Khon Kaen: Amerikaner, der wegen Vergewaltigung u.a. verhaftet wurde, behauptet “high” gewesen zu sein

Ein Amerikaner, der in Bangkok wegen des Angriffs und der Vergewaltigung einer Masseurin in Khon Kaen festgenommen wurde, behauptete, er sei zu diesem Zeitpunkt stark unter Drogen gesetzt gewesen, teilte die Polizei am Samstag (2. Oktober) mit.

Der 37-jährige Verdächtige, den die Polizei nur als Robert identifizierte, wurde in einem Hotel in der Soi Nana an der Sukhumvit Road in Bangkok festgenommen. STIN berichtete hier.

Die Festnahme erfolgte fünf Tage, nachdem eine 45-jährige Masseurin in einem traditionellen Massagesalon im Bezirk Muang von Khon Kaen schwer angegriffen und vergewaltigt worden war .


Ein amerikanischer Verdächtiger einer Vergewaltigung wird in einem Hotel in der Soi Nana
an der Sukhumvit Road in Bangkok festgehalten, wo er am Samstag (2. Oktober) festgenommen wurde.

Nachdem der Verdächtige auf einem Motorrad geflohen war, habe er im Bezirk Ban Phai der nordöstlichen Provinz eine obszöne Handlung gegen ein 13-jähriges Mädchen begangen, sagte Pol Gen Damrongsak Sajjaphan, ein stellvertretender nationaler Polizeichef.

In den früheren Medienberichten hieß es, das Mädchen sei  von einem LKW Fahrer vor einem Vergewaltigungsversuch des Amerikaners gerettet worden, der der Beschreibung des für die Vergewaltigung gesuchten Mannes entsprach.

Der Fall schockierte die Öffentlichkeit, und der nationale Polizeichef Pol Gen Suwat Jangyodsuk ordnete maximale Anstrengungen an, um den Täter in Gewahrsam zu nehmen, da er keine Angst vor dem Gesetz zeigte, sagte Pol Gen Damrongsak.

Die Polizei untersuchte die Aufnahmen der Videoüberwachungen vom Tatort und von anderen Orten und überprüfte gleichzeitig auch die Daten der Einwanderungsbehörde, die Aufschluss über den amerikanischen Verdächtigen geben.

Die Ermittler fanden dabei heraus, dass er in einem Hotel in der Soi Nana in Bangkok wohnte, und beantragten die Genehmigung des Provinzgerichts Khon Kaen, um ihn festnehmen zu können.

Aus dem Zimmer des Mannes wurde auch die Kleidung beschlagnahmt, die er an dem Tag trug, an dem die Straftaten begangen wurden. Die festnehmenden Beamten beschlagnahmten zusätzlich auch noch sein Motorrad.

Die Polizei hat ihn wegen Körperverletzung, bei der eine andere Person schwer verletzt wurde, wegen Vergewaltigung und wegen rechtswidrigem festhalten einer Person angeklagt.

Bei der Vernehmung habe der Verdächtige die Vorwürfe gestanden, teilte die Polizei später den lokalen Medien mit. Er behauptete, er habe an diesem Tag Speed-Pillen genommen und dies habe sein sexuelles Verlangen geweckt. Er befindet sich in Polizeigewahrsam, bis weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. / Bangkok Post

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
gg1655
Gast
gg1655
3. Oktober 2021 7:19 pm

Auch hier würde ich wie bei allen Fällen in dem Drogen oder Alkohol im Spiel sind dafür Plädieren das Drogen- oder Alkoholkonsum niemals Strafmildernd sondern nur Strafverschärfend gewertet wird.  Es kann nicht sein das sich jemand zudröhnt und dann Schwere Straftaten begeht mit der Ausrede: Ich war halt Dicht, Betrunken, Stoned oder sonst was am Ende besser davonkommt als wenn er Nüchtern gewesen wäre.  

berndgrimm
Gast
berndgrimm
4. Oktober 2021 10:25 am
Reply to  STIN

Ich habe diesen Taeter nie verteidigt sondern nur darauf hingewiesen dass die Schuldigen an seinem Hiersein wie immer in Thailand absolut straflos davon kommen.Sein Aufenthaltsstatus wurde nicht bekanntgegeben.

Ausserdem moechte ich darauf hinweisen dass fuer Thai sowohl Alkoho-l als auch Drogenkonsum durchaus als strafmildernd angesehen werden und auch die natuerliche Thai Bloedheit als Schuldunfaehigkeit betrachtet wird.

Von wegen :Dummheit schuetzt vor Strafe nicht!

Ausserdem , wenn STIN seine Strafkriterien auch fuer Thai anwenden wuerde und wenn es hier wirklich eine funktionierende Polizei geben wuerde dann waeren die Strassen nicht nur in BKK noch viel leerer als waehrend Covid.