Phuea Thai Party: Yingluck hat keine Chance mehr

Bangkok – Arbeitsminister Chalerm Yubamrung schloss am 3. April aus, dass es zu einem Machvakuum kommen werde, falls Premierministerin Yingluck vom Verfassungsgericht zum Rücktritt gezwungen werden sollte.

Nach ihrem Rücktritt würde einer der jetzigen Vize-Premierminister bis zur Bildung einer neuen Regierung das Amt des Regierungschefs übernehmen.

Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass sich das Verfassungsgericht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts anschließt.

 

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Verfassungsgericht entscheidet, dass das gesamte Kabinett ebenfalls zurücktreten muss. Dies geschah im Falle des ehemaligen Premierministers Samak Sundaravej. Er musste nach einem Urteil des Verfassungsgerichts 2008 zurücktreten, weil er in einer Kochshow aufgetreten war. Das Urteil betraf jedoch nicht nur ihn, sondern sein gesamtes Kabinett.

Surasit Jiamwijak, ehemaliger Abgeordneter der Phuea Thai Party, glaubt, dass Yingluck keine Chance mehr hat. Jedoch stellte er die Frage, ob das Verfassungsgericht nicht selbst gegen die Verfassung verstößt, wenn es Yingluck zum Rücktritt zwingt.

Yingluck ist augenblicklich kommissarische Premierministerin, weil sie am 9. Dezember letzten Jahres das Parlament auflöste. Laut Verfassung muss sie so lange im Amt bleiben, bis die Abgeordneten einen neuen Premierminister wählen. Es bestünden demnach verfassungsrechtliche Bedenken, falls das Verfassungsgericht die Übergangsregierung absetzt.

Was einen bestellten, „neutralen“ Premierminister anbelangt, so führte Chalerm aus, dass laut Verfassung nur ein Abgeordneter Premierminister werden könne.

„Es gibt kein Machtvakuum. Die jetzige Übergangsregierung bleibt im Amt bis eine neues Kabinett die Amtsgeschäfte übernimmt“, erklärte Chalerm.

Die Regierungspartei Phuea Thai Party vermutet, dass Yinglucks Schicksal bereits besiegelt ist, weil das Verfassungsgericht die Petition im Thawil-Fall annahm, der seines Postens als Chef des Internen Sicherheitsrats (NSC) enthoben wurde. Das Verwaltungsgericht erklärte die Versetzung für ungültig und machte sie rückgängig.

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