Phuket: Thai-Marine beschlagnahmt illegal eingedrungenes Fischerboot aus Indonesien

Das Dritte Gebi­et­skom­man­do der Königlich Thailändis­chen Marine mit Sitz in Phuket hat ein indone­sis­ches Fis­cher­boot beschlagnahmt, das ille­gal in die Gewäss­er der thailändis­chen Fis­cherei­wirtschaft­szone vor Phuket einge­drun­gen war.

Thailändis­che Fis­cher­boote in diesem Gebi­et melde­ten am Fre­itagabend (17. Juni), dass eine Gruppe aus­ländis­ch­er Fis­cher­boote 45 Seemeilen west­lich von Phuket ille­gal operierte. Ins­ge­samt wur­den 65 aus­ländis­che Schiffe gesichtet, berichtete das Third Area Com­mand gestern (18. Juni).

Die Marine entsandte daraufhin gegen 20.00 Uhr die HTMS Laem Sing, um den Bericht zu über­prüfen und entsprechend zu han­deln, falls Ver­stöße fest­gestellt wür­den. Das Patrouil­len­boot kon­nte ein indone­sis­ches mit­tel­großes Fis­chereifahrzeug mit 15 Mann Besatzung an Bord auf­greifen, während die anderen in Rich­tung West­en in den Indis­chen Ozean entkamen.

Das Fis­cher­boot (Name nicht bekan­nt) wurde zum Ras­sa­da-Pier in Phuket esko­rtiert und beschlagnahmt, während alle Besatzungsmit­glieder zur Cha­long-Polizeis­ta­tion gebracht wur­den, wo sie gemäß den geset­zlichen Bes­tim­mungen weit­er behan­delt wer­den. Es wurde nicht bekan­nt gegeben, welche Anklage gegen die Aus­län­der erhoben wurde.

Das Dritte Gebi­et­skom­man­do der Königlich Thailändis­chen Marine erk­lärte, dass sich thailändis­che Fis­ch­er zuvor über indone­sis­che Konkur­renten beschw­ert hat­ten, die ille­gal in die thailändis­che Fis­chereizone ein­drangen, um Fis­che zu fan­gen und die Fis­chereiaus­rüs­tung ihrer Kol­le­gen zu stehlen.

Die Königlich Thailändis­che Marine ist befugt, sie festzusetzen, es sei denn, es gelingt ihnen, in indone­sis­che Gewäss­er zu fliehen, wo die RTN nicht tätig wer­den kann.

Nach Angaben der Marine gab es in den Jahren 2021 und 2022 drei Beschlagnah­mungen, darunter die jüng­ste. In allen Fällen han­delte es sich bei den Tätern um indone­sis­che Staatsangehörige.

Am 10. April 2021 berichteten Medien über ein indone­sis­ches Fis­cher­boot, das vor Phuket wegen ille­galen Fis­chfangs beschlagnahmt wurde. Am 29. Jan­u­ar 2022 wurde ein weit­eres Schiff beschlagnahmt. In bei­den Fällen wur­den die Infor­ma­tio­nen von der Marine zur Ver­fü­gung gestellt.

Ein weit­er­er Vor­fall wurde am 10. Feb­ru­ar 2021 gemeldet. In diesem Fall wur­den die Täter jedoch nicht von der Marine, son­dern in der Bucht von Phang Nga festgenom­men. Die Oper­a­tion wurde von der Abteilung für Unter­drück­ung und Schutz der Meeres­fis­cherei des Fis­cherei­min­is­teri­ums durchgeführt.

Das Dritte Gebi­et­skom­man­do ver­sicherte am 18. Juni, dass es weit­er­hin die nationalen Inter­essen Thai­lands im Meer schützen werde, ​“das die Hauptein­nah­me­quelle der Andama­nen ist”. Die Bevölkerung kann Ver­stöße oder Not­fälle über die Hot­line 1465 melden. / The Phuket-News

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
21. Juni 2022 10:02 am

Buddha sei Dank hat man ja jetzt die modernsten chinesischen U-Boote ohne Verbrennungsmotor um den boesen Feind aus ASEAN zu besiegen!

Dank freiem Cannabis sind den thailaendischen Machtphantasien keine Grenzen gesetzt.

Kommen wir mal ein wenig zur Realitaet! Kommentar in der heutigen BP:

Avoiding tourism's stresses and strains

Paritta Wangkiat Columnist

published : 20 Jun 2022 at 04:30

Foreign visitors have started returning to tourist destinations since the start of the year after the government lifted some Covid-19 measures. The influx of tourists has been observed from Phuket to Chiang Mai, some of which report visitor overcrowding.

This encouraging trend nevertheless raises a challenge for tourism management in the post-pandemic era. As tourism is expected to be the main driver of the economic recovery, Thailand needs a clear strategy for sustainable tourism, so it can avoid the damage done by overtourism in the pre-pandemic period.

One destination that has already experienced damage caused by overcapacity and selfie-crazy tourists is a small uninhabited islet off the coast of eastern Trat province, which has become famous among social media users.

This islet, nicknamed "Koh Khai Hua Roh" which means the comical island, is a few metres wide and has just one lone tree — making it look like an imaginary island in a popular Thai comic, Khai Hua Roh.

Its unique characteristic has attracted tourists who want to take pictures of themselves and the tree on social media.

In the past few months, after the relaxation of Covid-19 measures, big groups of Thai tourists have begun to visit the islet. Some groups have come with more than 10 members even though the islet can take just five tourists at a time.

News reports say the visitors climbed the tree, Xylocarpus rumphii or taban tree in the local language, which is a rare plant species in Thailand. Its branches have been broken, and its roots trampled and damaged. As a result, the condition of the tree is worsening.

This led Koh Mak Tambon Administrative Organ, the local government entity overseeing the islet, to start thinking about measures including limiting the number of visitors to the islet and seasonal closing to allow the tree's recovery.

Ich habe diesen Kommentar einer Thai extra hier hineingestellt um STINs Propagandabehauptung zu widerlegen dass die Umweltschaeden in TH nur von auslaendischen Touris verursacht werden.

Wir waren ja waehrend des Covid Theaters in den Tourizentren unterwegs wegen der billigen Preise und der wenigen Leute. Viele Hotelmanager sagten uns das sie lieber Expats als Thai Gaeste haetten weil die Expats ihre Rechnungen bezahlen wuerden,nicht soviel kaputtmachen wuerden und auch Trinkgeld geben wuerden.

Ach so, STINs staendige Wiederholung der leeren Straende waehrend Covid. Die waren zunaechst mal deshalb leer weil sie gesperrt waren und viele selbsternannte Aufpasser da waren die die Auslaender thainessen wollten.

Ausserdem, den Unterschied im Verhalten von Thai und Auslaendern sieht man im Vergleich von Bang Saen und Pattaya.In Bang Saen sind fast ausschliesslich Thai und im Familienbad hauptsaechlich Auslaender.Bang Saen ist viel vermuellter und auch viel lauter als Pattaya.Jedenfalls am WE.

 

Siamfan
Gast
Siamfan
21. Juni 2022 7:27 pm
Reply to  STIN

Sie wissen genau, würde man weltweit die BEKANNTEN Müllverursacher VERANLAGEN,  gäbe es kein Müllproblem!!! 

KEINER schmeißt seinen Abfall in den Khlong,  wenn er einen Container vor der Tür stehen hat,  für den er zahlen muß!!! 

Das gilt auch für Abwasser!!! 

Siamfan
Gast
Siamfan
22. Juni 2022 4:11 am
Reply to  STIN

Wohhhw, nicht gelöscht! Ist was kaputt?!
In D gibt es ein Gesetz / Satzung mit Anschluß-und Benutzungszwang.
Das könnte natürlich wieder die Ursache sein!?
Da TH ein Zentralstaat ist, gibt es diese kommunale Satzungen nicht!?
Dazu gibt es dann einen Gebührenhaushalt, der lösgelöst vom Steuerhaushalt ist und selbst Kredite aufnehmen darf. Damit kauft der Gebührenhaushalt Container, Tonnen und Sammelfahrzeuge, die er abschreibt. Finanziert wurd das über die veranlagten Gebühren.
Da muß man mal bei einem anderen Zentralstaat schauen, wie das dort auf den kommunalen Ebenen strukturiert, organisiert, …. ist!?
Nochmal, jeder (PrivatHaushalt, 7/11, Hotel, ….Unternehmer, Gewerbe, …., Schule, KH, …, Hafenanlage) wird veranlagt und zahlt einen einmaligen (Erschließungs-) Beitrag und laufende, kostendeckende, monatliche Gebühren.
Die Behälter, Container, … werden dann natürlich regelmäßig geleert und der Müll kommt auf die Deponie, Sortieranlage, …. .Da muß keiner mehr was in den Khlong oder die Mangroven , an den Straßenrand schmeißen!
Und das gilt dann für alle Gebührenhaushalte (Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfihr, Deponie, Wasserversorgung, …).
In D gibt es auch Satzungen über die Reinigung von Gehwegen und Straßen. Entweder muß der Anlieger das selbst machen oder es gibt auch einen Gebührenhaushalt, mit dem dann auch Kehrmaschinen gekauft werden können.
Die notwendigen Kredite, zur Vorfinanzierung von notwendigen Investitionen kann jeder Gebührenhaushalt selbst aufnehmen, diese belasten nicht den Steuerhaushalt.
Ich befürchte, so hat man auch die 700 Deponien für je 2mrd TB”finanziert”!?!?
Siehe auch hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anschluss-_und_Benutzungszwang
u. a.
Hier ist alles neu!? Was ist den mit Formatierung!?

Siamfan
Gast
Siamfan
22. Juni 2022 5:08 pm
Reply to  STIN

Ansonsten fordere ich Sie auf, endlich in diesem Blog, Menschenrechtsverletzungen einzustellen, Zensuren und Loeschungen fuer alle nachvollziehbar durchzufuehren, Zugriffssperren auf bestimmte Themen wieder aufzuheben, Fakespammeldungen rueckgaengigzumachen und Formatbeseitigungen beim Kopieren wieder aufzuheben!

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
555555555555555555

Siamfan
Gast
Siamfan
22. Juni 2022 5:28 pm
Reply to  STIN

72409 200622
Sie gehen auf absolut gar nichts ein!!! Da es keine Gebuehrenhaushalte gibt, ist auch das wieder Betrug an den Armen!!!!!!
Fuer den Bau zB der 350 Deponien (je 2mrd TB) muss der Staat Kredit aufnehmen (im Steuerhaushalt). Dafuer bleibt fuer die Armen weniger fuer Staatsschulen, StaatsKHs, Soziales!
Verdienen tun die reichen Auslaender, die die Deponie leiten und natuerlich die 51% Thaibeteiligung (also auch die Reichen)!!!!!!
Die Kosten einer Deponie, der Abfallentsorgung, der Abwasserentsorgung, der Friedhoefe muessen verursachungsgerecht beglichen werden.
Deswegen kommen ja soviele auslaendische Unternehmen, weil sie kaum mit KOSTENDECKENDEN GEBUEHREN belastet werden.
Und mitverdienen tun immer die 51% Thaibeteiligung , also die Reichen.
Wenn ich diesen Xi mit seinem Grinsen sehe, wird mir klar, die ziehen nicht nur TH so ueber den Tisch, sondern die halbe Welt.

Siamfan
Gast
Siamfan
23. Juni 2022 9:22 pm
Reply to  STIN

72409 230622 PHUKET THAI MARINE
SIE UNTERHALTEN SICH MIT JEMANDEN, DEN SIE MIT’DU’ ANREDEN UND DER SCHEINBAR DER MEINUNG IST, MAN SOLLE DEN MUELL INS MEER SCHMEISSEN WIE DIE INDER!? ALLES WIEDER ZIEMLICH WIRR!!! ‘STIN’ HALT! 555555
KEINER DARF SEINE VEHLER UND FERBRECHEN MIT DEN FEHLERN UND VERBRECHEN ANDERER ENTSCHULDIGEN :WINK:!
XI LAESST UEBER DEN TISCH ZIEHEN!!!!
NIEMAND DARF SICH MIT EINER DEPONIE BEREICHERN!
WO IST DENN DIE GEBUEHREN-ORDNUNG VON HOT UND DEN ANDEREN DEPONIEN. (VERURSACHUNGSGERECHT!) UND IMMER NUR KOSTENDECKUNG.
WER FUEHRT DIE BETRIEBSABRECHNUNG? KOSTENSTELLEN UND KOSTENTRAEGERRECHNUNG!?
WAAGE GIBT ES AUCH? WIRD DA AUCH DAS SICKERWASSER GEWOGEN? 55555
ICH BIN DER MEINUNG, MUELL, DEPONIE, ABWASSER, STRASSENREINIGUNG, FRIEDHOEFE, STROM, WASSER, …., NPs MUESSEN UEBER EIGENSTAENDIGE, KOSTENDECKENDE GEBUEHRENHAUSHALTE ABGEWICKELT WERDEN. ALLES OHNE SCHWARZE KASSEN.
DIE KOENNEN SELBST KREDITE AUFNEHMEN UND MUESSEN NICHT DEN STAATSHAUSHALT BELASTEN.
DIE DUERFEN SCHON EINEN PRIVATEN NUTZEN, NUR DARF DER KEINEN GEWINN HABEN! 55555555555555
DANN BLEIBT IM SOZIALSTAAT GENUG FUER ALLE DA!
WENN ALLE (HOTELS, RESTAURANTS, BUNGALOWANLAGEN, BOOTSTOUREN,…., SONNENSCHIRM- UND LIEGESTUHLVERLEIHER VERANLAGT SIND, SCHMEISST KEINER MEHR AUF PHI PHI UND ANDERSWO ETWAS INS MEER.

wegwerfen DANN einsammeln LASSEN.jpg
Siamfan
Gast
Siamfan
6. Juli 2022 3:47 pm
Reply to  STIN

72409 060722 469240 ERST LACHEN DANN LOESCHEN
UND DAS HABEN SIE GELOESCHT:
72409 040722 STAENDIIGE GEBETSMUEHLE WV08 22
STAATEN DIE PFLICHTAUFGABEN PRIVATISIEREN, MACHEN EINEN GROSSEN FEHLER.
PRAYUT SOLLTE DIESE FEHLER NICHT NACHMACHEN, ES WIRD TH QUADRILLIONEN TB KOSTEN!!!!!!
SIEHE AUCH HIER (GILT FUER ALLE PFLICHTAUFGABEN DER DASEINSVORSORGE!!!):

Öffentliche Krankenhäuser: Die Grenzen der Privatisierung

Der Staat darf sich nicht mit dem vordergründigen Argument, er überlasse das Gesundheitswesen zunehmend dem Wettbewerb, aus seiner grundgesetzlichen Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge zurückziehen.

Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Das Sozialstaatsprinzip steht gleichberechtigt in der Reihe der fünf Staatsstrukturprinzipien (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Sozialstaat, Rechtsstaat), ist unabänderlich und somit als verfassungsrechtliche Fundamentalnorm der Disposition des Gesetzgebers entzogen (Artikel 79 Absatz 3 GG).

Seinen Ausfluss in der gesellschaftlichen Realität findet das Sozialstaatsprinzip im weiten Bereich der „Daseinsvorsorge“, zu der eben auch die Gesundheitsvorsorge und damit das Krankenhauswesen gehören. Kernaussage der Daseinsvorsorge ist die Verpflichtung des Staates, Leistungen zugunsten des Einzelnen zu erbringen – freilich nicht kostenfrei, sondern für eine zumutbare Gegenleistung.

Die Vorhaltung von Krankenhäusern als ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge ist also keineswegs ein „Gnadenakt“ des Staates, der zur politischen Disposition steht oder etwa wirtschaftlichen Nützlichkeitserwägungen unterliegen könnte. Die Verpflichtungen sind klar definiert: Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenhausversorgung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, und zwar zeitlich stets und inhaltlich unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtungen. Geben anderweitige Rechtsträger stationäre Versorgungsaufträge ganz oder teilweise an den Staat zurück, so fällt die Verpflichtung zur Trägerschaft diesen zuständigen Gebietskörperschaften anheim.

Wenn es aber im Rahmen des Sicherstellungsauftrags letztendlich zur Verpflichtung einer Trägerschaft kommen kann, so ist es ebenso zulässig, präventiv die Grenzen der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser aufzuzeigen. Diese liegen dort, wo das Sozialstaatsprinzip inhaltlich so weit ausgehöhlt wird, dass es zur bloßen Floskel verkommt.

Bewährte Trägervielfalt

Befürworter der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser leiten ihre Argumentationsketten im Wesentlichen vom Recht der Freiheit der persönlichen Entfaltung ab. Befürworter der öffentlichen Trägerschaft wiederum argumentieren aus dem Sozialstaatsprinzip heraus. Der Staat hat bei Entscheidungen zwischen diesen beiden Grundsätzen einen Spielraum. Seine Entscheidung zugunsten der Freiheit der persönlichen Entfaltung des Einzelnen ist dann nicht zu beanstanden, wenn eine andere Lösung durch das Sozialstaatsprinzip nicht unbedingt geboten ist (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts [BVerfGE] 18, 257/267).

Nicht nur aus Subsidiaritätserwägungen ist das Krankenhauswesen in Deutschland vom Grundsatz der Pluralität der Träger geprägt. Bedingt durch die finanziellen Schwierigkeiten haben viele Städte und Landkreise, aber auch Bundesländer ihre Krankenhäuser an private Träger übergeben. So ist der Anteil der privaten Krankenhäuser gestiegen und der der öffentlichen hat sich reduziert. Die Zahl der freigemeinnützigen Krankenhäuser blieb im Wesentlichen konstant.

Die weitere Beibehaltung der Trägervielfalt und damit eine gewisse Abebbung der Privatisierungswelle ist für das Gesundheitswesen von struktureller und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Dies ergibt sich aus den Zielen, die die einzelnen Trägergruppen verfolgen:

– Für öffentliche Krankenhausträger sind Krankenhäuser ein Baustein der Sozial- und Gesundheitspolitik. Sie handeln aus sozialer Motivation heraus und entscheiden nach politischen Erwägungen.

– Freigemeinnützige Krankenhausträger orientieren sich an weltanschaulichen Gesichtspunkten.

Ihre Einrichtungen sind „Tendenzbetriebe“. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege handeln aus ihrer geschichtlichen Tradition heraus. Kirchliche Krankenhäuser sehen ihren Hauptzweck in der religiös begründeten Caritas oder Diakonie.

– Private Krankenhausträger verfolgen in erster Linie wirtschaftliche Ziele, insbesondere eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals.

Aus der Sicht des Staates stehen die jeweiligen Ziele legitim und gleichberechtigt nebeneinander. Einerseits darf er keine freigemeinnützige oder private Vereinigung von der Möglichkeit einer Krankenhausträgerschaft auszuschließen, andererseits hat er aber auch eine aktive Gestaltungspflicht, seine sozialpolitische Verantwortung tatsächlich wahrzunehmen. Der Staat darf sich nicht mit dem vordergründigen Argument, er überlasse das Gesundheitswesen dem Wettbewerb, aus seiner grundgesetzlichen Verantwortung für die öffentliche Daseinsvorsorge zurückziehen.

Die Pluralität der Träger, die sich auch in den Verbänden des Krankenhauswesens fortsetzt, hat zu einem wohltuenden Gleichgewicht divergierender Ziele und damit zu einem Ausgleich von Zielkonflikten geführt. Unterschiedliche Träger mit unterschiedlichen Zielen haben das Krankenhauswesen bereichert und weiterentwickelt. Einseitigkeiten konnten so vermieden werden. Genauso wenig wie sich jemand etwa durch eine Überbetonung kirchlicher Trägerschaften „missioniert“ fühlen konnte, wurde niemand wirtschaftlich dominiert oder fühlte sich in seinen sozialpolitischen oder ethischen Wertvorstellungen unterrepräsentiert. Die Pluralität der Anschauungen der Träger spiegelte so eine plurale und offene Gesellschaft wider.

Das Gleichgewicht erhalten

Dieses Gleichgewicht kommt jedoch ins Wanken, wenn wirtschaftliche Ziele durch eine ungebremste Privatisierung überbetont werden. Die Entwicklung der Energieversorgung ist dafür ein gutes Beispiel. Wie die Krankenhausversorgung gehört die Stromversorgung zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Über eine „Liberalisierung der Strommärkte“ sollte Wettbewerb eingeführt werden, was zu sinkenden Preisen führen sollte. Doch genau das Gegenteil trat ein. Eine über viele öffentliche Stadtwerke dislozierte Stromversorgung in der Bundesrepublik wurde nicht liberalisiert, sondern zunehmend monopolisiert. Das Ergebnis dieser Entwicklung sind heute nicht mehr Markt und Wettbewerb, sondern oligopolistische Strukturen mit vier regional aufgestellten, marktbeherrschenden Unternehmen, die bewusste Ausschaltung jeglichen Wettbewerbs und damit verbundene irreparable finanzielle Folgen für die Benutzer. Die Ausgangslage bei der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser ist nahezu deckungsgleich zum Strommarkt.

Es ist für das Krankenhauswesen von existenzieller Bedeutung, die Pluralität der Trägerschaften zu erhalten, die Existenz unterschiedlicher Zielvorstellungen als Ausfluss der grundgesetzlichen Sozialstaatsklausel zu gewährleisten und damit eine einseitige Ökonomisierung der Zielkonflikte zu vermeiden. Dabei steigt die Notwendigkeit der Existenz öffentlicher Krankenhausträger mit der Versorgungsstufe ihrer Krankenhäuser. Denn die wirtschaftlichen Eingriffe privater Träger in das Gesamtgefüge der Gesundheitsversorgung sind logischerweise umso gravierender, je höherstufiger die Einrichtung ist.

Mit der staatlichen Verpflichtung zur Gestaltung gleicher Lebensverhältnisse wäre es nicht in Einklang zu bringen, wenn sozialstaatliche Einrichtungen wie Krankenhäuser von der wirtschaftlichen Potenz großer Ballungs- und Metropolfunktionen abhingen. Die Qualität der Patientenversorgung darf nicht vom Beitragsaufkommen der Region und damit von der Wirtschaftskraft des Raums abhängen. Hier gilt es, im Wesentlichen gleiche Lebensvorgänge auch gleich zu gestalten – und dies, wohlgemerkt, für Patienten, Krankenhäuser und Sozialleistungsträger gleichermaßen. Trotzdem wird bei der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser mit mehr Markt und Wettbewerb argumentiert – eine methodisch unsaubere Begriffsverwendung.

Das Gesundheitswesen ist eben kein Markt im klassischen Sinn (siehe Kasten). Keine Gesellschaft kann die Erbringung von Gesundheitsleistungen dem Markt überlassen. Das System muss vor allem die Erbringung von Gesundheitsleistungen sowie Forschung und Fortschritt fördern – selbstverständlich zu wirtschaftlichen und effizienten Bedingungen. Es darf aber nicht systemimmanent falsche Anreize zum Leistungsverzicht und damit zur eigentlichen Vorenthaltung bedarfsnotwendiger medizinischer Leistungen für den Patienten setzen.

Jeder Krankenhausträger orientiert seine betrieblichen Entscheidungen an der Erreichung der aufgestellten Unternehmensziele. Ein privater Träger, der ein öffentliches Krankenhaus kauft, will zunächst den Kaufpreis refinanzieren und anschließend eine angemessene Eigenkapitalrendite erwirtschaften.

Was für die Unternehmen anderer Branchen selbstverständlich ist, ist für das Krankenhauswesen wegen der Besonderheit der dualen Finanzierung außergewöhnlich. Denn Struktur, Kalkulation und Höhe der Benutzerentgelte der Krankenhäuser sehen eben gerade keinen Ansatz für das eingesetzte Eigenkapital des Krankenhausträgers vor. Eigenkapitalkosten oder Abschreibungen auf eigenfinanzierte Anlagegüter sind in den Kalkulationen der Fallpauschalen nicht enthalten. Hier tut sich das eigentliche Spannungsverhältnis bei der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser auf: Während der private Krankenhausträger die Refinanzierung des Eigenkapitals erwartet (was rational ist, da er genauso gut in Investmentfonds investieren könnte), stellen die Benutzungsentgelte nur das wirtschaftliche Äquivalent für die reine Krankenversorgung dar. Soll das Eigenkapital refinanziert werden, müssen zwingend die Aufwendungen für die reine Krankenversorgung reduziert werden, weil eine Alternative nicht verfügbar ist.

Das Versorgungsniveau sinkt

Die Maßnahmen, mit denen die Aufwendungen für die Krankenversorgung gesenkt werden sollen, sind hinlänglich bekannt: die Restrukturierung von Versorgungsabläufen (durch die Aufgabe nicht profitabler Leistungsbereiche und die Reduzierung der Anzahl der Beschäftigten), die Erzielung von Synergieeffekten (über die Reduzierung der tariflichen Löhne durch Outsourcing und die Gründung von Servicegesellschaften sowie die Reduzierung des Sachmittelaufwands durch preisliche und qualitative Substitution) und die Steigerung der Effizienz (durch Verdichtung der Arbeitsbelastung der Beschäftigten).

Da auch private Krankenhausträger keine rechtliche Möglichkeit haben, ihre Eigenkapitalkosten oder gewisse Gewinnmargen auf die Entgelte für stationäre Leistungen aufzuschlagen (die Veränderungsrate wird durch das Bundesgesundheitsministerium vorgegeben), ist es unmöglich, Eigenkapitalkosten außerhalb einer betriebswirtschaftlichen Reduzierung des Versorgungsniveaus zu refinanzieren. Dabei sind die Einschnitte, die ein neuer, privater Träger aus betriebswirtschaftlichen Gründen vornimmt, für das Gesundheitswesen wiederum umso gravierender, je höherwertiger die Versorgungsstufe des privatisierten vormalig öffentlichen Krankenhauses ist.

Krankenhäuser der Maximal- und Schwerpunktversorgung waren immer schon die Zugmaschinen der Weiterentwicklung und des Fortschritts der klinischen Medizin. Die ersten medizinischen Großgeräte wurden in den großen Krankenhäusern höherwertiger Versorgungsstufen betrieben. Universitätsklinika, Maximal- und Schwerpunktkrankenhäuser sind die Motoren des medizinischen Fortschritts und nehmen, zeitlich verzögert, auch die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung mit auf diesem Weg. Die aus der Forschung entwickelten Innovationen finden in der Regel schnell klinische Anwendung. Es ist ein hohes Verdienst der Medizin, der Verantwortlichen im Gesundheitswesen, aber gleichermaßen auch der deutschen Gesundheitspolitik, dass sich so eben nicht nur (wie in anderen europäischen und außereuropäischen Industriestaaten) wenige Zentren im Land bildeten, sondern sich der medizinische Fortschritt flächendeckend ins gesamte Land ergießt und damit der gesamten Bevölkerung zugutekommt.

Daraus folgt, dass die Notwendigkeit der Existenz einer öffentlichen Trägerschaft mit zunehmender Versorgungsstufe der Einrichtung zunimmt. Denn wenn private Krankenhausträger aus wirtschaftlichen Gründen die medizinischen Leistungen zurückfahren und vielleicht sogar ganze klinischer Bereiche und Institute, die sich nicht „rechnen“, aufgeben, werden Entwicklung und Fortschritt der Medizin blockiert.

Besonders problematisch wird die Situation dann, wenn ein Bundesland nur über eine Einrichtung der universitären Maximalversorgung verfügt. In diesem Fall hat der staatliche Krankenhausträger, der zugleich ja Träger der gesetzgeberischen, vollziehenden und rechtsprechenden Staatsgewalt ist, nicht unter wirtschaftlichen, sondern ausschließlich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten abzuwägen, inwieweit eine andere Lösung als die der Privatisierung durch das Sozialstaatsprinzip geboten ist. Der staatliche Träger muss dann zwischen dem Staatsstrukturprinzip der Sozialstaatsklausel und wirtschaftlichen Nützlichkeitsüberlegungen abwägen. Bei dieser Entscheidung können wirtschaftliche Nützlichkeitsüberlegungen niemals der Sozialstaatsklausel des Grundgesetzes gleichrangig sein.

Im Ergebnis liegen die Grenzen der Privatisierung öffentlicher Krankenhäuser dort, wo in einem Bundesland ein einziges Krankenhaus der Versorgungsstufe eines universitären Maximalversorgers vorhanden ist. In diesem Fall erscheint eine Lösung durch das Sozialstaatsprinzips als unbedingt geboten (BVerfGE 18, 257/267), was eine Privatisierung eines solchen Krankenhauses ausschließen sollte.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2009; 106(19): A 924–6

Anschrift des Verfassers

Lothas Obst

Kfm. Direktor des Krankenhauses

Reinbek St.-Adolf-Stift

Hamburger Straße 41, 21465 Reinbek

Das Gerede vom Markt

Das Gesundheitswesen ist kein Markt im klassischen Sinn. Denn:

– Im Gesundheitswesen gibt es keine selbst regulierende Preisbildung von Angebot und Nachfrage.

– Das System kennt keine Investitionsautonomie der Anbieter. Im Krankenhausbereich wird diese ersetzt durch öffentliche Planungs- und Bedarfsdeckungsverfahren mit rechtsmittelfähigen Entscheidungen.

– Was dem Anbieter an Investitionsautonomie fehlt,

fehlt dem Nachfrager an Markttransparenz.

– Zur Kennzeichnung des klassischen Markts gehören Konsumfreiheit, Vertragsfreiheit und Kundenautonomie – Elemente, die im Gesundheitswesen nicht existieren. Ob wir Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, liegt nicht in unserer freien oder freiwilligen Entscheidung.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/64543/Oeffentliche-Krankenhaeuser-Die-Grenzen-der-Privatisierung

NATUERLICH IST ES LEGITIM , DIE PRIVATEN HABEN EINE GEWINNERZIELUNGSABSICHT. ICH HABE NICHTS ANDERES GESCHRIEBEN. SIE LUEGEN WISSENTLICH!!!
ABER EBEN NICHT BEI DEN ‘PFLICHTAUFGABEN DER DASEINSVORSORGE!!!! :-{{{{{{{{{{
AUCH DAS WISSEN SIE, DREHEN ABER IHRE LUEGEN-GEBETSMUEHLE IMMER WIEDER!!!!
PRIVATE DEPONIEBETREIBER LASSEN DAS MEISTE VOM SICKERWASSER EINER DEPONIE INS GRUNDWASSER VERSICKERN (SIEHT JA KEINER!!!). DER SCHADEN WIRD ERST NACH JAHREN BEKANNT UND ER WIRD DAS MILLIONENFACHE DES GEWINNS BETRAGEN.
DAS IST EBEN NUR MIT EINRICHTUNGEN ZU ERREICHEN, DIE NUR KOSTENDECKUNG ERREICHEN MUESSEN!
ES WAERE ZUM BEISPIEL DENKBAR, DER STAAT BETREIBT DIE DEPONIE! IM WETTBEWERB WIRD DIE LEISTUNG ‘ERFASSUNG DER SICKERWASSERS’ AUSGESCHRIEBEN. DIE ERBRACHTE LEISTUNG WIRD MIT EINEM m³-PREIS ABGERECHNET. IN BEZUG AUF DIE MENGE, GIBT ES MINDESTVORGABEN!
DANN WIRD IM WETTBEWERB DIE REINIGUNG DES SICKERWASSERS AUSGESCHRIEBEN. DA MUSS ALLES UEBERGEBENE WASSER BIS ZU EINEM VORGEGEBENEN REINHEITSGRAD GEREINIGT WERDEN.
ABER MAN DARF DOCH NICHT EINEM GLUECKSRITTER DER GEWINNERZIELUNGSPFLICHT EINE SOLCHE ANLAGE UEBERLASSEN. UND AUCH NOCH FUER 2 MRD TB INVESTIEREN!!! :-{{{
KEIN MENSCH KANN ALLES WISSEN! AUCH HERR PRAYUT NICHT! ABER ER FAELLT WOHL SEHR LEICHT AUF LEUTE WIE DIE STINs IN EINEM NADELSTREIFENANZUG HEREIN.
UND WAS DIE FUER METHODEN HABEN, SIEHT MAN HIER UND UNTEN IN DER GRAFIK!
comment image
KEINE PFLICHTAUFGABEN DER DASEINSVORSORGE PRIVATISIEREN!!!

DaseinsfuersorgeUnverkaeuflich.jpg
Siamfan
Gast
Siamfan
19. Juli 2022 2:03 pm
Reply to  STIN

72409 190722 469129 UEBERSEHEN ODER ABSICHT
DARAUF GEHEN SIE NICHT EIN:
Wohhhw, nicht gelöscht! Ist was kaputt?!
In D gibt es ein Gesetz / Satzung mit Anschluß-und Benutzungszwang.
Das könnte natürlich wieder die Ursache sein!?
Da TH ein Zentralstaat ist, gibt es diese kommunale Satzungen nicht!?
Dazu gibt es dann einen Gebührenhaushalt, der lösgelöst vom Steuerhaushalt ist und selbst Kredite aufnehmen darf. Damit kauft der Gebührenhaushalt Container, Tonnen und Sammelfahrzeuge, die er abschreibt. Finanziert wurd das über die veranlagten Gebühren.
Da muß man mal bei einem anderen Zentralstaat schauen, wie das dort auf den kommunalen Ebenen strukturiert, organisiert, …. ist!?
Nochmal, jeder (PrivatHaushalt, 7/11, Hotel, ….Unternehmer, Gewerbe, …., Schule, KH, …, Hafenanlage) wird veranlagt und zahlt einen einmaligen (Erschließungs-) Beitrag und laufende, kostendeckende, monatliche Gebühren.
Die Behälter, Container, … werden dann natürlich regelmäßig geleert und der Müll kommt auf die Deponie, Sortieranlage, …. .Da muß keiner mehr was in den Khlong oder die Mangroven , an den Straßenrand schmeißen!
Und das gilt dann für alle Gebührenhaushalte (Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfihr, Deponie, Wasserversorgung, …).
In D gibt es auch Satzungen über die Reinigung von Gehwegen und Straßen. Entweder muß der Anlieger das selbst machen oder es gibt auch einen Gebührenhaushalt, mit dem dann auch Kehrmaschinen gekauft werden können.
Die notwendigen Kredite, zur Vorfinanzierung von notwendigen Investitionen kann jeder Gebührenhaushalt selbst aufnehmen, diese belasten nicht den Steuerhaushalt.
Ich befürchte, so hat man auch die 700 Deponien für je 2mrd TB”finanziert”!?!?
Siehe auch hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anschluss-_und_Benutzungszwang
u. a.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
22. Juni 2022 8:37 am
Reply to  STIN

Da STIN offensichtlich auch etwas Farbe (und dann noch Rot) in seinem Propagandablog stoert, schreibe ich eben schraeg um mich zu unterscheiden.
Offensichtlich ist der Blog zu lange relativ stoerungsfrei gelaufen so dass er jetzt experimentieren muss.
Zur Sache: In den 80er Jahren als ich in Phayao war, gab es keinen Wohlstandsmuell weil auch die reichen Thai relativ arm waren. Es gab noch keine 7-11 (der Erste in Phayao Stadt eroeffnete 1992).Plastiktueten gab es nur im Central und in den wenigen chinesischen Supermaerkten. Und die galten als Statussymbol.Leere Flaschen, Papier und Metall wurden weiterverwendet oder verkauft.
Bis vor ein paar Jahren kamen noch alte arme Leute in unsere Anlage und holten Papier und Plastikflaschen ab, heute nur noch Glasflaschen und Metall.
Die Muellabfuhr in TH funktioniert im Gegensatz zu europaeischen Urlaubslaendern sehr gut und die Gebuehren sind sehr niedrig.
Trotzdem entsorgen viele reiche Thai ihren Muell in Nachbars Garten oder am Strassenrand.An oeffentlichen Strassen steht alle paar Meter eine Muelltonne oder Muellsaecke. Trotzdem schmeissen viele Thai ihren Muell in die Prairie oder auf die Strasse.In BKK gibt es deshalb alle paar hundert Meter eine Strassenkehrerin.
Touristen machen viel Muell , auch DACHler.Aber sie werden von allen Asiaten ausser den Japanern weit uebertroffen.
Thai sind dabei keineswegs “besser” als Chinesen oder Inder!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
23. Juni 2022 9:39 am
Reply to  STIN

Fazit: Thai sind ueberall dort gut, wo sie garnicht sind!Dort machen sie auch keinen Muell und keinen Laerm
Da stimme ich STIN vollkommen zu.
Alllerdinggs moechte ich darauf hinweisen dass es auch Thai gibt die arbeiten ohne zuviel Laerm zu machen.Die sind aber in der Minderheit.

berndgrimm
Gast
berndgrimm
22. Juni 2022 8:47 am
Reply to  STIN

So wie es aussieht kann man seinen eigenen Kommentar weder aendern noch loeschen.Was ist Strike und was ist

Spoiler
Spoiler?

berndgrimm
Gast
berndgrimm
23. Juni 2022 9:42 am
Reply to  STIN

Vielen Dank fuer die Hinweise!Mach ich!

Siamfan
Gast
Siamfan
20. Juni 2022 6:11 pm

72409 200622

Wie man zZ sehen kann, ist am Ende des Titels ein heller, oranger Punkt. Dies ist wohl mit der Bedeutung gleichzusetzen, man kann eine Kommentar schreiben. Ob der dann freigegeben wird, ist noch eine andere Frage.

Fehlt der Punkt, geht gar nichts.

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Siamfan
Gast
Siamfan
22. Juni 2022 8:38 pm
Reply to  Siamfan

DAS ist immer noch so!