Phuket: Ausländerin versuchte mit einem fremden Pass in Thailand einzureisen – Festnahme!

Eine Aus­ländis­che Frau (31) wurde gestern Abend am inter­na­tionalen Flughafen Phuket wegen Pass­be­trugs verhaftet.

  • Frau Julia K. ver­suchte die Ein­wan­derungskon­trolle mit einem Pass zu umge­hen der ihr nicht gehörte.
  • Dies ist ein Ver­brechen das nach thailändis­chem Recht mit bis zu 10 Jahren Gefäng­nis und ein­er Geld­strafe von bis zu 200.000 Baht geah­n­det wer­den kann.
    K. wurde gegen 23.45 Uhr in der inter­na­tionalen Ankun­ft­shalle festgenom­men, wie die Ein­wan­derungsabteilung des Flughafens Phuket mitteilte.
    Am Schal­ter der Ein­wan­derungs­be­hörde legte sie einen Reisep­a­ss vor, der auf den Namen ein­er anderen Per­son aus­gestellt war.
    Das bio­metrische Kon­troll­sys­tem zeigte jedoch an, dass das Gesicht der Frau nur zu 30 % mit dem Pass­fo­to übereinstimmte.
    Da sie keine zusät­zlichen Doku­mente zum Nach­weis ihrer Iden­tität vor­legen kon­nte wurde K. in die Enge getrieben.

Zunächst ver­suchte sie, die Diskrepanz zu recht­fer­ti­gen, indem sie behauptete, sie habe sich mehreren Schön­heit­sop­er­a­tio­nen unterzogen.

Als die Verdächtige gefragt wurde, ob sie den Pass ein­er anderen Per­son für Reisen benutzt habe, weigerte sie sich, die Frage zu beantworten.

Schließlich gab sie jedoch zu, den Pass ein­er anderen Per­son benutzt zu haben.

Nach ihrer Ver­haf­tung wegen Pass­be­trugs wurde sie zur Sakhu-Polizeis­ta­tion gebracht und gemäß Abschnitt 137 und Abschnitt 269⁄11 des thailändis­chen Strafge­set­zbuch­es angeklagt.

Abschnitt 137 des thailändis­chen Strafge­set­zbuchs bet­rifft die Erteilung falsch­er Auskün­fte an einen Regierungs­beamten, die zu ein­er Schädi­gung ander­er Per­so­n­en führen kön­nten, und sieht eine Höch­st­strafe von sechs Monat­en Gefäng­nis, 10.000 Baht Geld­strafe oder bei­des vor.

Abschnitt 269⁄11, der sich auf die Ver­wen­dung des Reisep­a­ss­es eines anderen bezieht, die zu ein­er Schädi­gung ander­er führen kön­nte, wird mit ein­er Höch­st­strafe von 10 Jahren Gefäng­nis, 200.000 Baht Geld­strafe oder bei­dem geahndet.

In diesem Abschnitt ist auch fest­gelegt, dass das Ver­lei­hen eines Reisep­a­ss­es an eine andere Per­son zum Zwecke der uner­laubten Nutzung eben­falls rechtliche Kon­se­quen­zen nach sich zieht.

Weit­ere Per­so­n­en­dat­en von Julia K. wur­den von der thailändis­chen Polizei nicht veröffentlicht. / Thai International News

 

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Siamfan
Gast
Siamfan
2. September 2023 11:00 am

80064 020923AUCH WIEDER ALLES RELATIV

In diesem Abschnitt ist auch fest­gelegt, dass das Ver­lei­hen eines Reisep­a­ss­es an eine andere Per­son zum Zwecke der uner­laubten Nutzung eben­falls rechtliche Kon­se­quen­zen nach sich zieht.

HIER MUESSTE DER GENAUE GESETZESTEXT VON EINEM FACHANWALT GEPRUEFT WERDEN! AUCH DAS KOENNTE SCHON AUSSCHLIESSEN, DASS MAN DEN PASS UEBERHAUPT AUS DEN HAENDEN GIBT!
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AUF DEM FOTO ZEIGT SIE ABER WOHL AUCH IHREN ECHTEN PASS!??? DAVON STEHT NICHTS IN DEM BERICHT!