Mordanklage gegen Abhisit vom Gericht zurückgewiesen

Ein thailändisches Gericht hat heute die Mordanklage gegen Ex-Regierungschef Abhisit Vejjajiva, die im Zusammenhang mit der blutigen Niederschlagung der Proteste erhoben wurde, zurückgewiesen. Das Strafgericht in Bangkok erklärte, dass es nicht die juristische Befugnis habe, den Fall zu verhandeln. Zur Begründung führte es an, dass Abhisit und sein ebenfalls angeklagter damaliger Vize-Regierungschef bei der Niederschlagung der Proteste 2010 öffentliche Ämter inne hatten und unter einem Notstandsgesetz agierten.

Einzig die für die Inhaber von politischen Ämtern zuständige Kammer beim Obersten Gericht habe die Macht, die Vorwürfe zu prüfen, urteilten die Richter. “Deshalb hat das Strafgericht heute entschieden, die Mordanklagen zurückzuweisen.”

Bei der Niederschlagung von Protesten der sogenannten Rothemden gegen Abhisit waren 2010 insgesamt 90 Menschen getötet und weitere 1900 verletzt worden. Laut der Anklage gaben der Regierungschef und sein Vize Suthep Thaugsuban die Befehle, die zur Tötung der vielen Demonstranten führten. Sie wirft ihnen Mord und Amtsmissbrauch vor.

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berndgrimm
Gast
berndgrimm
30. August 2014 2:29 am

egon weiss:
http://robertamsterdam.com/thailand/2014/08/28/abhisit-and-suthep-will-not-escape-accountability-for-2010-bangkok-massacre-says-amsterdam/

Da schau mal einer an!
Der internationale Rechtsverdreher der “Roten” Volksbefreier
ist auch noch da!
Wo war er denn als Kritsuda so unsagbar gefoltert wurde?
Die gehört doch auch zu seinen Klienten! Oder?
Na ja, vielleicht hätte er der Regierung Yingluck ja mal
einen Tipp geben können zu welchem Gericht sie zu gehen hatte….
Aber er selber läuft ja auch immer zu Gerichten die nicht zuständig sind!
Nix als heisse Luft!

hanseat
Gast
hanseat
28. August 2014 3:14 pm

Gemäß Art. 185 der schweizerischen Bundesverfassung kann der Bundesrat zur Wahrung der äußeren oder inneren Sicherheit (letzteres wird als Bundesintervention bzw. Bundesexekution bezeichnet) für drei Wochen in eigener Kompetenz bis 4.000 Armee-Angehörige aufbieten. Für eine höhere Anzahl oder einen längeren Einsatz muss das Parlament einberufen werden. Für Einsätze im Innern gilt das Subsidiaritäts-Prinzip: Es muss zunächst versucht werden, die Unruhen mit Hilfe kantonaler Polizeiorgane zu bewältigen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt den Begriff Ausnahmezustand nicht explizit. Von 1949 bis 1968 wurde vom Verfassungsgesetzgeber vollständig auf Notstandsgesetze verzichtet. Da entsprechend dem Deutschlandvertrag gewisse Vorrechte der Alliierten in Kraft blieben, welche im Fall eines Notstands die Regierungsgewalt in der Bundesrepublik wieder übernommen hätten, verabschiedete die Große Koalition am 24. Juni 1968 gegen den zum Teil militanten Widerstand der APO ein „Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“). Danach können in bestimmten, genau definierten Fällen einer inneren oder äußeren Bedrohung unter anderem die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt, die legislativen Funktionen von Bundestag und Bundesrat von dem „Gemeinsamen Ausschuss“ übernommen werden und sogar einige Grundrechte eingeschränkt werden, ohne dass der Rechtsweg offensteht.

Die Österreichische Bundesverfassung sieht für außerordentliche Umstände – Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung – den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, ein Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten, ein Notverordnungsrecht der Landesregierung sowie der unmittelbaren Bundeslandverwaltung durch den entsprechenden Landeshauptmann vor.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand

Moin an die Runde,

vorweg sollten wir davon ausgehen, dass es bis dato noch keine Verurteilung wegen Mordes und Amtsmissbrauch gegen Abhisit und Suthep gegeben hat.

Das betroffene Gericht sah sich nur nicht im Recht, gegen politische Amtsträger zu urteilen.

Die Antragsteller müssen halt an das dafür zuständige Gericht gehen und dort ihre Anklage
einreichen.

Rest ist heiße Luft.

Ich habe einmal oben Notstandsgesetze der Schweiz, Bundesrepublik Deutschland und Republik Österreich in Kurzbeschreibung zusammengestellt und beigefügt.

Also, nicht nur in Thailand gibt es Notstandsgesetze auch in unseren Heimatländern der D-A-CH.

Alle drei Länder haben solche Gesetze verabschiedet, Gesetze können, wenn sie einmal beschlossen wurden, durchweg auch einmal zur Anwendung kommen.

So wie es unter Abhisit in 2010 geschah. Er hat doch dieses Gesetz nicht in Anfall völliger Umnachtung benutzt, es war halt durch die Geschehnisse in Bangkok die Voraussetzung dazu gegeben.
Auch der Charlem hat unter YL 2014 das Ausnahmegesetz in Anspruch genommen.

Die Anwendung dieses Gesetzes hat die YL, als damals amtierende MPin, unterzeichnen müssen, wie vorher der Abhisit auch.

Dass die Anzahl anschließend getöteter Menschen in 2010 und 2014 stark abweichen, hat ja andere Ursachen.

Ein wesentlicher Unterschied war, in 2014 hatten die Aktivisten des Wanderers ja nicht mit Gewalt sich Schießereien mit der Staatsgewalt geleistet.

Die in 2014 getöteten Aktivisten des Wanderers wurden von in Schwarz bekleidetem sogenannten MiB gemeuchelt.

Nicht in einem offenen Kampf, nein, nächtlings beim Schlafen durch werfen von Bomben, schießen durch Handfeuerwaffen und abschießen von Mörserraketen.

Aus welchem Stall diese MiBs kamen und ihre Order zum Töten entgegen nahmen, darauf möchte ich hier und im Moment nicht eingehen.

ben
Gast
ben
28. August 2014 1:56 pm

egon weiss:

ja stin genauso einseitig wie eure einstellung.

Deine Sätzli klingen für mich echt senil!? – bist Du schon so alt?

berndgrimm
Gast
berndgrimm
28. August 2014 1:18 pm

ben:
LIEBSTER EG,
in Deinem Link steht, dass nicht ein einziger Militär verurteilt wurde..
wie viele ROT-Käppli Terroristen und Bombenwerfer (damals auch Black Shirts) wurden denn verurteilt????

Leider wohl garkeiner weil die parteiische “Polizei” garnicht ermittelte.
Ich kann mich nur erinnern dass bei den 4-5 Toten die bei einer
“Roten” Bombenbastelei in Nonthaburi später entstanden
wohl zugegeben werden musste das eben dieselben dafür verantwortlich waren!

ben
Gast
ben
28. August 2014 12:16 pm

LIEBSTER EG,
in Deinem Link steht, dass nicht ein einziger Militär verurteilt wurde..
wie viele ROT-Käppli Terroristen und Bombenwerfer (damals auch Black Shirts) wurden denn verurteilt????

berndgrimm
Gast
berndgrimm
28. August 2014 10:20 am

Das Gericht hat sich nur für unzuständig erklärt, also kein Freispruch!
Aber kein ordentliches Gericht in einem Rechtsstaat würde einen Regierungs-
chef für die entstandenen Toten verantwortlich machen.
Abhisit hat leider viel zu lange gewartet um Thaksins Volksrevolutionsoper
zu beenden. Weil er Blutvergiessen vermeiden wollte.
Dies war sein einziger “Fehler” dabei.
Ausserdem stimmt die Zahl von 90 oder 91 Toten nicht!
Die stammen von Thaksins Hasspredigern.
Wenn man die Toten die durch “Rote” Aktionen neben
und nach der Oper entstanden dazurechnet sind es über 120.
Verantwortlich dafür sind Thaksins Hassprediger und Teilzeitterroristen!
Und die getöteten Jounalisten sind selbst daran Schuld.
Jeder Journalist muss wissen welches Berufsrisiko er eingehen will.

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egon weiss
Gast
egon weiss
28. August 2014 1:47 pm
Reply to  STIN

ja stin genauso einseitig wie eure einstellung.