Tak: Massagesalon-Besitzerin wegen Menschenhandel mit Minderjährigen verhaftet

Nach einem Hin­weis auf den Men­schen­han­del mit Min­der­jähri­gen hat die Polizei einen Mas­sage­sa­lon in der nordthailändis­chen Prov­inz Tak gestürmt.

Die Besitzerin des Salons wurde ver­haftet und zwei burme­sis­che Mäd­chen im Teenager­al­ter wur­den gerettet.

Die Polizei der Abteilung für die Bekämp­fung des Men­schen­han­dels (ATPD) erhielt einen Hin­weis, dass eine Thailän­derin, die 40-jährige Supha­porn Makaew, hin­ter ihrem Mas­sage­sa­lon Men­schen­han­del mit Min­der­jähri­gen betrieb.

Um die Infor­ma­tion zu über­prüfen, gab sich ein verdeck­ter Polizeibeamter als Kunde aus und besuchte den Mas­sage­sa­lon an der Mae Sot-Umphang Road im Mae Sot-Bezirk von Tak.

Supa­porn bot dem verdeck­ten Ermit­tler sex­uelle Dien­stleis­tun­gen an und erk­lärte, dass zwei burme­sis­che Mäd­chen im Alter von 16 und 17 Jahren für jew­eils 1.500 Baht zu haben seien.

Sie fügte hinzu, dass er die Mäd­chen aus dem Geschäft her­aus in ein Hotel oder ein Haus brin­gen und sowohl eine Mas­sage als auch sex­uelle Dien­ste in Anspruch nehmen könne.

Der Beamte gab daraufhin seine Iden­tität preis und ver­haftete Supaporn.

Die bei­den burme­sis­chen Mäd­chen gel­ten als Opfer und befind­en sich jet­zt in der Obhut des Kinder- und Jugendamtes.

Supa­porn hat die Tat ges­tanden und zugegeben, dass sie den Mäd­chen 1.000 Baht gegeben und 500 Baht für sich behal­ten hat.

Supa­porn wurde in fünf Fällen angeklagt, darunter:

* Abschnitt 52 des Geset­zes zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels: Bege­hung ein­er Straftat im Zusam­men­hang mit dem Han­del mit einem Kind, das über 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

Das Straf­maß beträgt sechs bis 12 Jahre Haft und eine Geld­strafe von 120.000 bis 240.000 Baht.

* Abschnitt 283 des Strafge­set­zes: Ver­an­las­sung, Ver­führung oder Ent­führung eines Kindes, das über 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, zu ein­er unsit­tlichen Handlung.

Die Strafe ist eine Frei­heitsstrafe von sieben bis 20 Jahren und eine Geld­strafe von 14.000 Baht bis 40.000 Baht oder eine lebenslange Freiheitsstrafe.

* Abschnitt 26(3) des Geset­zes über den Schutz von Kindern: ein Kind zwin­gen, bedro­hen, überzeu­gen, unter­stützen oder zulassen, dass es Ver­hal­tensweisen und Umgangs­for­men annimmt, die unangemessen sind oder zu Fehlver­hal­ten führen können.

* Abschnitt 9 des Geset­zes zur Ver­hin­derung und Bekämp­fung der Pros­ti­tu­tion: ein Kind, das älter als 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, zur Pros­ti­tu­tion zu bewe­gen, zu ver­führen oder mitzunehmen, auch wenn es seine Zus­tim­mung gegeben hat.

Die Strafe ist eine Frei­heitsstrafe von fünf bis 15 Jahren und eine Geld­strafe von 100.000 Baht bis 300.000 Baht.

* Abschnitt 319 des Strafge­set­zes: Ent­führung eines Kindes, das älter als 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, von den Eltern oder dem Vor­mund zu unanständi­gen Zweck­en, auch mit deren Einverständnis.

Die Strafe ist eine Frei­heitsstrafe von zwei bis 15 Jahren und eine Geld­strafe von 4.000 Baht bis 20.000 Baht.

Ähn­liche Fälle von Kinder­han­del wur­den kür­zlich in den beliebten Urlaub­sorten Phuket und Pat­taya gemeldet.

Im März führte die ATPD eine Razzia in der Velvet Bar in der Bangla Walking Street im Viertel Patong auf Phuket durch.

Sechs Mädchen im Teenageralter, das jüngste war 16 Jahre alt, wurden von den Behörden gerettet.

Nach der Razzia wurden sechs ausländische Männer angeklagt, weil sie in der Bar Sexdienstleistungen gekauft hatten.

Zwei thailändische Frauen, die die Bar betrieben und den Sexhandel betrieben, wurden später verhaftet, während ein weiterer ausländischer Mann, der an dem Geschäft beteiligt war, aus dem Land floh. / The Thaiger

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Siamfan
Gast
Siamfan
6. Mai 2023 5:40 am

Nach der Razzia wurden sechs ausländische Männer angeklagt, weil sie in der Bar Sexdienstleistungen gekauft hatten.

KLAR, VERBOTEN IST VERBOTEN, …. ABER WARUM MACHT MAN NICHT ALLE BARs ZU, DIE VERBOTENES ANBIETEN? WAERE MAN BESTIMMT SCHNELLER FERTIG!??