Bangkok: Regierung billigt zivile Partnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren

Das Kabi­nett hat das Gesetz über die zivile Part­ner­schaft, das gle­ichgeschlechtlichen Paaren die Ein­tra­gung ihrer Part­ner­schaft ermöglicht, sowie rechtliche Änderun­gen gebil­ligt, nach­dem es vom Staat­srat geprüft wor­den war.

Die stel­lvertre­tende Regierungssprecherin Racha­da Dhnadi­rek sagte am Dien­stag (6. Juni), das Kabi­nett habe den Geset­zen­twurf, der im Juli 2020 vom Jus­tizmin­is­teri­um einge­bracht wor­den war, bere­its früher gebil­ligt, aber beschlossen, dass das Min­is­teri­um das Gesetz gründlich prüfen müsse, um seine Notwendigkeit zu begrün­den und ein öffentlich­es Feed­back zu erhalten.

Der Staat­srat, das zen­trale Rechts­ber­atungs­gremi­um der Regierung, hat­te den
Geset­zentwurf und die rechtlichen Änderun­gen bere­its geprüft und am Dien­stag an das Kabi­nett weitergeleitet.

Nach der Genehmi­gung durch das Kabi­nett wer­den sie dem Repräsen­tan­ten­haus zur Abstim­mung vorgelegt, sagte Frau Rachada.

Pre­mier­min­is­ter Prayut Chan-o-cha sagte am Dien­stag, das Gesetz über die zivile Part­ner­schaft sei ein neues Gesetz, das auf die glob­alen Verän­derun­gen reagiere, ins­beson­dere auf die Gle­ich­stel­lung der Geschlechter und die sex­uelle Vielfalt.

Es han­dele sich um grundle­gende Men­schen­rechte, die im Ein­klang mit inter­na­tionalen Grund­sätzen geschützt wer­den müssten.

Gle­ichgeschlechtliche Ver­lobun­gen und Eheschließun­gen berührten einige beste­hende Geset­ze, die geän­dert wer­den müssten, um Hin­dernisse zu ver­mei­den, da die Fam­i­lien­zuge­hörigkeit in viel­er­lei Hin­sicht rechtlich bindend sei, z. B. in Bezug auf Erb­schaft, Ver­mö­gen, Erbe, Leih­mut­ter­schaft, Adop­tion von Kindern und soziale Aspekte.

Die Regierung habe das Jus­tizmin­is­teri­um beauf­tragt, den Geset­zen­twurf gründlich zu prüfen und die Mei­n­un­gen aller Sek­toren, sowohl des öffentlichen Sek­tors als auch der Vertreter aller Reli­gio­nen, anzuhören, und alle Seit­en seien bere­its kon­sul­tiert wor­den, um alle Unzulänglichkeit­en zu kor­rigieren, so der Premierminister.

Der Geset­zen­twurf sei wirk­lich sozial kon­stru­iert und inter­na­tion­al, fügte Gen­er­al Prayut hinzu.

Der Geset­zen­twurf definiert zivile Part­ner­schaften als Paare, die mit dem gle­ichen Geschlecht geboren wurden.

Gle­ichgeschlechtliche Paare, die min­destens 17 Jahre alt sind und von denen min­destens ein­er die thailändis­che Staat­sange­hörigkeit besitzt, kön­nen eine einge­tra­gene Lebenspart­ner­schaft eingehen.

Lebenspart­ner haben die gle­ichen Rechte wie Ver­heiratete in Bezug auf per­sön­lich­es und gemein­sames Eigen­tum sowie das Recht, Kinder zu adoptieren.

Stirbt ein Part­ner, so hat der andere nach dem Ziv­il- und Han­dels­ge­set­zbuch die gle­ichen Erbrechte wie herkömm­liche Ehep­aare, das auch ver­bi­etet, dass ein Mann oder eine Frau heiratet, wenn er oder sie bere­its einen Lebenspart­ner hat.

Ein Mann oder eine Frau kann mit ein­er Schei­dungsklage kon­fron­tiert wer­den, wenn er oder sie eine andere Per­son als Lebenspart­ner behandelt.

Die Änderung sieht vor, dass der Anspruch auf Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung erlischt, wenn die Partei, die sie erhält, wieder heiratet oder eine Lebenspartnerschaft einträgt. / Bangkok Post

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