Verfassungsgericht entscheidet über Gültigkeit der Wahl

Thailand – Nach einem zweistündigen Gespräch mit Vertretern von drei unterschiedlichen Interessengruppen gab Charoon Inthajarn, Präsident des Verfassungsgerichts bekannt, dass der Antrag des Ombudsmannes auf eine gerichtliche Entscheidung über die Gültigkeit der am 02. Februar stattgefundenen Wahlen legitim sei. Das Urteil werde am 21. März gegen 11:00 Uhr bekanntgegeben.

Die Entscheidung folgte einem Gespräch der Richter mit Ombudsmann Pornphet Wichitcholchai, EC Generalsekretär Phuchong Nutrawong und dem stellvertretenden kommissarischen Premierminister Pongthep Thepkanchana, der bis zum Schluss versucht hatte, den vom Ombudsmann eingereichten Antrag für ungültig zu erklärten.

Pornphet hatte dagegen argumentiert, der Weg, dass ein namenhafter Dozent für Rechtswissenschaften der Thammasat Universität eine Klage gegen die Gültigkeit der Wahlen beim Ombudsmann einreiche und dieser den Antrag dann mit der Bitte um eine Entscheidung an das Verfassungsgericht weiterleite sei völlig legal und könne daher nicht als ungültig abgeschmettert werden.

Die Verfassungsrichter sahen das scheinbar genauso und kündigten an, ihre Entscheidung zur Gültigkeit der Wahlen schon am 21. März bekannt zu geben. Außerdem erlaubte das Gericht dem Ombudsmann eine separate Erklärung über die Hintergründe des Antrags am 20. März abzugeben.

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