Eine Ausländische Frau (31) wurde gestern Abend am internationalen Flughafen Phuket wegen Passbetrugs verhaftet.
- Frau Julia K. versuchte die Einwanderungskontrolle mit einem Pass zu umgehen der ihr nicht gehörte.
- Dies ist ein Verbrechen das nach thailändischem Recht mit bis zu 10 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Baht geahndet werden kann.
K. wurde gegen 23.45 Uhr in der internationalen Ankunftshalle festgenommen, wie die Einwanderungsabteilung des Flughafens Phuket mitteilte.
Am Schalter der Einwanderungsbehörde legte sie einen Reisepass vor, der auf den Namen einer anderen Person ausgestellt war.
Das biometrische Kontrollsystem zeigte jedoch an, dass das Gesicht der Frau nur zu 30 % mit dem Passfoto übereinstimmte.
Da sie keine zusätzlichen Dokumente zum Nachweis ihrer Identität vorlegen konnte wurde K. in die Enge getrieben.
Zunächst versuchte sie, die Diskrepanz zu rechtfertigen, indem sie behauptete, sie habe sich mehreren Schönheitsoperationen unterzogen.
Als die Verdächtige gefragt wurde, ob sie den Pass einer anderen Person für Reisen benutzt habe, weigerte sie sich, die Frage zu beantworten.
Schließlich gab sie jedoch zu, den Pass einer anderen Person benutzt zu haben.
Nach ihrer Verhaftung wegen Passbetrugs wurde sie zur Sakhu-Polizeistation gebracht und gemäß Abschnitt 137 und Abschnitt 269⁄11 des thailändischen Strafgesetzbuches angeklagt.
Abschnitt 137 des thailändischen Strafgesetzbuchs betrifft die Erteilung falscher Auskünfte an einen Regierungsbeamten, die zu einer Schädigung anderer Personen führen könnten, und sieht eine Höchststrafe von sechs Monaten Gefängnis, 10.000 Baht Geldstrafe oder beides vor.
Abschnitt 269⁄11, der sich auf die Verwendung des Reisepasses eines anderen bezieht, die zu einer Schädigung anderer führen könnte, wird mit einer Höchststrafe von 10 Jahren Gefängnis, 200.000 Baht Geldstrafe oder beidem geahndet.
In diesem Abschnitt ist auch festgelegt, dass das Verleihen eines Reisepasses an eine andere Person zum Zwecke der unerlaubten Nutzung ebenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Weitere Personendaten von Julia K. wurden von der thailändischen Polizei nicht veröffentlicht. / Thai International News
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80064 020923AUCH WIEDER ALLES RELATIV
HIER MUESSTE DER GENAUE GESETZESTEXT VON EINEM FACHANWALT GEPRUEFT WERDEN! AUCH DAS KOENNTE SCHON AUSSCHLIESSEN, DASS MAN DEN PASS UEBERHAUPT AUS DEN HAENDEN GIBT!
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AUF DEM FOTO ZEIGT SIE ABER WOHL AUCH IHREN ECHTEN PASS!??? DAVON STEHT NICHTS IN DEM BERICHT!
Wäre chaotisch, wenn man per Gesetz keinen Pass aus der Hand geben darf.
Mein Schwiegersohn fliegt für Bosch um die Welt. Wenn er für ein Land ein Visa benötigt, besorgt dieses seine Sekretärin.
Er gibt den Pass ihr, sie wiederum einem Reisebüro, die dann das Visum besorgen und auch gleich das Ticket.
Das dauert in der Regel 2-3 Tage, wenn ein WE dazwischen liegt, auch schon mal 4-5 Tage.
Dürfte er den Reisepass nicht aus der Hand geben, müsste er seinen Job aufgeben bzw. würde gekündigt werden und
das Unternehmen Bosch würde wohl verkleinert werden.
Deswegen stimmt deine Lüge schon nicht. Man darf Reisepässe aus der Hand geben.
Was du meinst ist was anderes – man sollte keinen RP als Pfand aus der Hand geben, aber für Visa-Beschaffung kein
Problem.
Weil es unbdeutend ist. Sie ist mit dem falschen Pass eingereist, also spielt es keine Rolle,
ob sie auch einen echten Pass mit dabei hatte.
Das wird nun ermittelt und möglicherweise wird sie ja mit Haftbefehl in ihrem Heimatland gesucht und wollte
untertauchen.
Geht halt mit KI nicht so einfach mehr.