Bangkok: Schwangere Schülerinnen können nun nicht mehr von der Schule verwiesen werden

Nach einem neuen min­is­teriellen Erlass ist es den Ver­wal­tun­gen von Schulen, Hochschulen und Uni­ver­sitäten nun unter­sagt, schwan­gere Schü­lerin­nen von der Schule zu ver­weisen oder sie zu zwin­gen, in eine andere Bil­dung­sein­rich­tung zu wechseln.

Der Erlass wurde gemein­sam von den Min­is­te­rien für Bil­dung und Hochschul­we­sen, Wis­senschaft, Forschung und Inno­va­tion her­aus­gegeben und im Königlichen Amts­blatt veröf­fentlicht, so dass er in Kraft treten kann.

Die Min­is­te­ri­alverord­nung zielt darauf ab, das Recht aller Studieren­den auf eine angemessene Aus­bil­dung zu schützen, ein­schließlich der­jeni­gen, die schwanger sind, während sie in der Schule, am Col­lege oder an der Uni­ver­sität studieren.

Wenn eine schwan­gere Stu­dentin aus freien Stück­en ver­set­zt wer­den möchte, müssen die Schulen, Hochschulen oder Uni­ver­sitäten dem Wun­sch der Stu­dentin jedoch nachkommen.

Früher wur­den schwan­gere Stu­dentin­nen ent­lassen oder gezwun­gen, ihre Schule, Hochschule oder Uni­ver­sität zu ver­lassen, weil sie als Schande für ihre Ein­rich­tung galten.

Oft brachen sie das Studi­um ab und wur­den von der weit­eren Aus­bil­dung ausgeschlossen. / Thai PBS World

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