Bangkok: Staatsanwalt bestätigte die Verjährung für Kokainkonsum beim Red-Bull-Erben “Boss”

Der Generalstaatsanwalt bestätigte am Dienstag (2. August 2022) Reportern von Amarin TV, dass die Verjährungsfrist für die Anklage wegen Kokainkonsums gegen den Red-Bull-Erben Vorayuth „Boss“ Yoovidhya, der wegen Fahrerflucht gesucht wird, die am 3. September 2012 in Bangkok zum Tod eines Polizisten führte, abgelaufen ist.

Die Klage würde sich nun ausschließlich auf den Vorwurf des rücksichtslosen Fahrens mit Todesfolge beziehen, aber auch hier läuft die Verjährungsfrist im September 2027 ab.

Prayut Petchkunm, der stellvertretende Generaldirektor und stellvertretende Sprecher der Behörde, sagte, dass die Aufhebung des Betäubungsmittelgesetzes von 1979 am 9. Dezember 2021 zum automatischen Erlöschen der Kokainanklage gegen ihn geführt habe.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine neue Ermittlungsgruppe unter der Leitung von Itthiphon Kaewthip, dem Generaldirektor der Strafverfolgungsbehörde der Staatsanwaltschaft, eingesetzt, deren Sekretär er selbst ist. Die Arbeitsgruppe erhob zusätzlich Anklage gegen Khun Vorayuth wegen Kokainkonsums, woraufhin das Gericht auch in diesem Punkt einen Haftbefehl erließ.

Die Verjährungsfrist betrug 10 Jahre gemäß Abschnitt 58 des Betäubungsmittelgesetzes von 1979, das besagt, dass niemand Kokain (eine Droge der Kategorie 2) konsumieren darf, wobei Verstöße gemäß Abschnitt 91 mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren bestraft werden.

Da der Haftbefehl am 3. September 2012 ausgestellt wurde, wäre er am 3. September dieses Jahres außer Kraft getreten.

Mit der vollständigen Aufhebung dieses Gesetzes und dem Erlass eines neuen Gesetzes wurden jedoch fünf Arten von Betäubungsmitteln in Abschnitt 104 aufgenommen. Für die zweite Art, d. h. Kokain, gilt nun gemäß Abschnitt 162 eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr. Dies führte dazu, dass die Verjährungsfrist für diesen Straftatbestand von 10 auf fünf Jahre herabgesetzt wurde und automatisch abgelaufen ist.

Derzeit wird gegen Khun Vorayuth nur noch eine Anklage erhoben, nämlich rücksichtsloses Fahren mit Todesfolge. Dabei handelt es sich um eine Straftat nach Abschnitt 291 des Strafgesetzbuchs, die mit einer Freiheitsstrafe von höchstens 10 Jahren geahndet wird. Die Verjährungsfrist für diesen Anklagepunkt beträgt 15 Jahre und endet am 3. September 2027.

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
4. August 2022 9:56 am

Das er gekokst hat ist ja nun wirklich sein geringstes Vergehen.Geschenkt.
Es bleibt nur noch das ruecksichtslose Fahren mit Todesfolge.
Am Anfang dieser Militaerdiktatur hatte man ja so getan als wollte man gegen die Polizeifuehrung der Station Thonglor die sich bestechen lassen hat ermitteln. Offensichtlich sind die Korruptionsertraege wohl neu verteilt worden und der ganze Fall kann bis 2027 sanft entschlummern.
So ist STINs Semi Rechtsstaat Thailand!Bevor sein ewiges genengere kommt dass es in D noch schlimmer sei moechte ich mal schreiben wie ich als Thai PM versucht haette den Fall aussergerichtlich zu loesen:
Sein Grossvater Chaleo der Kratin Daeng Erfinder und Red Bull Mitbesitzer ist ja leider schon vor der Tat gestorben.
Sein Vater Chalerm hat den ganzen Reichtum ja nur geerbt und verwaltet.
Er haette ausser den mickrigen Zahlungen an die Familie des Opfers und die groesseren Bestechungszahlungen an die Fuehrung der Thonglor Polizeistation (und hoeher?) noch eine erhebliche Stiftung fuer aehnliche Faelle aufmachen sollen und seinen Sohn verpflichtet wenigstens 10 echte Sozialstunden in einem Emergency Room eines grossen Krankenhauses zu arbeiten und anschliessend die Leichen zu entsorgen.Live on TV.
Das waere doch mal eine schoene Thai Soap vielleicht sogar mit Lerneffekt.
Aber natuerlich passiert hier nix mehr. Habe ich seit 2012 geschrieben!

berndgrimm
Gast
berndgrimm
5. August 2022 7:43 am
Reply to  STIN

Es ist aber leider ein totalitaerer Unrechtsstaat.Trotz der angeblichen Zahlung an die Familie des zu Tode gefolterten.
Ein wirklicher Rechtsstaat waere TH wenn der Fall von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt worden waere und die Taeter und ihre Vorgesetzten entsprechend angeklagt worden waeren. Sind sie aber nicht.
Nichts an dieser Propagandameldung ist verifizierbar.