Verfassungsgericht entscheidet über Gültigkeit der Wahl

Dort hatten die Wähler am 2. Februar ihre Stimme nicht abgeben können. Strittig ist, ob ein neues königliches Dekret erforderlich ist und wer dieses Dekret beantragen muss. Am kommenden Montag will die Wahlkommission mit Vertretern der Regierung über eine Nachwahl beraten. Denn das Parlament kann nur zusammentreten, wenn mindestens 475 der 500 Mandatsträger anwesend sind. Weil in 28 Wahlkreisen wegen der Demonstrationen kein Kandidat nominiert werden konnte, kann das Parlament vorerst nicht tagen.

Der geschäftsführende stellvertretende Ministerpräsident Pongthep Thepkanchana hat vorgeschlagen, die Entscheidung dem Verfassungsgericht zu überlassen. Die Wahlkommission solle eine Eingabe schreiben, das höchste Gericht solle dann auch über die Gültigkeit der vorgezogenen Parlamentswahlen am 2. Februar befinden.

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yoong
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yoong
12. Februar 2014 5:52 pm