nicht zahlen kann usw. – alles Betrug.
Um die KH-Rechnung ging es da im Kommentar auch. Es ist strafbar, im KH eine Behandlung über sich ergehen zu lassen, mit dem Wissen, dass man das
nicht bezahlen kann. Man muss dem KH dann dies vorab mitteilen, auf Ratenzahlung hinweisen usw.
In TH ist das noch sensibler, wenn man Rechnungen nicht bezahlt, weil auch wir haben hier in einem normalen Mahnfall Polizei geholt,
die hat dann dem Schuldner unseres Kunden mit Anzeige gedroht und danach ging die Zahlung per Raten problemlos.
Du liest viel, verstehst aber nur die Hälfte – sorry.
genau das meinte ich damit.
Gilt auch für Behandlung im KH.
Hier ist nochmals alles erklärt – von der Anzeige, über den Straftatbestand bis hin zur Betrugsserie und Mind._Strafe 6 Monate Haft.
https://strafverteidiger-berlin.info/warenkreditbetrug/#:~:text=Warenkreditbetrug%20ist%20also%20kein%20eigener,bei%20diesem%20einen%20Irrtum%20erregt.
Stin und seine Ausreden.
Da kramt er einen Fall von 2018 aus seiner Mottenkiste, in welchem der Staatsanwalt drei Jahre und vier Monate Gefängnis forderte.
Ob der Angeklagte dann wirklich zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, ist völlig offen!
Was stin natürlich wieder einmal nicht kundtat, ist die Tatsache, dass es sich bei diesem Angeklagten um einen 49 Jahre alten, vorbestraften Betrüger handelte, der bereits mehrfach wegen gleicher Delikte auffällig geworden war.
So war dieser Betrüger nur fünf Wochen vor dem Frankfurter Fall, wo er die Klinik auf den Behandlungskosten von 53 800 Euro sitzen ließ, in einem Darmstädter Krankenhaus auf die gleiche Weise aufgefallen und Behandlungskosten von rund 20 000 Euro schuldig geblieben.
https://www.t-online.de/region/id_83151398/staatsanwaltschaft-betruegerischer-patient-soll-in-haft.html
Es ging in diesem Fall also nicht primär um die Krankenhaus-Schulden, sondern um Betrug, da er vorsätzlich handelte und dies ein strafbares Vorgehen ist.
Die Folgen werden in § 263 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) beschrieben.
Deshalb nochmals:
„Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen?
Nein, heutzutage wird niemand nur wegen seiner Schulden eingesperrt.
Haben Schuldner Rechnungen oder die Raten für einen Kredit nicht bezahlt, droht keine Inhaftierung.
Ihr Gläubiger muss dann versuchen, seine Ansprüche auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen.“
https://www.schuldnerberatung.de/wegen-schulden-ins-gefaengnis/
wenn alles so einfach wäre, wie es sich Wolfi vorstellt.
Aber da er wieder mal am wesentlich vorbei schwurbelt – gerne nochmals genauer erklärt.
Das Schulden machen nicht strafbar ist – ist eben falsch.
Bestelle ich bei Otto Ware, kann die danach nicht zahlen, weil ich vll zwischenzeitlich arbeitslos geworden bin, so ist hier nur zivilrechtlich zu handeln.
Also Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und danach EV und Pfändung.
Bestelle ich bei Otto Ware, weiß aber genau – dass ich die nicht zahlen kann, beziehe z.B. Hartz4 – dann ist das vorsätzlicher Betrug und strafbar.
Gleiches bei Krankenhauskosten. Lege ich mich einfach ins KH, erkläre denen, dass ich es selbst bezahle und kann es dann am Ende nicht,
so ist das Betrug.
Werde ich nach einem Unfall einfach bewußtlos in ein KH gebracht – dort operiert, danach zur Rechnung gebeten – so ist das kein Betrug.
Ich hoffe, dass es einfach gestrickt erklärt – für dich nun etwas klarer rüberkommt.
Der Fall, den ich gebracht habe – der passt schon.
das ist eben so erklärt – falscn.
Erfährt z.B. ein Versandunternehmen, dass der Besteller bei mehreren Versandunternehmen bestellt hat,
obwohl er nur Hartz4 bezieht – kann er Anzeige wegen Bestellbetrug stellen. Es könnte dann eine
Strafe, vll sogar Haft folgen.
Juristen nennen es dann: Warenkreditbetrug.
Hier nochmals ein Nachweis dazu, der das ganze noch genauer schildert.
Somit sind deine Erklärungen widerlegt, dass Schulden machen – absolut nicht strafbar ist.
https://www.juraforum.de/lexikon/bestellbetrug
Also im Prinzip macht sich jeder Bürger, der eine Bestellung aufgibt, Hartz4 bezieht – strafbar, weil Hartz4 nicht
pfändbar ist – oder auch jene, die in P-Konto unterhalten.
Die dürften eigentlich gar keine Bestellungen tätigen, die nicht aus dem Hartz4-Einkommen bestreitbar sind.
Da man bei stin´s Aussagen zumeist nicht weiß, ob er wieder einmal eine seine Vermutungen äußert oder er es evtl. ernst meint, will ich mich nicht allzu negativ äußern, sondern nur richtigstellen.
So ist es natürlich wieder völliger Unsinn, wenn stin behauptet:
„ Stimmt er zu – und kann dann nicht zahlen, ist es eigentlich Betrug, in DACH geht man in Haft. Gibt einige die hier einsitzen.“
Richtig ist:
„Die Angst davor, wegen Schulden ins Gefängnis zu kommen, ist weit verbreitet.
Immerhin tut man etwas Unrechtes, weil man Rechnungen nicht bezahlt oder vereinbarte Kreditverträge nicht einhält.
In Deutschland kann jedoch niemand einfach ins Gefängnis kommen, weil er verschuldet ist.“
https://ratgeber.advoneo-schuldnerberatung.de/haftbefehl-wegen-schulden/
Grundlage ist:
„Im sog. Protokoll Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wurde mit Datum vom 16. September 1963 das Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden ausdrücklich normiert.
Der Text lautet:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“
(Vgl. auch Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte [ICCPR], vom 19.12.1966 [BGBl. 1973 II 1553], Art 11.: Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.)
Diese Norm gilt auch in Deutschland.
Und tatsächlich kann in Deutschland niemand allein wegen seiner Schulden in Haft genommen werden.“
Und nur nebenbei:
Deutschen Krankenhäusern entsteht jährlich ein hoher dreistelliger Millionenschaden durch Patienten, die für ihre Behandlung nicht aufkommen.
Besonders Personen aus Südosteuropa sind säumig.
So ist z.B. den Kliniken in Deutschland im Jahr 2015 ein finanzieller Schaden von mindestens 150 Millionen Euro entstanden.
https://rp-online.de/panorama/deutschland/auslaendische-patienten-zahlen-oft-klinik-rechnungen-nicht_aid-18606403
das meinte ich damit nicht. Sondern eher in diese Richtung.
https://www.fnp.de/hessen/staatsanwaltschaft-betruegerischer-patient-soll-haft-10431361.html
Wenn ich also in D einer Behandlung zustimme und mich dahingehend äußere, dass ich die Rechnung dann
privat bezahlen werde, es danach aber nicht kann – das ist Betrug und da geht man auch in DACH in Haft, in
TH auch.
SIE nennen mich einen Luegner!?
Ausgerechnet Sie?
Asiatische Urlauber, thailaendische Urlauber, … haben alle eine Versicherung? DAS glaube ich aber nicht!
Aber auch darum geht es nicht! Wieso muss sich in TH ein Urlauber, Unternehmer, … auf den Strassen zusammenfahren lassen, bei Ausfluegen, Touren schwerverletzen lassen und er muss dann einen Versicherungsschutz haben. Und dann auch noch einen fuer ein super teures KH, das er sich niemals in der Heimat leistet!!!
Die wirklich reichen Touristen, die TH nur noch haben wollen, haben keine Versicherung!!! Keiner!
Und wieso machen das Europaer, Chinesen, Afrikaner, Amerikaner, …?
DANN sollte eine Reisewarnung herausgegeben werden! Wie soll ein Urlauber, der geradeso dem Tot von der Schippe gesprungen ist , ~4 Wochen bewegungsunfaehig im KH liegt, das alles managen!??
Soll das heissen die KHs verweigern lebensrettende Massnahmen??? Und hinterher stellt sich raus er ist Thai, hat aber den falschen Pass gezueckt!
Ist das bei den Rettungswagen jetzt auch schon so? Ist das der Grund, dass die Verkehrstoten weitersteigen?
Link oder :Liar:
Genau, so laeuft das nicht!!! Er muss gemaess Notfallverordnung ins nachste KH gebracht werden! Ist das ein PKH muss dort zu zivilen Preisen die Transportfaehigkeit hergestellt werden und dann in ein StaatsKH gebracht werden.
Ist das der Grund, warum jetzt keine Notaerzte mehr zur Unfallstelle fahren, habe hier zumindest schon lange keinen mehr gesehen.
Hat ein Notarzt, die Transportfaehigkeit hergestellt, muss der Patient ins naechste StaatsKH gebracht werden!!!
DAS waere aber schon ein grosser Hammer, weil das bis zu 10.000VTs ausmachen koennte.
NEIN!!!! siehe oben.
Wer sind Sie denn? das wurde alles schon zigmal abschliessend diskutiert und jetzt kommen Sie, STIN0815, und drehen wieder Ihre Gebetsmuehle.
Was fuer ein Quatsch! Siehe oben! Gehen muss er schon gar nicht!
Nicht beantwortet!
Zensiert, da OT!
Zensiert, da OT.
Upps, und der Farang? Kann der noch zu diesen "verdaechtigen Aerzten" gehen?
Die haben Hunderttausende Aktien, warum sollte das nicht so sein. Jeder Parlamentarier, usw muss das anzeigen und darf nicht mit abstimmen usw..
Gibt es da Zwangseinweisungen nach einer Fiebermessung!???
Gemaess NotfallVO gehoeren die abder auch alle in ein StaatsKH!
Quarantaene(Hotels) hat es halt nicht so viele.
Ueber die Bruecke gehe ich nicht!!
Unbewiesene MILCHMAEDCHENRECHNUNG!!!!!
Dann braeuchte der Staat nicht mehr die Kredite zu tilgen.
Ausserdem ist es Volkseigentum.
WAS zahlen die PKHs (unabhaengig von Steuern) dafuer???
Zensiert, da OT
Das sehe ich NICHT so.
Unabhaengig davon wurden in TH vor Monaten >200 Mitarbeiter geschult Forderungen im Ausland beizutreiben!!! Bedingung ist dabei, man muss einen rechtskraeftigen Titel haben.
Und das ist bei dem Versicherungsgeschwurbel eben nicht.
Ansonsten darf NIEMALS ein Rettungswagenfahrer irgenwas mit dem Patienten "aushandeln". Er muss immer nach der NotfallVO ins naechste KH bringen.
wurde die Transportfaehigkeit vom Notarzt hergestellt, muss er ohne Martinshorn und Blaulicht ins naechste StaatsKH gebracht werden.
Beim Autounfall immer!
Thai-Urlauber haben natürlich immer ihre kostenlose Behandlung in einem KH – ID_Card reicht aus.
Asiatsiche Urlauber müssen bei Ankunft 300 Baht zahlen, sind dann während des Aufenthalts in TH auch versichert.
es geht nicht nur um Verkehrsunfälle – die aber auch versichert sein sollen, falls der Thai kein Geld hat.
Es geht aber auch um Krankheiten, wie Herzinfarkt usw. – warum muss Thailand das für Touristen bezahlen. Macht EU auch nicht.
Ohne Versicherung lässt die EU keinen Thai ins Land.
Übrigens sind die PKH´s in TH meist billiger als im Heimatland, vor allem, wenn man in der USA, Schweiz, usw. lebt.
Doch, meist alle – weil die in der Heimat bei Barmer usw. privat versichert sind. NEOT z.B. hat eine Privat-Versicherung,
die zahlen auch weltweit alles an Arzt und KH-Kosten.
Andere haben DKV Versicherung – kostet um die 10 EUR – die haben die dauernd, wie ich auch oder meine Frau ebenfalls.
Wieder andere Reiche, haben die Gold-Mastercard, die deckt auch alles ab, wenn man damit die Flugreise zahlt.
Das machen meist Manager.
Afrikaner vll nicht, die sind die Ratten, Kakerlaken usw. in einem KH in ihrem Heimatland schon gewöhnt,
auch die 30-Betten Räume.
Aber ein Europäer, Amerikaner eher nicht.
Warum hast du eine PKV für dich und deine Familie? Leg dich mal in Ranong ins staatlichen KH – in so ein Drecksloch, wo dann
30 Patienten nachts schnarchen stöhnen usw. – ich habe dazu keinen Bock.
Wird schon gemacht, die Webseite der britischen Botschaft warnt vor dem Verkehr.
Aber mit einer Versicherung, wie du sie hast – muss er nix managen oder seine Frau um einen Spendenaufruf bitten.
Nein, die stabilisieren ihn und dann fragen sie ihn, ob er bleiben oder in ein PKH verlegt werden möchte.
Bis zu diesem Zeitpunkt kostet es nix.
nein, ist das Unfall-Opfer noch ansprechbar – entscheidet dieser wohin er möchte.
Wenn nicht, wird er ins nächste KH gebracht und stabilisiert.
i.d.R ist ein Arzt dabei. Außer das KH ist gleich um die Ecke.
Wie schon erwähnt, das Opfer entscheidet wohin er gebracht werden soll – wenn er das kann.
Ansonsten die Ehefrau oder Notarzt/Rettungssanitäter – die dann das KH anfunken und vorbereiten.
macht man bei uns so.
In Ranong vermutlich nicht, weil es dort weit und breit kein PKH gibt. Dort wird man ihn erst in das Hospital Ranong bringen, danach sieht man dann,
wohin er möchte.
wie schon erklärt, so läuft das. Ob er geht oder sich bringen lässt, entscheidet auch er.
kann er, aber die RKV zahlt dann nicht. Er muss diese Ärzte/KH´s – die nicht auf der Liste der
PKV stehen, selbst bezahlen.
ja, das wäre dann ein Interessenskonflikt.
nein, aber es wird sich vermutlich jeder Farang für ein PKH entscheiden, oder er kommt in so ein Zeltlager und muss dort mit
100en Patienten leben.
Nein, in der NotfallVO steht nix, dass man in ein staatliches KH muss. PKH´s müssen nur Ausländer aufnehmen,
die aber kein Geld haben – die müssen dann stabilisiert werden und danach das PKH verlassen.
xxxxxxxxxxxxx
Kein Sanitaetswagenfahrer darf irgendwelche Verhandlungen oder Absprachen fuehren, Wenn der Patient noch nicht transportfaehig ist.
DAS ist der Grund, warum auf dem Weg zum KH unverhaeltnismaessig viele sterben. UND GERADE SIE UND IHR NETZWERK SIND ES< DIE DAS DER REFORMREGIERUNG VORWERFEN>
WER hat entschieden, es faehrt kein Notarzt mehr raus.
WER???
Ausserdem sollten Sie und Ihr Roadsafty genau das in den Statistiken angeben.
Wird der Patient nicht stabilisiert usw kann es um Sekunden gehen und er ist verloren und dann heult das PKH, …
Ich glaube ich spinne!
xxxxxxxxxxxx zensiert – sinnbefreit
nein, tut er auch nicht. Die rufen die Einsatzzentrale an, die entscheiden dann, wohin
das Unfallopfer gebracht werden soll. Bei Notfall meist ins nächste KH zur Stabilisierung.
Ich mach mal da eine grobe Rechnung: von den insgesamt 26.000 VT – sterben auf der Strasse vor Ort um die 15000 sofort.
11.000 sterben während des Transports oder später im KH. – also beim Transport vermutlich um die 5000.
niemand, weil der Notarzt mitfährt, wenn der Anrufer den Unfall als schwer beschreibt.
Dazu kommen jetzt, vor allem in den Städten die neuen 5G Krankenwagen, wo die Rettungssanitäter per Brille schon
Daten vorher an das KH senden, – kommt der Patient an, wissen die schon alle und sind schon vorbereitet.
Thailand neue intelligente Krankenwagenausrüstung
Die Rettungsmannschaft für intelligente Krankenwagen würde eine Augmented Reality (AR) -Brille tragen, die Bilder in Echtzeit an Krankenhäuser zurücksendet. Ärzte können die Symptome der Patienten wie Schlaganfall oder Unfallwunden beobachten.
Also keine Sorge – dürfte aber in dem Regenloch Ranong alles ein wenig anders ablaufen.
Man hört ja, dass dort die Patienten noch mit Elefanten ins KH transportiert werden.
nein, niemand heult – aber ich wäre schon lieber beim Stabilisieren im Bangkok Hospital, als in einem Dorf-KH, wo der Arzt seinen
Abschluß gekauft hat.
Sie ueberbieten sich mit Ihrer Luegerei immer mehr.
Der "Fehlbetrag von 300Mio TB"
ist eine endlos Gebetsmuehle von STIN:
Es wurde bis heute wer diese Rechnungen nicht bezahlt hat!
Wenn ein Thai Fahrerflucht begeht, nachdem er einen auslaendischen Urlauber krankenhausreif gefahren hat, wird wohl keiner verlangen, der Urlauber muss dafuer zahlen.
Insbesondere nicht, wenn man den Auslaender statt in ein StaatskH (siehe Notfallverordnung) fuer zB 50.000TB in ein 5Sterne PKH wo die Rechnung dann bis zu 5.000.000 betraegt.
Das Gleiche gilt, wenn der Thai keine deckende Versicherung hat.
Wie schon mehrmals geschrieben und von STIN immerwieder geloescht, geht das in den meisten Faellen auf Versicherungsbetrug hinaus.
Trotzdem kommt das immer wieder hoch.
Wer hat denn da alles Interessenkonflikte?
Da reicht es schon , wenn der Ehepartner Aktien haelt!!
Wenn man ein totes Pferd reitet, soll man absteigen!
Diese PKHs sind immer mehr Geisterpferde.
Jetzt schiebt man denen die Natuerheikunde (STAATSEIGENTUM)auch noch zu.
Damit haette man die StaatsKHs sanieren koennen und die Versorgung der Alten sichern koennen.
Fuer mich bleibt das Versicherungsbetrug, wenn ein Urlauber von einem Dritten geschaedigt wurde und das wird ueber die Urlaubsversicherung abgewickelt!
Das wurde jetzt schon sooft dargestellt, trotzdem kommt das wie bei einem trotzigen Kind immer wieder hoch!
leider Fakt.
Alles Ausländer, die in TH keinen Zugang zur Grundversorgung haben. i.d.R Westler, weil
Wanderarbeiter sich sicher nicht in ein PKH bringen lassen.
Erstmal muss er zahlen, bis der Thai-Fahrer gefasst wurde. Weil vll lügt der Farang ja und es war gar kein
Thai, sondern auch ein Farang.
Aber erklären Zeugen, dass es ein Thai war – zahlt i.d.R. der Unfall-Fond für Ausländer die PKH-Rechnung.
Kennt man den Thai per Namen, zahlt die Versicherung dem Farang erstmal die Rechnung – danach holt sie sich den
Betrag vom Thai zurück, falls der nicht versichert oder betrunken war bzw. keinen FS hatte.
Läuft so ähnlich wie in Deutschland.
läuft so nicht. Wenn der Farang den Rettungsdiensten erklärt: bitte bringt mich in ein staatliches KH, dann
bringen die ihn natürlich dort hin. Ist er nicht mehr ansprechbar und auch keine Ehefrau o. dgl. anwesend, bringt man ihn
vermutlich erstmal in ein PKH und stabilisiert ihn dort nach der Notfallverordnung. D.h. er muss – wenn er aufwacht und sich entscheidet,
in ein staatliches KH zu gehen – keinen Cent zahlen.
Bleibt er aber im PKH, wird man ihn fragen, ob er eine Reisekrankenversicherung o.ä. hat. Verneint er, wird er
darüber aufgeklärt, dass er dann selbst zahlen muss. Auch einen ungefähren Betrag wird man ihm mitteilen.
Stimmt er zu – und kann dann nicht zahlen, ist es eigentlich Betrug, in DACH geht man in Haft. Gibt einige die hier einsitzen.
dann zahlt trotzdem die Versicherung und macht Regress-Anspruch gegen den Thai.
Ja, gibt es auch unter den Farangs.
Die suchen dann einen Thai-Arzt, der dann überhöhte Rechnungen ausstellt, die die Farangs dann in ihrem
Heimatland kassieren.
Macht ein Kunde so – der geht zum Zahnarzt, lässt sich Sachen machen, die die RKV nicht abdeckt und der Atzt stellt ihm
dann gefälschte Rechnungen aus, damit der Kunde alles kassieren kann.
Aber kommen die in D drauf, wird er bei einer Heimreise sicherlich von mehreren Personen in Uniform empfangen werden.
Aber ist nicht die Mehrheit – sind Einzelfälle.
Die PKV haben da auch schon darauf reagiert und alle PKH´s, die verdächtigt werden, das so zu machen, aus der Liste
gestrichen. Mein Sohn kann nur mehr zu ausgewählten Ärzten und PKHs gehen. Andere zahlt die Versicherung nicht mehr.
Niemand.
der müsste dann Aktien vom PKH haben und Aktien von der RKV. Wer hat das aber?
ja, während Corona gut möglich. Da lassen alle jene, die Schönheits-Op´s machen wollen, das aufschieben.
Die PKHs konzentrieren sich nun auf Corona-Erkrankungen. In Chiang Mai sind die PKH´s so ausgelastet, dass es keine finanziellen Probleme gibt.
Die halten sich besser über Wasser, als Hotels.
Das sind eher Zusatz-Geschäfte – damit können die nicht leben, weil es auch keine Thai- oder ausl. RKV zahlt.
der Staat hat aber nun mal von PKH´s – die Steuern zahlen müssen – mehr davon.
Warum verkauft man in D wie am Fließband staatliche KH´s?
nein, kein Versicherungsbetrug – kann man korrekt bei der Schadensmeldung angeben, die zahlen trotzdem, mit dem Hinweis:
Wenn Sie von andere Stelle bezahlt werden, informieren Sie uns bitte.
D.h. der Versicherungsbetrug würde erst dann beginnen, wenn man z.B. auch vom Thai-Fond die Rechnung bezahlt bekommt,
dies gegenüber der RKV aber leugnet und die nicht darüber informiert. Also wenn man dann doppelt kassiert.
Weil es eben eine Lüge von dir ist. Frag die DKV, AXA, ADAC in Deutschland. Kein Betrug.
Steuern? In Rechtsstaaten dienen diese zur Deckung aller Ausgaben.
Fließt diese Einnahme in die Jahresrechnung oder in eine schwarze Kasse?
Wieso wird das Geld nicht genutzt um das Defizit zu tilgen?
Was für eine "Versichering" ist das? Für die "Tarife" der PKHs?
Was ist mit über70jährigen?
Wird das als Versicherung von der Immigration anerkannt?
Ich denke das alles wird TH noch weiter herunterziehen und die PKHs trotzdem nicht retten!
Wer da Aktien hat, hat natürlich einen Interessenkonflikt.
Nicht unbedingt – können auch als Rücklagen verwendet werden, wie derzeit in der Rentenkasse in D, die überquillt.
mit einem Teil werden die Versicherungen gezahlt, der andere Teil sind Staatseinnahmen und kommen in die
Staatskasse.
Ist das Geld in der Staatskasse angelangt, wird ja das Defizit geringer. Passiert also schon so.
TH hatte bis Corona ein gesundes Defizit.
Spielt eigentlich keine Rolle – man bekommt Gratis-Behandlung bei Corona-Infektion und fertig.
Muss sich selbst um nix kümmern. Wie die PKH´s oder staatlichen KH´s das mit den Versicherungen
abrechnen, ist nicht dein Problem.
Ja, auch für über 70-jährige und ja, wird von der Immi anerkannt.
nein, weiter runter geht nicht mehr – TH hat derzeit NULL-Tourismus, also sind schon am Ende angelangt.
PKH´s, die sich ganz auf Medical-Tourism konzentriert haben, wird es in der Tat nicht retten.
Aber die haben genug Rücklagen, die sie über die Krise bringen werden. Dazu kommt noch, dass viele
Reiche während der Corona-Krise lieber ins PKH gehen, dass bringt auch Geld. Dazu kommt noch, dass in TH Unternehmen
ihr Personal sofort nachhause schicken können – Kündigungsfristen usw. gibt es kaum.
Ja, wenn z.B. eine Direktor eines staatlichen KH´s Aktien eines PKH´s hat und Patienten dann
in die PKH umleitet – das wäre in der Tat ein Interessenskonflikt. Ist auch illegal und würde
eine Kündigung nach sich ziehen.
Macht also wohl kaum einer.
300 THB fuer gaarnix , davon 34 THB fuer eine Versicherung!
Wogegen ? Dafuer dass man endlich schlau wird?
Wenn es wenigstens zweckgebunden (6666) waere.
Wer kann sich nochmal an die 700THB Ausreisegebuehr erinnern
die es vor X Jahren mal gab? Dafuer durfte man wenigstens raus!
Ich hoffe sehr das Thailänder überall in der Welt auch eintritt bezahlen werde müssen .