Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass fünf Co-Vorsitzende des inzwischen aufgelösten People’s Democratic Reform Committee (PDRC) ihren Status als Abgeordnete verloren haben.
Die fünf sind Chumpol Julsai, ein Abgeordneter der Demokratischen Partei für Chumphon; Issara Somchai, ein Abgeordneter der Demokratischen Partei; Thaworn Senneam, ein demokratischer Abgeordneter von Songkhla; Buddhipongse Punnakanta, ein Abgeordneter auf der Liste der Palang Pracharath Party (PPRP); und Nataphol Teepsuwan, ebenfalls ein Abgeordneter der PPRP Liste.
Am 24. Februar verhängte der Strafgerichtshof wegen ihrer Rolle bei den PDRC Protesten in den Jahren 2013 und 2014 Haftstrafen gegen verschiedene Personen, darunter die fünf. Die Proteste führten zu dem Putsch, der die von der Pheu Thai Partei geführte Regierung verdrängte.

Die Co-Leiter des inzwischen aufgelösten People’s Democratic Reform Committee erheben sich
am Mittwoch vor dem Verfassungsgericht, das ihnen anordnet, ihren Status als Abgeordnete aufzugeben, nachdem sie dieses Jahr vom Strafgerichtshof wegen ihrer Rolle bei den Protesten zwischen 2013 und 2014 inhaftiert worden waren (Foto: Pattarapong Chatpattarasill)
Infolge des Urteils traten Herr Thaworn später als stellvertretender Verkehrsminister, Herr Buddhipongse als Minister für digitale Wirtschaft und Gesellschaft und Herr Nataphol als Bildungsminister zurück. Sie wurden gegen Kaution freigelassen, während Berufung eingelegt wurde.
Ihr Status als Abgeordnete blieb jedoch zweifelhaft. Die Wahlkommission (EC) entschied, dass die Politiker auch ihren Abgeordnetenstatus verlieren sollten, und berief sich auf ein Gesetz, das eine Person, die wegen einer strafrechtlichen Anklage und einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, davon abhält, Abgeordneter zu werden. Die Kommission verwies den Fall zur Auslegung an das Verfassungsgericht.
Dieses Gericht sagte, ihr Status als Abgeordneter müsse aufgegeben werden, obwohl noch eine Berufung anhängig war.
Das Gericht zitierte Abschnitt 98 (6) der Satzung, der keinen Satz erwähnt, der es ihnen erlaubt, als Abgeordnete zu bleiben, bis das Urteil des Strafgerichtshofs rechtskräftig ist, nämlich das Ende des Berufungsverfahrens.
Infolgedessen endete der Status der fünf als Abgeordnete technisch am 7. April 2021, als das Verfassungsgericht sie anordnete, ihre Pflichten als Kabinettsminister gemäß Abschnitt 82 der Charta einzustellen.
Das Gericht sagte auch, dass die fünf Politiker, obwohl sie die Proteste gemäß ihrem verfassungsmäßigen Recht gemeinsam anführten, für die daraus resultierenden kriminellen Handlungen weiter haftbar blieben.
Nach der gestrigen Entscheidung waren die Sitze in Chumphons Wahlkreis 1 und Songkhla’s Wahlkreis 6 praktisch unbesetzt. In diesen Wahlkreisen werden Nachwahlen abgehalten.
Ein königlicher Erlass wird erlassen, in dem die Nachwahlen innerhalb von 45 Tagen gefordert werden. Die Listen MP-Slots werden von den nächsten Personen auf der Liste der jeweiligen Parteien besetzt. / Bangkok Post
Diese typische STIN-Ausrede, darf nicht das weltweite Muss verhindern.
Wer eingebürgert werden will, muß dabei Pass usw beim neuen Staat (!!!) abgeben, der diese mit Info über die Einbürgerung, an den Eigentümer (!!!!) der Pässe (der jeweilige Staat!!!!) zurück gibt.
Sie ändern da auch nichts dran, wenn Sie wieder löschen!
Nein, so muss eine Thai ihren Pass nicht abgeben, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt.
So muss eine Deutsche ihre Staatsbürgerschaft nicht abgeben, wenn sie die US-Staatsbürgerschaft beantragt, sie
muss aber vorher einen Beibehaltungsantrag stellen, mit Angaben, wo sie noch an DE gebunden ist.
Hat man die Staatsbürgerschaft lt. Geburt, wie deine Kinder z.B. – behält man die 2 Staatsbürgerschaften lebenslang.
https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/beibehaltung-der-deutschen-staatsangehoerigkeit/1216762
Also nochmals:
Deine Kinder, wenn es deine sind – sind Doppel-Staatsbürger.
Das mag dir nicht gefallen, sind sie aber. Du kannst es ihnen nicht wegnehmen.
Sie können z.B. nach deinem Tod oder nach Volljährigkeit jederzeit nach DE und dort leben oder
Sozialhilfe kassieren. Kein Sprachkurs nötig….
Solange sie minderjährig sind, kann auch die Mutter mit – egal ob du noch lebst, oder nicht.
Dann könnten alle 3 nach DE siedeln – oder EU.
Interessant ist bei dir, dass du alles kritisierst, aber selbst praktizierst.
1. Fahrschule: sowohl du hast Fahrschule, deine Frau auch.
2. Privat-Krankenversicherung: hast du scheinbar für die ganze Familie abgeschlossen, kritisierst es aber laufend. Dann melde die doch ab.7
3. Privatschule: du hattest selbst deine Kinder in einer – warum?
4. Doppel-Staatsbürgerschaft: deine Kinder haben selbst 2 Staatsbürgerschaften
Wenn einer eine weitere Staatsbürgerschaft hat, kann D diesem die Staatsbürgerschaft aberkennen.
Die STASI-Bonzen sollten alle raus, natürlich vorher enteignen für Regress.
Das gilt auch für Beamte und Mitläufer!
Ja, wenn er sie heimlich beantragt, ohne Genehmigung der deutschen Behörden.
Meist erfahren die aber nix.
Bei deinen Kindern ist es anders – die dürfen genehmigt beide Staatsbürgrschaften behalten.
Lediglich in TH kann es passieren, wenn die Thai-Behörden das mitkriegen, dass sie sich dann mit
21 entscheiden müssen – in DE nicht.
Aber woher sollten die das wissen, sind ja sicher in TH geboren?
Super!
Als nächstes müssen die mit mehreren Pässen raus! Auch als Wähler.
Auch wenn "STON" das goutiert!
Das geht nicht, weil die Staaten gar nicht wissen, welche Staatsbürgerschaften ihre Bürger noch haben.
Lass ich mich heute in der USA einbürgern, erfährt DE nix davon.
Die tauschen diese Infos derzeit noch nicht unter den ca 200 Staaten der Welt aus.
Ja, natürlich goutiere ich mehrere Staatsbürgerschaften. Deine Kinder hätten auch mit ihren 2 Staatsbürgerschaften
Vorteile, wenn sie einen vernünftigen Vater hätten.
Deine Kinder können also sowohl in TH wählen, als auch über Briefwahl später mal für DE.