Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch (10. November) entschieden, dass die Aktionen von drei Protestführern bei einer Kundgebung an der Thammasat Universität im August letzten Jahres ein Versuch waren, um die konstitutionelle Monarchie zu stürzen.
Das Urteil beinhaltete Vorwürfe von Natthaporn Toprayoon, einem Anwalt und ehemaligen Berater des obersten Ombudsmanns, der das Gericht ersuchte, zu prüfen, ob die Handlungen der Menschenrechtsanwälte Arnon Nampa, Panupong Jadnok und Panusaya Sithijirawattanakul gegen Abschnitt 49 der Verfassung verstoßen.
Der Abschnitt verbietet es den Menschen, ihre Rechte und Freiheiten zu nutzen, um das demokratische Regime mit dem König als Staatsoberhaupt zu stürzen.
Die Mehrheit der Richter des Verfassungsgerichts entschied, dass die Handlungen des Trios verdeckte Absichten hatten, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben, um das demokratische Regime mit dem König als Staatsoberhaupt zu untergraben und zu stürzen. Die Richter forderten das Trio und ihre Unterstützer daher dazu auf, sie zu stoppen.
Bei einer Kundgebung am 10. August letzten Jahres auf dem Rangsit Campus der Thammasat Universität im Bezirk Khlong Luang von Pathum Thani verlas Frau Panusaya eine Reihe von zehn Forderungen, darunter eine Reform der Monarchie. Der Vorfall schockierte viele Menschen und sie begannen die Demonstranten des Überschreitens der Grenze zu beschuldigen.
Nach dem Urteil des Gerichts äußerte Frau Panusaya ihre Ablehnung und sagte, dies sei nicht akzeptabel.
„Die 10 Forderungen waren nicht darauf ausgerichtet, die Monarchie zu stürzen, sondern zu reformieren, was zu Verbesserungen der Institution führen wird. Die vorgeschlagenen Änderungen des § 112 [des Strafgesetzbuches oder des Gesetzes zur Majestätsbeleidigung] sind auch kein Versuch, die konstitutionelle Monarchie zu stürzen. Wir bestehen darauf, dass wir die 10 Forderungen weiter vorantreiben“, sagte Frau Panusaya.
Herr Arnon und Herr Panupong erschienen nicht vor Gericht, um das Urteil zu hören, da sie sich jetzt im Gefängnis befinden, nachdem sie mehreren Anklagen, darunter auch wegen Majestätsbeleidigung, ausgesetzt waren.
Frau Panusaya sagte, sie sei besorgt, dass die Entscheidung des Gerichts Auswirkungen auf die Einreichung eines Antrags auf Änderung von Abschnitt 112 vor dem Parlament haben könnte. Die Protestgruppe werde die Details des Urteils prüfen, bevor sie ihren nächsten Schritt ankündige, sagte sie weiter.
Herr Natthaporn sagte, das Urteil werde den Weg für weitere strafrechtliche Schritte gegen die Demonstranten ebnen. Das Urteil des Gerichts sei für alle Behörden rechtsverbindlich, fügte er hinzu. Gegen das Trio habe er zudem bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige eingereicht.
Die Beobachter stellten jedoch fest, dass, wenn das Trio wegen des Versuchs, die konstitutionelle Monarchie zu stürzen, strafrechtlich verfolgt werden soll, es solide Beweise für solche Anschuldigungen geben muss.
Laut den Beobachtern wird es schwierig sein, nur aufgrund ihrer Rede während der Kundgebung ein Strafverfahren gegen sie einzuleiten.
Jade Donavanik, eine Rechtswissenschaftlerin und ehemalige Beraterin des Verfassungsausschusses 2017, sagte, dass jeder, der die Protestbewegung noch unterstützt oder an ihren Aktivitäten teilnimmt, auch rechtliche Schritte einleiten wird, da die Polizei das Urteil des Verfassungsgerichts als Grundlage für die Erhebung von Strafanzeigen anführen wird.
Stithorn Thananithichote, der Direktor des Office of Innovation for Democracy am King Prajadhipok Institute, sagte, die Protestbewegung werde nach dem Urteil des Gerichts machtlos.
Er sagte auch, dass Abschnitt 49 der Verfassung keine Strafen für Übertreter vorsehe. Es bleibt daher abzuwarten, ob das Strafgericht das Urteil des Verfassungsgerichts für Maßnahmen während des Verfahren gegen das Trio zitieren wird, gegen das auch noch andere Strafverfahren gegen sie anhängig sind.
Yutthaporn Isarachai, ein Politikwissenschaftler von der Sukhothai Thammathirat Open University, sagte, er erwarte, dass das Urteil des Gerichts während ihrer Prozesse zitiert wird. Diejenigen, die der Rebellion oder des Versuchs, die konstitutionelle Monarchie zu stürzen, für schuldig befunden werden, müssen nach dem Strafgesetzbuch mit lebenslanger Haft oder sogar mit dem Tod rechnen.
berndgrimm sagt:
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12. November 2021 um 7:55 am
In D war gestern Karnevalsanfang. Im Rheinland Hoppeditz Erwachen.
STIN ist sofort in die Buett gesprungen und hat Alles nivelliert.
Der Unterschied zwischen D und TH ist dass in D so ziemlich Alles herauskommt und Rechtsstaatlich verarbeitet wird.
In TH handelt es sich meist um haltlose Verleumdungen die von einer parteiischen Staatsanwaltschaft und Justiz zu Propagandazwecken aufgeblasen werden und von STIN in Deutsch veroeffentlicht werden.
Das ganze 112 Gedoens gehoert natuerlich auch dazu.
Solche Gesetze gibt es auf der ganzen Welt aber nur in TH und aehnlich gelagerten Unrechtsstaaten werden sie so parteiisch missbraucht.
Wichtiger als eine gerichtliche Verurteilung ist in Thailand die Vorverurteilung durch die Regimepropaganda.
Ja, wird wohl alles abgesagt.
Eher nicht, sonst müssten die wohl Merkel & Co verhaften. Bei der ist ja noch nicht mal
die Akte aus dem Osten öffentlich. Vielleicht macht das dann Scholz 🙂
Ich habe leider kein allzu großes Netz an investigativen Journalisten, nur eben Offizielle die ich im Bereich Chiang Mai und auch Trang im SÜden
fragen kann. Aber das wird ja hier auch meist verleugnet, also mach ich weiterhin Konserven-Berichte.
Wo sollte ich sonst verifizierte Infos her bekommen. Ich recherchiere ja eh schon manchmal, wenn ich Zeit habe und frage auch schon
mal Beteiligte, die ich auf Facebook/Twitter ausfindig machen konnte, ob es so stimmt, wie man berichtet.
Auch schon mal einen WHO-Angestellten aus BKK – wie Verdasco o.ä.
Aber mehr geht halt nicht.
Nur deine pauschalen Kritiken sind halt auch nicht hilfreich. Widersprechen eigentlich meistens allen Erfahrungen, allen Medienberichten und sogar
tw.der Logik.
Ich werde auch nicht beginnen, hier nur über TH herzuziehen, dass überlass ich den Kommentatoren hier, die Thailand – aus welchen Gründen auch immer,
abgrundtief hassen.
Aber ich werde weiterhin auch negative Berichte einstellen, wie eigentlich schon immer.
Ja, R10 ist wieder abgehauen aus TH, mit 30 Pudel vor Tagen in München gelandet. 🙂
LM 112 gibt es weltweit?
Ich denke nicht, 15 Jahre für eine Kritik. Es gibt auch Mengenrabatt, also bei 10 Kritiken, bekommt man 150 Jahre, bei Geständnis dann die
Hälfte, also 75 Jahre. 🙂
Naja, so läuft es aber überall in den Entwicklungsstaaten. Auch in Vietnam, auch in Kambodscha usw.
In China noch schlimmer, weil dort ist gleich das meiste Internet gesperrt und dort wärest du schon
verhaftet, wegen der Kritik.