Bangkok: Oberste Gerichtshof lehnte die Kautionsanträge zweier verurteilter Talu-Fah-Anhänger ab

Der Ober­ste Gericht­shof hat die Kau­tion­santräge zweier verurteil­ter Talu­-Fah-Angeklagter abgelehnt, weil sie ver­suchen kön­nten zu fliehen, wenn sie aus dem Gefäng­nis ent­lassen wer­den, so die Thai Lawyers for Human Rights (TLHR) gestern (Son­ntag). TLHR teilte in einem Tweet mit, dass die Anträge auf Kau­tion für ​“Thi­ranai” und ​“Chaiporn”, die am Don­ner­stag beim Ober­sten Gericht­shof ein­gere­icht wur­den, abgelehnt wur­den, wom­it ein Urteil des Beru­fungs­gerichts bestätigt wurde.

Die bei­den Talu­-Fahs-Demon­stran­ten wur­den jew­eils zu drei Jahren Gefäng­nis verurteilt, nach­dem sie vom Strafgericht des Besitzes von cherry bombs für schuldig befun­den wor­den waren. Sie bleiben bis zur Beru­fung inhaftiert. In der Zwis­chen­zeit hat der ehe­ma­lige nationale Kün­stler Suchart Sawas­d­sri in einem Face­book-Post erk­lärt, dass das TLHR und die Fam­i­lien der bei­den Hunger­streik­enden, Tanta­wan Tuat­u­lanon und Orawan Phuphong, entschei­den müssen, was als näch­stes zu tun ist, um das Leben der bei­den pro-demokratis­chen Demon­stran­ten zu retten.

Die bei­den Hunger­streik­enden protestieren in Kranken­haus­bet­ten vor dem Ober­sten Gericht­shof, seit sie am Fre­itag das Tham­masat Uni­ver­sität­skranken­haus ver­lassen haben. Sie fordern die Freilas­sung aller poli­tis­chen Häftlinge und Gefan­genen und haben sich auf ihr Recht berufen, medi­zinis­che Behand­lung zu ver­weigern, wobei sie die Risiken ihres fort­ge­set­zten Fas­tens anerkennen. /  thaipbsworld.com

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