Autofahrer, die sich weigern, ihre Bußgelder zu zahlen, könnten im Rahmen der jüngsten von der Royal Thai Police (RTP) angeordneten Maßnahme festgenommen werden.
Nach der neuen Maßnahme, die ab sofort gilt, erhalten Autofahrer, die ihre Bußgelder nicht fristgerecht begleichen, eine Verwarnung.
Wenn sie die Zahlung der Geldstrafen weiterhin vermeiden, wird ein Haftbefehl ausgestellt, so Pol Maj Gen Jirasan Kaewsaeng-ek, der stellvertretende Kommissar des Metropolitan Police Bureau (MPB).
Die Maßnahme wurde eingeleitet, nachdem festgestellt wurde, dass viele Autofahrer ihre ausstehenden Bußgelder nicht bezahlt und weiterhin gegen Verkehrsregeln verstoßen hatten. Als solches, sagte Pol Maj Gen Jirasan, hat sich die MPB entschieden, eine harte Haltung einzunehmen.
Die Maßnahme, fügte er hinzu, würde die Autofahrer dazu zwingen, disziplinierter zu fahren, und auch zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.
Pol Maj Gen Jirasan erläuterte die Einzelheiten der neuen Maßnahme und sagte, nachdem den Autofahrern entweder vor Ort oder per Post ein Strafzettel für Verkehrsverstöße ausgestellt worden sei, hätten sie eine bestimmte Frist zur Zahlung der Geldbuße erhalten.
Wenn die Autofahrer das Bußgeld nicht vor Ablauf der Frist zahlen, sendet die Polizei ihnen innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf der Frist eine schriftliche Verwarnung.
Die Autofahrer haben dann weitere 15 Tage Zeit, um das Bußgeld zu bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, elektronisch über die Krungthai Bank, über Schalterdienste in Convenience-Stores, per Post oder landesweit auf Polizeistationen zu bezahlen.
Wird die Geldbuße nach der Verwarnung nicht beglichen, werden den Autofahrern bis zu zwei Vorladungen durch die Polizei zugestellt.
Wenn die Autofahrer auf die beiden Vorladungen nicht reagieren, werde die Polizei ein Gericht bitten, einen Haftbefehl zu erlassen, sagte der stellvertretende Kommissar.
Die Autofahrer werden wegen Umgehung von Bußgeldern angeklagt, was mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Baht geahndet wird, sagte er weiter.
ol Maj Gen Jirasan sagte, sobald ein Haftbefehl ausgestellt wurde, könnten die Autofahrer überall im Königreich festgenommen werden. Wenn sie außer Landes reisen, kann die Polizei sie am Flughafen festnehmen.
Die Straftat wird in ihrem Strafregister aufgeführt, was ihre Kreditwürdigkeit und ihre Beschäftigungsaussichten beeinträchtigen könnte.
Es würde ihnen auch die Durchführung bestimmter Rechtsgeschäfte erschweren, sagte der Vizekommissar. / Bangkok Post
72434 040722 STIN- GESCHENK
HIER DER LINK VON STIN, FUER DEN ICH IHM SEHR DANKBAR BIN:
Die unmittelbare Außenwirkung von Verwaltungsvorschriften wird nur bei normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften, also bei den technischen Anleitungen bejaht.
55555 DANN BENENNEN SIE UNS DOCH MAL DAS GESETZ, DAS DURCH IHRE VERWALTUNGSVORSCHRIFT KONKRETISIERT WIRD.
SIE BRAUCHEN DA VOR ALLEM IN DEM GESETZ, EINE ‘ERMAECHTIGUNG’ DAZU.
Einfach bei Österreich nachsehen, so läuft es auch in TH bald.
D.h. es wird in TH ein § 19 Abs. 3 StGB eingerichtet. Geht bei Mehrheit im Parlament ohne Probleme durch.
Danach vom König unterschrieben und in der Gazette veröffentlicht und schon ist es Gesetz.
Sollte es nur per Dekret eingerichtet werden, kann es der nächste Verkehrsminister wieder aufheben.
72434 190722 469607 KINDISCHER TROTZ
WENN SIE IHREN §“19 Abs.3StGB“ DANN HABEN, DANN KOMMEN SIE HALT WIEDER UND BEDENKEN, DAS SIE TROTZDEM IMMER (!!!) EINE ‚RICHTERLICHE ANORDNUNG‚ (SIEHE IHR ZITAT) BRAUCHEN!!!
SIE MUESSEN LERNEN, GESETZE ZU LESEN UND ZU VERSTEHEN.
Du musst lernen, dass in TH nicht alles so läuft, wie in DE.
So kann in TH die Polizei dich bis zu 7 Tagen verhaften und behalten, erst danach wäre ein Richter-Beschluß nötig.
https://bangkok.diplo.de/blob/1414616/890c23fd953dc7d14dfec6615197bbdc/festnahme-data.pdf
Erst nach diesen 7 Tagen MUSS die Polizei dich dem Haftrichter vorführen. Nennt man dann Polizeihaft.
Ich moechte den Blickpunkt mal auf die wenigenThai Autofahrerinnen werfen die so dumm sind ihre Knoellchen zu bezahlen.
Meine Frau faehrt (zu langsam,zu vorsichtig mit viel zuviel Ruecksichtnahme) seit 15 Jahren unfallfrei durch Thailand.
Obwohl sie mir immer zu langsam faehrt ist sie schon oft wegen Speeding angehalten worden oder bekam ein Knoellchen zugeschickt.
Leider hat sie immer bezahlt.Deshalb knippst man sie offensichtlich immer wieder. Was mich auch aergert: Egal ob 123 statt 120 oder 96 statt 60 , die Strafen waren immer gleich!
Nein, ich bin nicht dafuer die Nichtzahler in den Knast zu schicken.
Man sollte sie ihre Strafe abarbeiten lassen.Muellaufsammeln oder Hilfsdienst in der Notaufnahme.Fuer 350 THB pro Tag (in BKK)
Die Geldstrafen sollten zumindest nach dem Wert des gefahrenen Autos gestaffelt sein.
Das eigentliche Problem:
Der Bescheid muss dem Halter ‚zugestellt‘ werden!!!!
Nach ordentlicher Zustellung kann man Widerspruch einlegen. Ein Grund waere, man ist an dem Tag nicht gefahren. Koennen Fotos vorgelegt werden, und die Person erkannt wird, mus dem der Bescheid zugestellt werden. Auch der kann Widerspruch einlegen. Zum Bsp weil der Bescheid erst nach 3 Wochen ankam und er sich nicht mehr erinnern kann.
Ein weiterer Grund (von Tausenden), das entgegenkommende Auto hat mich im Kreuzungsbereichgeschnitten und die Vorfahrt genommen, deswegen konnte ich nach erfolgter Vollbremsung die Kreuzung nicht mehr in der Gelb-Phase ueberqueren!
Hat man das Auto unter der Adresse ‚A‘ gekauft und angemeldet, ist aber irgend wann umgezogen zur Adresse ‚B‘, wird der Bescheid an die Adresse ‚A‘ gehen und gilt damit als NICHT zugestellt.
Ich denke, das geht mit der Verwarnung fuer ‚nicht fristgerecht Gegleichung‘ genauso, die geht dann auch sehr oft an eine nicht mehr bewohnte Adresse und gilt damit als ’nicht zugestellt“.
Ein nichtbezahlter Knollen, ist aus meiner Sicht keine Straftat, die ausreicht, durch einen Richter einen Haftbefehl ausstellen zu lassen, wenn nicht zugestellt, sowieso nicht.
Wenn der Punktekatalog rechtskraeftig ist, gilt hier das Gleiche. Man kann keinem Punkte abziehen, dem das nicht zugestellt worden ist und der zurecht Widerspruch eingelegt hat.
Ich denke, alle Menschen sind Gleich! Das sind sie aber nicht mehr, wenn man Menschen, die nicht umgezogen sind, den Knollen und Punkteabzug ordnungsgemaess zustellen kann, den anderen aber nicht!
Wenn jetzt einer noch an der alten Adresse wohnt, er aber schon seit zwei Jahren ein neues Auto hat und das Alte verkauft hat, wird es nochmal komplizierter.
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Mal sehen, was STIN dazu sagt!?!
Auch das neue Gesetz in TH mit dem Recht am eigenen Bild, koennte weitere Probleme aufwerfen!??!!
Beim Bund hatten wir 1-2mal im Monat OffiziersWeiterbildung. Vielleicht sollte man das bei der Polizei auch ueberlegen!?
Wird ja auch – aber die sind oft nicht dort. Sondern nur dort geboren.
Wie deine Frau eben auch.
Wohin bekommt die den Bescheid, wenn sie mal geblitzt werden sollte – auch nicht zu euch nachhause,
sondern dort wo sie im Tabien Ban eingetragen ist.
Ja, in TH läuft das auch so – erst bei der Behörde.
Lehnt die den Einspruch ab, kann man zu Gericht.
Bei AI-Kameras erhält man meist auch das Foto vom Fahrer mit dazu.
Der zahlt dann auch. Ist es ein anderer Fahrer – weiß ich nicht genau, wie das in TH gehandhabt wird.
In DE zahlte dann dieser, wenn er ermittelt werden konnte.
Jetzt zahlt der Fahrzeughalter – und der kann dann beim Fahrer das Geld einklagen.
Geht der Bescheid an die Adresse des Halters, also lt. Tabien Ban, gilt der Brief als
zugestellt. Dann kann die Mutter dem Sohn den Brief nachschicken oder mit Handy fotografieren und
über Facebook mitteilen. Haben die ja alle – sogar schon die 50+ Thais.
Doch, es wird allen an die Hausbuch-Adresse geschickt.
Der Halter kann bei der Post z.B. einen Nachsendeantrag einrichten, dann bekommt er die Post nicht an die Zieladresse,
sondern an die richtige, wo er wohnt.
Das geht auch bei der Thai Post und kostet nur ein paar Baht für 6 – oder mehr Monate. Muss man halt immer verlängern.
Den folgenden Kommentar kann ich in einem anderen offenen Fenster nicht abschicken!
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Blah, Blah, Blah! Wie immer behaupten Sie etwas, was es nicht gibt!!!!
Es gibt keine Verbindung zwischen den Dateien!
Schon mal was von Postgeheimnis gehoert! Gibt es auch in TH! Die „Mutter“ darf den Brief nicht oeffnen und kann ihn nicht fotografieren.
Kein Richter wird deswegen einen Haftbefehl ausstellen!!!
Den Widerspruch kann man auch „muendlich zur zur Niederschrift“ einlegen.
Die Behoerde kann einen Widerspruch nicht „ablehnen“, sie muss einen begruendeten Widerspruchsbescheid erstellen.
Da das alles ueber Gesichtserkennung laeuft, wird das nochmal komplizierter.
Was ist bei dunkel getoenten Scheiben?!
Mittelfristig tragen dann immerhin alle Motorradfahrer Helm und Sonnenbrille!!! 55555
Ich kann kein Bild einfuegen!
Ich habe jetzt die Seite/ das Fenster geschlossen, mal sehen ob es jetzt geht!?
Wie wurde gemessen, mit Radar-Pistole. Vielleicht mal das Ergebnis auf der Pistole zeigen lassen.
Du meinst, die Polizei landesweit hat eine Foto von deiner Frau – wenn die sichtbar wird, wird schnell geknipst 🙂
Glaubst du aber selbst nicht, oder?
Ja, die haben wohl die Speed-Unterschiede nicht gestaffelt, wie bei uns.
Einfach zu schnell – eine Strafhöhe.
Doch, ich bin dafür. Hat damals, als eine Frau ihre Lose um 100 statt 80 Baht verkauft hat – gut funktioniert.
Dann war dort lange Ruhe und alle haben brav um 80 Baht verkauft. Bis es dann wieder ein wenig nachgelassen hat.
Die Thais verstehen nur diese Sprache.
So etwas müsste dann mit Propaganda passieren – also Channel3-11 mit dabei, wie man einen Nichtzahler zuhause abholt und
mit Handschellen abführt – wegen Nichtbezahlung des Strafmandats. Dann die Strafe in Tagessätze umwandeln, wie bei uns – und
ab in den Knast.
Mal sehen, wie viele Verhaftungen nötig sein sollten, bis dann die Mehrheit bezahlt.
Da kaufen sie sich dann wieder frei – nein, keine gute Idee.
Das würde ich dann anbieten, wenn sie nicht zahlen – also Haft vorziehen.
Dann zum Saubermachen einteilen und danach wieder in den Knast. Gibt es ja schon für Kurzstrafen.
Nein, weil viele haben ihren Schlitten auf Kredit.
Ich würde also das mit den Strafzetteln wie in DE machen.
BEI UNS IN DER STADTKASSE GAB ES 10 (?12) GERICHTSVOLLZIEHER. DIE HABEN DEN ‚KUCKUCK AUFGEKLEBT. GEHT ABER BEI SCHWARZEN KASSEN NICHT!
Doch, natürlich geht das auch bei den schwarzen Kassen, da klebt dann der Staatsanwalt den „Kuckuck“ drauf.
Nennt sich dann „beschlagnahmt/eingefroren“.
DUMMQUATSCH! DER ‚STAATSANWALT‘ IST KEIN GERICHTSVOLLZIEHER!!!!! 5555555
Nein, aber man kann es so ähnlich wie in AT einrichten. Dort kann die Verwaltungsbehörde ein
Bußgeld verhängen, zahlt man es nicht – bekommt man eine Ersatzfreiheitsstrafe – je nach Tagessätzen,
aufgebrummt und geht in Haft.
Das wird wohl TH nun auch so machen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzfreiheitsstrafe
Alle sind so doof, und ich bin der Chef!
Nächste Schikane jetzt gehen die Smilies nicht mehr!!!!!!
Ja, Russen lassen ihre Plugins im Stich und updaten die nicht mehr.
Vielleicht kämpfen die schon in der Ukraine und sind gefallen.
test