Bangkok: Was bei Festnahme, Inhaftierung, Kaution u.a. in Thailand zu beachten ist

Festnahme

Eine Festnahme erfolgt grundsätzlich aufgrund eines Haftbefehls. Die Festnahme kann auch ohne Haftbefehl erfolgen, wenn jemand auf frischer Tat, bei dem Versuch oder dem Anschein des Versuches ertappt wird, eine Straftat nach thailändischem Recht zu begehen.

Die thailändischen Behörden sind nach dem Völkerrecht verpflichtet, auf Ihren Wunsch die Botschaft unverzüglich über die Festnahme zu informieren.
Die Botschaft weist darauf hin, dass jeder Festgenommene das Recht hat, die Aussage zu verweigern.

Inhaftierung

Bei unbedeutenden Vergehen (z.B. Verkehrsvergehen) soll die Inhaftierung nur so lange dauern, bis die notwendigen Aussagen vor der Polizei oder der sonst zuständigen Behörde gemacht sind. In anderen Fällen soll die Polizeihaft nicht länger als 48 Stunden dauern. Sie kann jedoch, soweit erforderlich, bis zu sieben Tage dauern. Spätestens dann müssen Sie dem Haftrichter vorgeführt werden.

Soweit die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 500 Baht bedroht ist, kann der Haftrichter Haftfortdauer anordnen, die jedoch sieben Tage nicht übersteigen darf.

Bei Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 500 Baht bedroht sind, kann eine Haftfortdauer von jeweils 12 Tagen angeordnet werden, jedoch insgesamt nicht über 48 Tage hinaus. Das gleiche gilt für Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von über 10 Jahren bedroht sind; die Gesamtdauer kann dann jedoch 84 Tage betragen.

Nach Ablauf der Frist muss der Staatsanwalt Klage bei Gericht eingereicht haben. Ist die Anklage erhoben worden, kann das Gericht die weitere Inhaftierung bis zum Verfahrenstermin anordnen.

Während der Polizeihaft haben Sie das Recht, mit einem Anwalt zu sprechen.

Freilassung auf Kaution

Auf Antrag ist bei geringeren Vergehen die vorübergehende Freilassung gegen Kaution (engl.: „bail“) während der Polizeihaft bei der Polizei oder anschließend bei Gericht möglich. Grundsätzlich kann für jedes Verfahren, also auch bei Drogenvergehen, Mord etc., ein Kautionsgesuch eingereicht werden.

Die Chancen für eine vorübergehende Freilassung auf Kaution sind jedoch umso geringer, je höher die Straferwartung liegt.

Die Kautionssumme ist in der Regel relativ hoch und bewegt sich zwischen ca. 50.000,- Baht für geringere Vergehen und 1 Mio. Baht für schwere Vergehen.
Bei der Festsetzung der Kautionssumme besteht im thailändischen Recht eine Besonderheit. Die Kautionssumme wird nicht vom Gericht festgesetzt, sondern vom Anwalt nach „Erfahrungswerten“ angeboten.

Das Gericht entscheidet, ob die Höhe ausreicht, bzw. ob die Annahme verweigert wird und setzt ggf. sodann die Höhe der Kaution fest. Gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts kann eine Art Berufung eingelegt werden. Ein erneutes Kautionsgesuch mit erhöhter Kautionssumme kann daraufhin eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kaution nur durch einen Anwalt oder einen thailändischen
Staatsangehörigen bei Gericht gestellt werden darf. Unterstützende Garantieschreiben der Botschaft werden nicht ausgestellt.

In jedem Fall sollte die Kaution nur gegen Quittung geleistet werden.

Ermittlungen

Niederschriften von Aussagen vor der Polizei oder Staatsanwaltschaft werden Ihnen normalerweise in thailändischer Sprache vorgelegt. Sie sind nicht gezwungen, diese Protokolle zu unterschreiben.

Die Rechtsanwälte sind im Verhältnis zu den Staatsanwälten im Verfahren schlechter gestellt. Sie dürfen i.d.R. erst bei Gericht in die Ermittlungsakte Einsicht nehmen.

Verfahren

Die Verhandlung vor Gericht besteht in der Regel aus einer Kette von Zeugenanhörungen. Der Angeklagte wird grundsätzlich zuletzt verhört. Zwischen den einzelnen Terminen können bis zu 30 Tagen, im Einzelfall mehrere Monate liegen; die Gesamtdauer der Untersuchungshaft kann im Einzelfall bis zu 4 1/2 Jahre betragen.

Auf Ihren Wunsch soll das Gericht Ihnen nach der thailändischen Strafprozessordnung einen Pflichtverteidiger bestellen, wenn die angedrohte Höchststrafe mindestens zehn Jahre Gefängnis beträgt und Sie selbst keinen Verteidiger beauftragt haben oder minderjährig sind.

Für geringfügigere Anklagen gibt es keine derartige Regelung. Das Gericht kann auf Antrag nach seinem Ermessen auch einen Pflichtverteidiger bei geringfügigen Anklagen bestellen. Allerdings sind die vom Gericht eingesetzten Pflichtverteidiger in der
Regel jung und unerfahren, und es besteht auch die Gefahr, dass sie nur schlecht englisch sprechen.

Ein Wechsel des Pflichtanwaltes ist nur mit Zustimmung des Gerichtes möglich.
Die Gerichtssprache ist thailändisch. Nach der thailändischen Strafprozessordnung soll ein Dolmetscher beigezogen werden, wenn es notwendig ist, thailändisch in eine andere Sprache zu übersetzen. In der Praxis wird diese Formulierung so ausgelegt, dass diese Notwendigkeit nur dann besteht, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Fragen an Sie richten möchte.

Die Urteilsverkündung erfolgt in der Regel ca. eine Woche nach Abschluss der Zeugenvernehmungen. Auch bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Haftstrafe auf Bewährung müssen Sie damit rechnen, abgeschoben zu werden. Die Abschiebung erfolgt über das Immigration Detention Center (IDC) in Bangkok.

Die Botschaft kann Ihnen Hilfestellung bei den Abschiebemodalitäten leisten. Die Kosten der Abschiebung sind gemäß thailändischem Immigration Act grundsätzlich vom Häftling zu tragen. Die Botschaft kann diese Kosten nicht übernehmen.

Berufung

Innerhalb von 30 Tagen nach Verkündung des Urteils besteht sowohl für Sie als auch für die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen. Im Einzelfall kann diese Frist verlängert werden. Das Berufungsverfahren ist ein Schriftverfahren, d.h. mündliche Verhandlungstermine werden nicht mehr festgesetzt. Die Richter des zuständigen Berufungsgerichtes fällen ihre Entscheidung anhand der eingereichten Berufungsschriften.

Eine Neuaufnahme des Verfahrens

einschließlich Zeugenvernehmungen ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn Beweise vorgebracht werden, die geeignet sind, die Schuld bzw. Unschuld des Verurteilten zu widerlegen.

Haftbedingungen

Die Inhaftierten werden in Führungsklassen eingeteilt. Nach der jeweiligen Führungsklasse richten sich die einzelnen Vergünstigungen, z.B. die Nutzung von Freizeit- und Sportmöglichkeiten. Nach Rechtskraft des Verfahrens wird der Häftling automatisch in die Führungsklasse „mittel“ eingestuft. Im Rhythmus von 6 Monaten wird – bei guter Führung – die Führungsklasse hochgestuft bis schließlich die Führungsklasse „exzellent“ erreicht ist.

Durch sog. „Inside-Cases“, z.B. Drogenkonsum oder Schlägereien innerhalb der Haftanstalt, können Sie in eine andere schlechtere Führungsklasse eingestuft werden und dadurch einzelne oder auch sämtliche Vergünstigungen verlieren. Bei Personen mit schlechter Haftklasse nach Inside-Cases wird die Führungsklasse deutlich langsamer hochgestuft (von „sehr schlecht“ auf „schlecht“ nach 2 Jahren).

Angehörige können Sie im Gefängnis besuchen. Bei Angehörigen, die aus Deutschland anreisen, empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme mit der Botschaft. Derartige Besuche werden auch von der Botschaft unterstützt, z.B. indem ein außerordentlicher Besuch bei der Haftanstalt beantragt wird.

Bekannte können Sie zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten der Haftanstalt besuchen, wobei es in einigen Haftanstalten Einschränkungen bei Besuchen von Bekannten geben kann. Die Entscheidung, ob ein Besuch gewährt wird, trifft letztendlich der Direktor des Gefängnisses. Die Botschaft hat darauf keinen Einfluss.

Briefverkehr ist möglich; allerdings wird die Post von den Gefängnisbehörden zensiert, so dass es zu Verzögerungen kommen kann. Mit langen Postwegen muss gerechnet werden.
Abgesehen von einer Grundversorgung mit Lebensmitteln müssen Sie selbst für das Leben im Gefängnis aufkommen. Wichtig ist insbesondere der Kauf von vitaminreicher Zusatznahrung, da die thailändische Gefängniskost für Europäer unzureichend ist.

Außerdem müssen unter Umständen Arztkosten und Kosten für Medikamente von Ihnen bezahlt werden. Für deutsche Staatsangehörige kann, falls die Angehörigen
nicht in der Lage sind, ausreichend finanzielle Unterstützung zu leisten, Sozialhilfe gewährt werden. Der Sozialhilfesatz für Häftlinge beträgt derzeit 140,- Euro/Monat. Die Botschaft kann Ihnen den erforderlichen Antrag übersenden.

Die Gewährung von Sozialhilfe im Abschiebegefängnis ist jedoch nicht möglich.

Gnadengesuche

Gnadengesuche an den König können entweder über das Innenministerium oder die Gefängnisverwaltung eingereicht werden. Die Stellung eines Gesuches vor Ablauf einer angemessenen Zeit (in der Regel: vier Jahre) hat erfahrungsgemäß wenig Aussicht auf Erfolg.

Nach Stellung des Gesuches müssen Sie mit mindestens 1 1/2 Jahren Bearbeitungszeit rechnen. Bei Ablehnung ist eine zweijährige Wartezeit vorgeschrieben, bis ein erneuter Antrag gestellt werden kann. Gnadengesuche werden nur in wenigen Einzelfällen genehmigt.

Bei Einreichung des Gnadengesuchs muss eine bestimmte Form beachtet werden. Sämtliche Unterlagen müssen in einer dem König angemessenen thailändischen Sprache verfasst sein. Es ist daher erforderlich, das Gnadengesuch über einen Anwalt vorbereiten zu lassen, damit sprachliche und formelle Voraussetzungen beachtet werden.

Bitte informieren Sie auch die Botschaft, wenn Sie ein Gnadengesuch stellen möchten. Eventuell für das Gnadengesuch anfallende Kosten können jedoch von der Botschaft nicht
übernommen werden.

Königliche Amnestie

Bei besonderen Anlässen, z.B. beim Königsgeburtstag oder bei einem Thronjubiläum, wird oftmals eine Amnestie ausgesprochen. Sie führt in der Regel zu einer Reduzierung des Strafmaßes. Die Amnestie wird auf Vorschlag der Strafvollzugsbehörden nach Zustimmung der Regierung und des Königs verkündet.

Die Höhe der Reduzierung ist unterschiedlich und abhängig vom Vergehen, der Führungsklasse und der noch zu verbüßenden Resthaftstrafe. Drogentäter werden oftmals nicht oder sehr viel schlechter bei der Amnestie berücksichtigt. Sexualstraftäter wurden zuletzt nicht berücksichtigt. Für eine Amnestie kommen nur rechtskräftig verurteilte Straftäter in Betracht.

Auch nach Deutschland überstellte Straftäter können von der Amnestie profitieren. Die Amnestie wird jedoch auf die in Thailand verhängte Strafe angerechnet.

Bewährung

Grundsätzlich können Ausländer nur in Ausnahmefällen auf Bewährung freigelassen werden. Es wird ein besonders strenger Maßstab angelegt. Seit wenigen Jahren wird von der Botschaft eine Garantieerklärung verlangt, dass der betroffene Häftling nach Freilassung auf Bewährung Thailand nicht verlässt.

Diese Garantie kann die Botschaft nicht geben. Eine Passverzichtserklärung sehen die zuständigen thailändischen Behörden nicht als ausreichend an. Somit ist eine vorzeitige Freilassung auf Bewährung für deutsche Häftlinge nicht möglich.

Überstellung

Ein bilaterales Überstellungsabkommen zwischen Thailand und Deutschland ermöglicht es deutschen Straftätern in Thailand, nach Verbüßen der festgelegten Mindesthaftstrafe nach Deutschland überstellt zu werden und dort die von einem deutschen Gericht festgelegte Resthaftstrafe zu verbüßen.

Eingeleitet wird dieses Verfahren durch die Deutsche Botschaft. Der Häftling muss der Überstellung im Rahmen einer Beurkundung zustimmen. Nachdem ein deutsches Gericht über die Anerkennung der thailändischen Haftstrafe entschieden hat, entscheidet abschließend eine thailändische Überstellungskommission über den Antrag.

Von der Beantragung der Überstellung bis zur tatsächlichen Durchführung vergehen etwa 2 Jahre (s. dazu auch gesondertes Merkblatt der Botschaft). Die Überstellung ist deshalb nur für Häftlinge mit Mindesthaftstrafen von 3 Jahren möglich.

Aufgaben und Möglichkeiten der Botschaft

Die Botschaft betreut Sie auf Ihren Wunsch in dem durch das Konsulargesetz festgelegten Rahmen.

Die Botschaft hat allerdings keine Möglichkeit, in ein schwebendes Verfahren einzugreifen. Ebenso kann keine Rechtsberatung zum thailändischen Strafrecht durch die Botschaft erfolgen. Die Entscheidung, ob z.B. eine Berufung eingereicht werden soll, liegt allein bei Ihnen. Auch kann die Botschaft Sie nicht vor Gericht vertreten. Dies ist allein durch in Thailand zugelassene Rechtsanwälte möglich.

Die Botschaft kann:

► bei der Vermittlung eines Anwaltes helfen, Ihnen insbesondere eine Liste von Anwälten zur Verfügung stellen. Die Kosten des Anwaltes müssen Sie selbst tragen.
► darauf hinwirken, dass Sie nach thailändischem Verfahrensrecht ein ordentliches Verfahren unter Wahrung Ihrer Rechte erhalten.
► Sie bei der Aufrechterhaltung des Kontakts zu Verwandten und Anwälten unterstützen.
► Ihnen bei notwendigen Geldüberweisungen aus Deutschland helfen;
► Ihnen bei Überstellungen, Gnadengesuche etc. notwendige Informationen zukommen lassen
► (Wert-) Gegenstände bis zu Ihrer Entlassung in der Botschaft verwahren. Die Botschaft kann hierfür jedoch keine Haftung übernehmen.
► nach Verbüßung der Haftstrafe die Abschiebeunterlagen vorbereiten und Ihnen bei den
notwendigen Schritten für die Abschiebung helfen.

Gefangenenbetreuung

Die Botschaft bemüht sich im Rahmen ihrer begrenzten personellen Möglichkeiten, die Gefangenen regelmäßig zu besuchen. Die Gefangenen in Bangkok werden nach Möglichkeit regelmäßig von Mitgliedern einer ehrenamtlich tätigen Betreuergruppe besucht.

Auch in Pattaya, Udon Thani und auf Koh Samui finden regelmäßige Besuche durch Ehrenamtliche statt. Seelsorgerische Betreuung erfolgt auf Wunsch durch den
deutschsprachigen evangelischen bzw. den deutschsprachigen katholischen Pfarrer der hiesigen Kirchengemeinden.

In Einzelfällen können Sie sich mündlich oder schriftlich an die Botschaft wenden. Sie können den ehrenamtlichen Gefangenenbetreuern auch gern Informationen für die Botschaft ausrichten, da oftmals Informationen auf diesem Wege schneller kommuniziert werden können.

Bei Rechtsfragen werden Sie jedoch gebeten, diese direkt mit der Botschaft aufzunehmen, damit keine Missverständnisse auftreten. / Botschaft Bangkok

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
23. Juli 2022 9:51 am

Leider darf ich nicht aus dem Naehkaestchen plaudern weil unsere Freundin dort mit involviert ist.
Es waere deshalb interessant einmal von jemanden zu hoeren der wirklich selber mal im Thai Knast war und wie es ihm erging.
Ich kritisiere hier seit Jahren nicht nur diese Militaerdiktatur oder ihre Vorgaengerregierungen sondern besonders auch unsere Botschaften und damit auch unsere eigenen Regierungen.Wegen der Ueberlastung:
Na ja, ich war sehr haeufig in unseren Botschaften (nicht nur in TH).
Die Ueberlastung besteht meist nur bei den armen Teufeln am Schalter die die Arbeit machen muessen.Bei den Vorgesetzten habe ich zuviele getroffen die in Privatfirmen lange vor die Tuer gesetzt worden waeren zwecks Selbstfindung.Die meisten haben trotz Asienologie keine Ahnung von der Realitaet in TH.Es lebt sich gut zwischen Iconsiam , Siam Paragon ,Central Embassy und dem Siam Country Club.
Ich will in den Warnungen nix ueber Taschendiebe im BoBe oder Handtaschenklau vom Motosai lesen wenn die viel groesseren Risiken in TH eindeutig von der RTP und ihrem Umfeld sowie fuer einen westlichen Auslaender von jeder Behoerde in TH ausgeht.
Ich fordere das man uns wenigstens halbwegs glaubwuerdige Thai Rechtsanwaelte nennt welche auch wirklich Farang vertreten wollen und koennen.
Noch besser waere eine Zwangs Rechtsschutz-,Haftpflicht- und Krankenversicherung fuer jeden der nach TH reisen will.Die Beitraege richteten sich nach der Menge und der Hoehe der Schadensfaelle, so dass jeder gleich sehen kann wie billig TH wirklich ist.
Das ist natuerlich mit unseren jetzigen Botschaften nicht moeglich.
Etwas was moeglich ist, waere dass man jeden Gerichtsfall in den z.B. ein D hier verwickelt ist veroeffentlicht wird. Ohne Namensnennung. Das wuerde schon sehr helfen um TH richtig einzuschaetzen.