Premierminister Prayuth Chan-o-cha hat eine Anordnung zur Einschränkung der Meinungsfreiheit gemäß Abschnitt 9 des Notstandsdekrets widerrufen, nachdem das Zivilgericht eine einstweilige Verfügung gegen ihre Verwendung erlassen hatte.
Der Befehl des Premierministers zielte darauf ab, die Verbreitung von Fehlinformationen und Nachrichten zu verhindern, die die Regierung als „erschrecken“ betrachtete und die Internetzensur bedrohten.
Am Freitag erließ das Zivilgericht eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Verordnung des Premierministers, da sie gegen das Gesetz verstoße. Das Gericht sagte, es gebe bereits Gesetze, die dafür verwendet werden könnten.
Die Verordnung wurde angesichts zunehmender Kritik am Umgang der Regierung mit der Coronavirus-Epidemie und den Impfprogrammen erlassen.
Die Ankündigung von General Prayuth zur Aufhebung der 29. Verordnung, die gemäß Abschnitt 9 des Notstandsdekrets über die öffentliche Verwaltung im Notstandsdekret erlassen wurde, wurde am Dienstag in der Royal Gazette veröffentlicht.
In der Ankündigung hieß es, das Zivilgericht habe die Durchsetzung der am 29. Juli erlassenen Verordnung vorübergehend ausgesetzt, bis etwas anderes angeordnet wird.
Das Center for Covid-19 Situation Administration (CCSA) sagte, die Beamten hätten die Verordnung noch gegen niemanden durchgesetzt und könnten andere Gesetze anwenden, wie vom Gericht erwähnt.
Der Ministerpräsident beschloss daher, die Verordnung aufzuheben.
Die Ankündigung wurde am Montag von General Prayuth unterzeichnet und trat sofort in Kraft.
Die Human Rights Lawyer Alliance und 12 Medien hatten beim Zivilgericht eine Beschwerde gegen General Prayuth, ebenfalls Leiter der CCSA, eingereicht.
Sie beantragten die Aufhebung der 29. Verordnung, die die National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) ermächtigte, den Internetzugang von Nutzern sozialer Medien zu sperren, die Inhalte posten, die Menschen „erschrecken“ könnten.
Zu den Medien, die die Petition unterzeichneten, gehörten The Reporters, VoiceTV, The Standard, The Momentum, The Matter, Prachatai, Dem All, The People, Way Magazine, Echo und Plus Seven. / Bangkok Post
Die Human Rights Lawyer Alliance und 12 Medien hatten beim Zivilgericht eine Beschwerde gegen General Prayuth, ebenfalls Leiter der CCSA, eingereicht.
Offensichtlich war die Eingabe der Demokratie Anwaelte so hieb und stichfest
dass das oberste Zivilgericht nicht anders entscheiden konnte.
Trotzdem ist damit nicht viel erreicht weil die Spione und Denunzianten der regimetragenden Firmen und der Behoerden ueberall sitzen und jenseits der geltenden Gesetze oder Gerichtsurteile operieren koennen!
Wo kein Klaeger da kein Richter!
Was mich noch viel mehr bestuerzr ist, dass bei dieser Sammelklage keines der fuehrenden Medien Thailands mitgemacht hat.
Das zeigt wie sehr die Auftraggeber dieser Militaerdiktatur diese Medien im Griff haben.
das auch, aber in einer Diktatur, gibt es keine Gerichtsentscheidungen in solchen Fällen.
Prayuth hätte das vor der Wahl mit Art. 44 eingerichtet und fertig.
naja, natürlich werden Geheimdienste auch dann noch observieren, wenn es gerichtlich nicht erlaubt wurde.
Macht der Verfassungschutz aber in DE auch, bei der AfD, Pegida usw. – haben sie immer, auch wenn die
Gerichte es verboten haben.
Hat in DE auch kein Medium mitgemacht, als die AfD klagte.
naja, lese aber auch schon oft sehr kritische Berichte in der Bangkok Post – da frage ich mich oft: ist der am nächsten Tag noch in Freiheit.
Aber was die Medien betrifft: jede Demokratie versucht, diese unter Kontrolle zu bringen.
Merkel hat es mit Springer geschafft
Kurz mit Benko – der sich in die österr. Bildzeitung (Kronenzeitung) einkaufte und nun steuern kann.
Siehe auch Berlusconi mit seinen Medien-Unternehmen usw.