Bangkok: Experte erklärt Expats eine mögliche Abwicklung der Steuererklärung bei Einkommen und Transfers nach Thailand

Vor ein­er vollbe­set­zten Ver­samm­lung des Pat­taya City Expat Club riet Thomas Car­den besorgten Expats, die hier mit Bargeld leben, das bere­its in ihrem Heimat­land besteuert wird, nicht in Panik zu ger­at­en. Der Geschäfts­führer der in Bangkok ansäs­si­gen Fir­ma AITax­Ad­vis­ers sagte, die thailändis­chen Behör­den hät­ten nicht die Absicht, typ­is­che Rent­ner oder mit Thais ver­heiratete Aus­län­der, die Fam­i­lien grün­den, zu bestrafen. Außer­dem seien die Dop­pelbesteuerungsabkom­men zwis­chen Thai­land und 61 Län­dern — darunter alle auf dem Club­tr­e­f­fen vertrete­nen Län­der, ein­schließlich der USA und des Vere­inigten Kön­i­gre­ichs — ein zusät­zlich­er Schutz.

Herr Car­den betonte jedoch, dass die thailändis­che Steuer­be­hörde fest­stellen müsse, wer in Thai­land steuerpflichtiges Einkom­men habe und wer nicht. Daher sei es wahrschein­lich, dass in Zukun­ft alle Steuer­aus­län­der — d.h. alle, die sich länger als 180 Tage im Jahr in Thai­land aufhal­ten — eine TIN (Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer) benöti­gen und eine jährliche Steuer­erk­lärung abgeben müssen. Er spekulierte, dass die Steuer­num­mer Teil des Antragsver­fahrens für die Ver­längerung des Aufen­thalts um ein Jahr wer­den kön­nte. Dies sei der offen­sichtliche Weg, um die aus­ländis­chen Schafe (die hier kein steuerpflichtiges Einkom­men haben) von den aus­ländis­chen Ziegen (die es haben) zu trennen.

Der Geschäfts­führer erk­lärte, dass die Idee, aus­ländis­che Einkün­fte in Thai­land zu besteuern, nicht neu sei. Der einzige Unter­schied zur jüng­sten thailändis­chen Steuer­regelung beste­he darin, dass Einkom­men, das in einem kün­fti­gen Steuer­jahr ab dem 1. Jan­u­ar 2024 über­wiesen wird, steuerpflichtig sei, während die alte Klausel die Steuerpflicht auf Bargeld beschränk­te, das speziell in dem­sel­ben Steuer­jahr einge­bracht wurde, in dem es ver­di­ent wurde. Der Hauptgedanke beste­ht also darin, in Zukun­ft unver­s­teuerte Bar­mit­tel zu erfassen, die möglicher­weise seit langem auf Banken im Aus­land oder in Off­shore-Oasen liegen. Herr Car­den wies darauf hin, dass sich die Regelung sog­ar bis Jan­u­ar 2025 verzögern kön­nte, da kein neues Gesetz ver­ab­schiedet wor­den sei. Vielmehr habe die Steuer­be­hörde ihre eigene Verord­nung aktualisiert.

Herr Car­den bezweifelte, dass vor oder im Jan­u­ar 2024 etwas Bedeu­ten­des passieren würde. Er deutete an, dass die neue thailändis­che Regierung von der Idee begeis­tert sei, durch eine proak­tive Besteuerung viel Geld einzunehmen, aber die Prob­leme, die mit kom­plex­en Finanz­dat­en ver­bun­den sind, erhe­blich unter­schätzt habe.

Daher werde sich die Klärung von Einzel­heit­en wahrschein­lich um mehrere Monate verzögern, natür­lich unter der Voraus­set­zung, dass die Steuer­be­hör­den die Absicht haben, ein Merk­blatt her­auszugeben. Sein Rat an besorgte Expa­tri­ates lautet, abso­lut nichts zu tun, bis sie ein­deutig aufge­fordert wer­den, etwas zu unternehmen. ​“Selb­st wenn im Jahr 2024 Steuern auf ein bes­timmtes Einkom­men fäl­lig wer­den, wird das Steuer­for­mu­lar für die Erhe­bung dieser Steuern erst im Jahr 2025 aus­ge­füllt wer­den müssen. Im Anschluss an den Vor­trag hielt Robert Chad­wick von Busi­ness Class Asia einen zweit­en Vor­trag über den Kauf von Immo­bilien im Aus­land, vor allem über Hypotheken für amerikanis­che Käufe. / Pattaya Mail

 

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